Profiler

Womit sich Gerichte so beschäftigen müssen – darüber will ich manchmal lieber gar nicht nachdenken.

Aber gut, dafür sind sie da. Und das ist gut so. Die Gerichte stehen allen offen, und die Richter sind unabhängig. Gut so, beides. Urteile allerdings beziehen sich aufeinander, oft jedenfalls. Ich frage mich daher, was dieses Urteil hier für den Unfallversicherungsschutz bedeutet – immerhin vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az.: L 2 U 71/11) und das Urteil ist höchstrichterlich, keine Revision zugelassen. In der Konsequenz. Für Normalsterbliche, nicht für Juristen.

Mal abgesehen davon, dass der Fall erschreckend ist: Da hat ein Mann mit einem Lkw den Blumenstand seiner Ex-Frau gerammt. Und der schwer verletzten Frau wurde der Unfallversicherungsschutz verwehrt, weil die Tat “privat veranlasst” war. Sie geht leer aus, obwohl sie alles richtig gemacht hat.

Ich dachte eigentlich immer, beim Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung komme es darauf an, dass der Versicherte die Anforderungen erfüllt – dass er also bei der Arbeit oder auch etwa in der Schule zu Schaden kommt oder auf direktem Weg hin oder wieder weg davon. Und natürlich versichert ist.

So habe ich die bisherigen Urteile verstanden.

Spielen wir doch mal durch, was das Urteil sozialversicherungsrechtlich bedeuten könnte. Was wäre denn, wenn der Fahrer ein direkter Konkurrent gewesen wäre, der die Frau und ihren Blumenstand da mit seinem Laster gerammt hat? Gleicher Fall, anderes Motiv. Eindeutig beruflich motiviert – damit müsste es versichert sein. Andererseits wäre es natürlich bekloppt und völlig überzogen – und damit wieder privat motiviert. Und damit nicht versichert? Oder würde es hier darum gehen, ob der Täter zurechnungsfähig war? Wenn ja, gleich privat veranlasst und damit nicht versichert, wenn nein, dann krankheitsbedingt und versichert? Oder geht es um den kriminellen Vorsatz? Wenn ja: Ist es dann im Sinne der Allgemeinheit, dass Leute, die bei der Arbeit oder in der Schule Opfer werden, den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung verlieren? Ich denke jetzt auch mal an Amokläufe. Zum Beispiel.

Weiter, gleiche Ausgangslage: Was, wenn der Fahrer sich einfach nur gerade im Cockpit mit einer Wespe geschlagen hätte und deshalb versehentlich mit seinem Laster vom Weg abgekommen und in den Blumenstand gerauscht wäre? Dann wäre das ja ein astreiner Unfall – und somit versichert? Wie wäre es denn, wenn er sich stattdessen nach einer CD gebückt hätte und deshalb versehentlich von der Straße abgekommen wäre? Oder – solche Fälle gibt es ja – es hat jemand sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen: privat veranlasst? Und damit kein Geld für den Geschädigten?

Fragen über Fragen.

Ganz neue Jobmöglichkeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung brächte das mit sich: Motivforschung. Vielleicht haben sie ja dann irgendwann auch ein paar Profiler am Werk… Und wer weiß? Vielleicht ja irgendwann auch den ein oder anderen Gedankenleser.

Lieber gut abgesichert sein.