Kann vorkommen…

Es gibt da die Geschichte von einem Mann, der sich von seinem Nachbarn einen Topf ausleiht. Zurück bringt er zwei Töpfe: einen großen und einen kleinen. Dem erstaunten Nachbarn erzählt er freudestrahlend: “Er hat Kinder bekommen.”

Als er das nächste Mal fragt, leiht der Nachbar dem Mann seinen großen Topf natürlich gern. Diesmal allerdings schwenkt der andere am nächsten Tag bedauernd den Kopf und meint: “Er ist leider heute nacht gestorben.”

Und die Moral von der Geschicht? An die denken wir lieber nicht.

“Ärgerliche Geschichte”, meinte übrigens heute Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zu der Sache da, mit den 55 Milliarden Euro in der HRE-Bilanz, schreibt die Financial Times Deutschland.

Wie gut…

…dass da ja kürzlich erst noch unverhofft 55 Milliarden Euro aufgetaucht sind.

Dürfte die Lage also noch rosiger aussehen, also vom Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) für das Handelsblatt ausgerechnet.

„Alles in allem dürfte sich das Defizit am Jahresende auf 23 Milliarden Euro belaufen und damit innerhalb eines Jahres fast halbieren“, erkläurt IfW-Finanzexperte Alfred Boss. Und statt der für das kommende Jahr geplanten 27 Milliarden Euro Defizit müsse der Bund mit 16 Milliarden Euro neuen Schulden auskommen, berichtet Handelsblatt Online.

Schade eigentlich, dass das nur die Frage beantwortet, um wie viel wir die Verschuldung steigern – ein bisschen weniger als befürchtet eben. Selbst mit konstant sinkenden Defiziten würde die Staatsverschuldung weiter steigen. Schließlich geht es um die ja gar nicht. Sondern um Rechnungslegung pro Jahr – nicht mal pro Legislaturperiode.

Noch ein klein bisschen stärker werden wir uns dann ausgerechnet im Wahljahr 2013 wieder verschulden, erwartet IfW-Experte Boss. „Grund sind zum einen die geplanten Zahlungen in Höhe von 4,3 Milliarden Euro an den Euro-Rettungsfonds ESM.“

Wenn das denn mal schon alles gewesen ist, heißt das natürlich. Ach so, und natürlich, wenn nicht der nächste kleine Rechenfehler mal eben 55 Milliarden Euro Miese mehr einbringen.

Schweizer widerspricht Schirrmacher

Der österreichischen Zeitung „Freie Presse“ ist der Schirrmacher-Artikel (Lady Godiva berichtete hier) gleich eine lose Folge von Entgegnungen wert. Andreas Khol, 2002 bis 2006 Erster Präsident des Nationalrats. Bezeichnet sich selbst stolz als (Wert-)Konservativen und war lange Zeit Kolumnist der „Freien Presse“.

Die Marktwirtschaft habe nicht nur die Reichen reicher gemacht, sondern auch die Ärmeren, hält Khol Schirrmacher und Moore entgegen. Der Wohlstand sei heute breiter und internationaler verteilt, als je zuvor. „Was Schirrmacher und Moore zu Recht feststellen, hat mit links und rechts nichts zu tun“, ist er überzeugt. „Es ist der Verzicht darauf, Schuldige zur Rechenschaft zu ziehen“, kritisiert auch Khol. Sehe man von verurteilten Betrügern und Veruntreuern ab, so blieben jene, die das System der Sozialen Marktwirtschaft missbraucht, die Krisen verursacht, ihre Banken an die Wand gefahren haben, bisher ungeschoren, hält Khol fest. „Ebenso Verantwortliche für die Euro-Krise: Wie konnten die Brüsseler Stellen die betrügerischen griechischen Angaben durchlassen?“, fragt er sich. „War da Bestechung im Spiel? Wer hängt den Katzen endlich die Schelle um: den Schuldenmachern in den Euroländern, die sich über die Maastricht-Kriterien straffrei hinwegsetzen können? Wer zieht Gerhard Schröder und Jacques Chirac zur Verantwortung, die durchgesetzt haben, dass die drei Prozent Schuldenbremse im EU-Verfassungsrecht nicht beachtet, der Vertrag ständig gebrochen wird? Wo blieben EU-Kommission, Gerichtshof und Parlament?“

Khol gibt Schirrmacher Recht darin, das Bürgertum, das seine Werte und Lebensvorstellungen von den gierigen Wenigen missbraucht sehe, müsse in sich selbst die Fähigkeit zur Gesellschaftskritik wiederfinden – und so der sozialen Marktwirtschaft und dem Recht zum Durchbruch verhelfen.

