Das höchstrichterliche Urteil in Sachen Cum-Ex ist gefallen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die „Geltendmachung tatsächlich nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer gegenüber den Finanzbehörden auf der Grundlage derartiger Cum-Ex-Geschäfte den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.“
Das Geld muss zurückerstattet werden.