Hello again

Kleine und mittlere Einkommen zu entlasten, ist offenbar konsensfähig.

„Welt Online“ berichtet über eine aktuelle Umfrage des Institutes dimap, nach der 66 Prozent der Bundesbürger eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen für richtig halten. Nach Parteien aufgeschlüsselt, sind 72 Prozent der Unionsanhänger dafür und 65 Prozent der SPD-Sympathisanten.

Ganz große Koalition also.

Aber gerade für Geringverdiener wäre es sinnvoller, vor den Steuernachlässen erst einmal die Sozialabgaben herunterzufahren. Schließlich zahlen a) nur die Hälfte der Haushalte überhaupt Steuern. Die andere Hälfte hätte also von den Senkungen nichts.

Aber nicht nur das spricht dafür, sondern auch dass die Sozialabgaben der Höhe nach dem Leistungsprinzip widersprechen. Sie schlagen vom ersten Euro an mit 20,4 Prozent zu. Für Freiberufler wie mich und andere Versicherte der Künstlersozialkasse gilt übrigens theoretisch – und wahrscheinlich auch praktisch – ein Mindestbeitrag von monatlich rund 80 Euro, einkommensunabhängig. Und ab einem Einkommen von 4.800 Euro bzw. 57.600 Euro Jahreseinkommen steigen die Sozialabgaben nicht mehr weiter.

Das Gegenteil von Progression also.

Mit den für kleine und mittlere Einkommen überproportional steigenden Steuertarifen kommt da einiges zusammen.

Halten wir mal fest: Bei den derzeitigen Steuersätzen haben Geringverdiener eine Mindestbelastung von 20,4 Prozent. Ab einem monatlichen Einkommen von knapp 670 Euro aufwärts an (die 8004 Euro Grundfreibetrag pro Person bleiben steuerfrei) kommt mit jedem Euro ein bisschen was an Steuern dazu.

Konkret: Mit 14 Prozent Grenzsteuersatz für jeden zusätzlich verdienten Euro fängt es an – macht zunächst also 21,4 Prozent Gesamtbelastung. Anfangs. Tendenz rasch steigend. Mit 20.000 Euro Einkommen führen Sie laut Grundtabelle für Singles und getrennt Veranlagte schon 34,4 Prozent insgesamt ab – bei 14 Prozent Durchschnitts- und 28 Prozent Grenzsteuersatz.

Warum ich das vorrechne?

Weil heute wieder Steuerzahlergedenktag ist. Seit heute früh arbeiten wir alle auf eigene Rechnung.

Hallo Geld.

Den Gedenktag ruft einmal jährlich der Bund der Steuerzahler aus. Zum Gedenken daran, dass Sie bis zu diesem Tag – 3.36 Uhr, so genau nimmt es der Verband – Ihre gesamten Einkünfte an den Staat abgetreten haben. Dieses Jahr werden es übrigens laut Steuerzahlerbund voraussichtlich 51 Prozent für Steuern und Sozialabgaben sein. Das hat der Steuerzahlerbund anhand der Volkswirtschaftlichen Einkommensbelastungsquote (Summe der Steuern und Abgaben im Verhältnis zum Volkseinkommen) ausgerechnet, teilt er mit. Falls Sie nachrechnen wollen.

Insgesamt setzt sich dem Verband zufolge die Belastung so zusammen:

  • 10,20 Prozent: Lohn- und Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag
  • 10,10 Prozent: Rentenversicherung
  • 7,80 Prozent: Krankenversicherung
  • 7,10 Prozent: Mehrwertsteuer
  • 2,00 Prozent: Energiesteuer
  • 1,50 Prozent: Arbeitslosenversicherung
  • 1,00 Prozent: Pflegeversicherung
  • 11,30 Prozent: Sonstige Steuern und Abgaben, wie Erbschaftssteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungssteuer, Hundesteuer, Kaffeesteuer usw.

(Quelle: Bund der Steuerzahler, Prognose für 2011, Summe der Steuern und Abgaben entsprechen 51 Prozent des Volkseinkommens)

Vorsichtig vorpreschen

Hübsch übrigens die nun beschlossene Erhöhung der Werbungskostenpauschale, die rasanteste der nun beschlossenen Reformen: Sie soll im Dezember in Kraft treten.

Falls Sie kein Arbeitnehmer sind oder so hohe Werbungskosten verzeichnen, dass Sie sowieso jede Quittung aufbewahren müssen: Die Pauschale steigt also damit schon 2011 von 920 auf 1000 Euro. Konkret: Der Mehrbetrag von 80 EUR wird für 2011 bei der Lohnabrechnung für Dezember als Einmalbetrag steuerfrei belassen und ab 2012 auf die Monate verteilt.

Klingt jetzt nicht nach wahnsinnig viel und ist es auch nicht.

Eher nach einer sehr vorsichtigen Steuerkosmetik. Der Steuervorteil für die betroffenen Arbeitnehmer liegt bei maximal 35 Euro im Jahr. „Viel Lärm um fast nichts“, meint Jörg Strötzel, Vorstand des Lohnsteuerhilfevereins VLH. Lohnsteuerhilfeverein.

Immerhin: Nach Angaben der CDU müssen nun weitere 550.000 Arbeitnehmer keine Belege sammeln. Insgesamt soll diese Änderung die Arbeitnehmer um 330 Millionen Euro entlasten.

Vorsichtig vorpreschen

Hübsch übrigens die nun beschlossene Erhöhung der Werbungskostenpauschale, die rasanteste der nun beschlossenen Reformen: Sie soll im Dezember in Kraft treten.

Falls Sie kein Arbeitnehmer sind oder so hohe Werbungskosten verzeichnen, dass Sie sowieso jede Quittung aufbewahren müssen: Die Pauschale steigt also damit schon 2011 von 920 auf 1000 Euro. Konkret: Der Mehrbetrag von 80 EUR wird für 2011 bei der Lohnabrechnung für Dezember als Einmalbetrag steuerfrei belassen und ab 2012 auf die Monate verteilt.

Klingt jetzt nicht nach wahnsinnig viel – und ist es auch nicht.

Ehrer nach einer sehr vorsichtigen Steuerkosmetik. Der Steuervorteil für die betroffenen Arbeitnehmer liegt bei maximal 35 Euro im Jahr. „Viel Lärm um fast nichts“, meint Jörg Strötzel, Vorstand des Lohnsteuerhilfevereins VLH. Lohnsteuerhilfeverein.

Immerhin: Nach Angaben der CDU müssen nun weitere 550.000 Arbeitnehmer keine Belege sammeln. Insgesamt soll diese Änderung die Arbeitnehmer um 330 Millionen Euro entlasten.

Hoppla – Kinderkacke!

Da war doch was: Ein Hinweis meiner Steuerberaterin wegen unserer Kinderbetreuungskosten. Die mache ich – wir sind beide berufstätig – als Betriebsausgaben steuerlich geltend. Zu zwei Drittel, aber in der Hoffnung, sie vielleicht doch noch voll von meinem zu versteuernden Einkommen abziehen zu können. Irgendein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof läuft da gerade – die Steuerbescheide der vergangenen Jahre sind jedenfalls in dem Punkt noch offen.

Und es sieht offenbar gut aus.

Nehme ich jedenfalls an. Oder warum sonst sollte die Bundesregierung nun flugs mit einer kleinen Vereinfachung bei der Hand sein: Sie, liebe Steuerzahler – und ich natürlich auch – brauchen nun bald nicht mehr mühselig in der Anlage Kind zu unterscheiden, ob Sie die Kinderbetreuungskosten wegen Ihrer Berufstätigkeit, Ausbildung oder Krankheit der Eltern auf sich nehmen. Es geht nun ganz einfach: Sie tragen die Kosten bloß bei den Sonderausgaben in Ihrem Mantelbogen ein. Ganz einfach. Das können von nun an alle Eltern mit allen Kinderbetreuungskosten. Bis zu zwei Drittel der Kosten sind abziehbar, maximal 4.000 EUR pro Kind unter 14 Jahren.

Ob der BFH den vollen Steuerabzug für berufsbedingte Kinderbetreuungskosten dann am Ende durchwinkt, das braucht uns dann natürlich nicht mehr zu interessieren. Sind ja jetzt andere Kosten.

Pech, wenn Sie Ihr Kind aus beruflichen Gründen betreuen lassen.

Sicher auch schön für den Fiskus: Da Sie ja nur noch die berufsbedingten Steuerberatungskosten steuerlich geltend machen können – also praktisch für alles, was der Steuerberater nicht in den Mantelbogen schreibt – , dürfte der Anteil der privat veranlassten und damit nicht abziehbaren Steuerberatungskosten nun ein bisschen üppiger ausfallen. Ist ja Ihr Geld.
Aber irgendwen wird die neue Regelung schon freuen. Schließlich soll diese Steuererleichterung den Staat angeblich jährlich etwa 60 Millionen Euro kosten. Wenn’s stimmt.

Kleiner Nachtrag: Ich habe jemanden gefunden, den die Neuerung freuen wird: Die Kommunen. Sie werden weniger Zuschüsse zu Kitabeiträgen oder Tagesmütterhonoraren zahlen müssen. Denn: Der Zuschuss bemisst sich vielerorts am Bruttoeinkommen. Und das fällt natürlich höher aus, wenn es nicht durch Kinderbetreuungskosten gemindert wird. Darauf hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung in dem Zusammenhang schon vor Jahresende hingewiesen.

Mehr Brutto bedeutet natürlich auch: höhere Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung. Auch die wird’s freuen.

Umgekehrt allerdings auch: Mehr Brutto gleich mehr Elterngeld im nächsten Jahr.

German Roulette. Oder manche würden sagen „Linke Tasche, rechte Tasche“.
 

Wovon reden wir eigentlich?

Steuern sind nicht grundsätzlich schlecht. Die Frage ist nur, worauf und in welcher Höhe. Die Studien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sprechen eine klare Sprache – Jahr für Jahr: Deutschland belastet wie kaum ein anderes OECD-Land die Einkommen von Gering- und Durchschnittsverdienern mit Sozialabgaben und Steuern – mit fast 50 Prozent des Einkommens. Nur Belgien und Frankreich belasten ihre Durchschnittsverdiener stärker.

Viele namhafte Experten halten das Steuer- (und Sozialversicherungs)system nicht nur für unnötig komplex und kompliziert, sondern zudem für ungerecht, leistungsfeindlich und wirtschaftlich schädlich.

Die Belastung gerade der unteren Einkommensschichten hat der Bund der Steuerzahler kürzlich erst als gespenstisch bezeichnet. Zwei Probleme rücken da mit Blick auf das von Paul Kirchhof vorgeschlagene Steuerkonzept gerade wieder in den Fokus: die kalte Progression und der so genannte Mittelstandsbauch.

Kalte Progression

Steuerfrei darf jeder derzeit 8004 Euro im Jahr für sich behalten – Verheiratete zusammen 16.008 Euro. Wer weniger Einkünfte verzeichnet, zahlt keine Steuern zahlen, wenn auch durchaus seine Sozialabgaben. Für jeden über dem Grundfreibetrag verdienten Euro ist ein progressiv – also zunehmend stark steigender – Steuersatz fällig. Für Ledige geht es bei 8005 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen mit 14 Prozent los und langt dann bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 52 882 Euro bei 42 Prozent an. Bei Top-Verdienern ist von über 250 000 Euro an (Ledige) ein oft als Reichensteuer bezeichneter Prozentsatz über dem Spitzensteuersatz fällig, nämlich 45 Prozent auf jeden zusätzlich verdienten Euro.

Die „kalte Progression“ ist eine Art heimliche Steuererhöhung. Sie kommt dadurch zustande, dass Lohnzuwächse durch die dann höhere Einkommensteuerbelastung zu großen Teilen aufgezehrt werden. Der progressive Einkommenssteuertarif führt schließlich dazu, dass der Steuerzahler einen zunehmenden Anteil des Einkommens an den Fiskus abzuliefern hat – und die Progressionsstufen hebt der Gesetzgeber eben nicht mit den Tarifsteigerungen an. Das ist vor allem dann problematisch, wenn die nominalen Lohnerhöhungen nur die Preissteigerung ausgleichen. Denn in dem Fall profitiert der Fiskus überproportional.

Mittelstandsbauch

Ein anderes Problem des deutschen Einkommensteuerrechts ist der so genannte Mittelstandsbauch. Der entsteht, weil der progressive Steuertarif zwischen 14 und 42 Prozent nicht gleichmäßig steigt, sondern bis zu einem Einkommen von 13 469 Euro sehr steil. Bereits von 13 470 Euro an verlangt der Fiskus rund 24 Prozent (23,97 Prozent). Danach gibt es einen Knick und die Kurve verläuft von da an wesentlich flacher, bis bei 52 882 Euro 42 Prozent Steuersatz gezahlt werden müssen. Folge ist, dass vor allem kleinere und mittlere Einkommen im Vergleich zu höheren Einkommen proportional höher belastet werden.

Der BFH schüttelt den Kopf

Die Richter am Bundesfinanzhof (BFH) müssen sich neulich wirklich geärgert haben. Dafür spricht die Überschrift einer Pressemitteilung, die der Gerichtshof da vor kurzem abgesetzt hat: „BFH wendet nahezu unverständliche Regelung zur Mindestbesteuerung nach erfolgloser Vorlage an das BVerfG an“.

Überschrift, wohlgemerkt.

In beiden Fällen (Az.: IX R 72/04, Az.: IX R 56/05) ging es bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren um die Frage, ob und inwieweit Einkünfte mittels Verlustrücktrags die Steuerlast mindern.

Das ist – grundsätzlich zumindest – rasch erklärt: Steuerzahler dürfen bei der Einkommensteuererklärung negative Einkünfte auch über mehrere Steuerjahre hinweg mit positiven Einkünften verrechnen. So kann ein Verlust entstehen, der in ein vorangegangenes oder zukünftiges Steuerjahr geschoben wird und so als Verlustvor- oder -rücktrag die Steuer mindert.

Schön für den Steuerzahler, wenn die Einkünfte stark schwanken. Dumm für den Fiskus, denn so kommen weniger Steuern herein.

Daher führte der Gesetzgeber Regelungen für eine Mindestbesteuerung ein, die den Vor- und Rücktrag beschränken sollten. Der von den den Richtern nun als „nahezu unverständlich“ kritisierte, strittige Paragraf 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) war von 1999 an bis Ende 2003 gültig (Fassung der Steuerentlastungsgesetze 1999/2000/2002 (StEntlG)). Unter anderem sah die umkämpfte Regelung vor, zwischen „aktiven und passiven Einkünften“ zu unterscheiden.

Die Novelle war damals von Fachleuten heftig kritisiert worden. Verfassungs- und Steuerrechtler Paul Kirchhof – ja der ehemalige Kandidat für das Bundespräsidentenamt – hatte sie laut Urteilsbegründung als „rechtsstaatlich misslungen“ bezeichnet.

Die BFH-Richter fanden diesen von den beiden Finanzämtern jeweils als Begründung angeführten Paragraphen jedenfalls „nahezu unverständlich“ – und legte die Fälle dem Bundesverfassungsgericht vor. Die obersten Richter sollten prüfen, ob gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Normenklarkeit verstoßen werde.

Aber die Verfassungshüter wollten nicht – das Bundesverfassungsgericht nahm die Vorlage nicht an (Az.: 2 BvL 59/06).

Und so legten die obersten Finanzrichter die Regelung eben selbst aus – zugunsten der Steuerzahler. Man merkt, die Richter hätten das lieber nicht tun müssen. Wollen. Sie wissen schon. Daher wiesen sie in ihrer Urteilsbegründung darauf hin: „Im Rahmen der Norminterpretation muss jedenfalls davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber weder unsinnige noch unbillige Lösungen treffen und im Übrigen –wie in der Gesetzesbegründung (BTDrucks 14/23, 166) ausdrücklich betont– die Vorgaben der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Verlustberücksichtigung respektieren wollte.“
Sie müssen sich wirklich geärgert haben.

Ach so – falls es Sie interessiert: Hier noch kurz die Fälle:

In dem einen Fall hatte ein Ehepaar 1997 eine GmbH & Co. KG gegründet, die in der Anlaufphase ihrer Tätigkeit ausschließlich negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt hatte. Das Finanzamt wollte auch in diesem Fall den Gewerbeverlust nach Paragraf 2 Abs. 3 EStG nur teilweise zum Verlustausgleich mit anderen positiven Einkünften zulassen. Es befand, es handele sich um „unechte Verluste“.

Der BFH stellte sich auf die Seite der Steuerzahler (IX R 56/05). Die mit der Mindestbesteuerungsregelung verbundene Beschränkung der Verlustverrechnung erfasse nur Verluste, die nicht wirtschaftlich erzielt werden – so genannte unechte Verluste. Tatsächlich wirtschaftlich erzielte Verluste – also echte Verluste – könnten dagegen voll ausgeglichen werden, so die Richter. Und im Fall der Eheleute sei es um echte Verluste gegangen, so die Richter.

In ihrer Begründung zogen sie sich die Richter darauf zurück, dass die Mindestbesteuerungsregelung der Auslegung bedürfe, weil der Wortlaut für sich genommen „keinen eindeutigen Sinn“ ergebe. Die Regelung legten sie so aus, dass die mit ihr verbundene Einschränkung der Verlustverrechnung nur unechte Verluste betreffe, die beispielsweise auf die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen zurückzuführen seien.

Im anderen Fall (Verfahren IX R 72/04) hatte der BFH einem zusammen veranlagten Ehepaar darin beigepflichtet, dass der 1999 erlittene Verlust voll mit positiven Einkünften aus dem Jahr 1998 verrechnet werden müsse, da Paragraf 2 Abs. 3 EStG nicht für 1998 rückwirkend gültig sei. Die Regelung sehe für ihr Verständnis eine Mindestbesteuerung erstmals für 1999 vor, so die Richter.

Traumfrau Merkel

Dieser bezeichnende Eintrag ist absolut wahr. Er ist ursprünglich als Editorial meines Newsletters Steuern und Bilanzierung erschienen, Anfang April 2010.

>>Liebe Leserin, lieber Leser,

neulich hatte ich einen merkwürdigen Traum.

Ich will gerade von einem Kongress nach Hause, da komme ich an einem Tisch mit ein paar Leuten vorbei, die mich erwartungsvoll anschauen. Ich setze mich dazu. Mir gegenüber: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Frau Merkel schiebt Papierstapelchen hin und her – Kassenbons und Steuerunterlagen von mir, soviel ist klar. Sie schaut mich an und sagt: „So geht das nicht: Ihnen bleibt ja fast nichts.“ Und dann: „Es muss etwas geschehen!“ Steht auf und rauscht davon.
Und ich wache auf und denke nur: „Boah. Toll!!“

Ein Wunschtraum: dass sich Arbeit finanziell richtig lohnt. Und für Mehrarbeit auch nach Steuern nennenswert mehr Geld auf dem Konto landet beziehungsweise – für uns Selbstständige: bleibt.

Dass mich solche Dinge aber schon in den Schlaf verfolgen …

Vielleicht liegt es ja daran, dass ich mich bei der Hartz IV-Debatte in den vergangenen Wochen gewundert habe, dass das Thema Steuer- und Abgabenlast so wenig Thema ist. Erwerbstätige bringen es ja nicht nur wegen geringer Gehälter oft auf gerade mal Hartz IV-Niveau – bei einer vierköpfigen Familie ja immerhin 1653 Euro Hartz IV steuerfrei im Monat. Als Paar mit zweimal Kindergeld und zwei Grundfreibeträgen bleibt Ihnen steuerfrei genauso viel, wie einem Hartz IV-Empfänger. Aber um das Geld auch wirklich für sich zu haben, brauchen Sie mindestens 35 Prozent mehr brutto. 20 Prozent für die Sozialabgaben und 15 Prozent für den Eingangssteuersatz.

Wenn Sie davon leben können, also: 2231,55 Euro brutto – oder: 26.778,60 Euro Jahresbruttogehalt. Viele kommen auf weniger.

Dass wegen der Progression hohe Einkommen soviel stärker belastet werden, ist übrigens nur ein frommer Irrglaube. In kaum einem Land zahlen Geringverdiener so hohe Steuern und Abgaben wie in Deutschland, hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) in einer Studie ausgerechnet – nur in Belgien. Ein Alleinstehender mit 67 Prozent des deutschen Durchschnittsgehalts – 2008: 44.000 Euro – gibt 47,3 Prozent vom Gehalt in Form von Steuern und Sozialabgaben ab – Alleinerziehende übrigens kaum weniger – ein alleinstehender Durchschnittsverdiener 52 Prozent.

Das ist enorm, finden Sie nicht auch?

Merkwürdig finde ich, dass als Ausweg aus dieser gesellschaftlichen Falle stets und allein höhere Verdienste gefordert werden. So wichtig und richtig das ist – aber wir leben ja nicht in einer Zentralverwaltungswirtschaft. Und unsere Politiker haben auf Löhne und Tarifabschlüsse daher keinen direkten Einfluss – sehr wohl aber auf Steuern und Sozialabgaben. Umso schleierhafter, dass die aus der Debatte ausgeklammert werden, finden Sie nicht auch? Schade, denn so bleibt eine solch wunderbare Ansage wie die von Frau Merkel leider nur: ein schöner Traum…

Mit freundlichen Grüßen

Midia Nuri<<

aus: Newsletter Steuern und Bilanzierung bei BWRMed!a vom 08.04.2010, Archiv.