Richter können richten, nicht rechnen. An diesen alten und immer wieder wahren Satz musste ich bei diesem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden denken.
Die Richter sprachen drei Elternpaaren den Anspruch auf Schadensersatz ab, denen das Land – trotz bestehenden Rechtsanspruchs – keinen Kita-Betreuungsplatz anbieten konnte.
Der Anspruch sei ein Anspruch der Kinder auf frühkindliche Förderung, argumentierten die Richter, nicht ein Anspruch der Eltern beispielsweise auf die (so genannte) Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die sei nur Folge der Betreuung – also praktisch nicht deren Sinn, wenn ich jetzt mal dieses Argument und was die Richter damit vielleicht sagen wollen zu Ende denke.
Aber: Die Kinder sind ja vom Verdienstausfall betroffen.
Ich kenne jetzt die Verhältnisse der klagenden Eltern nicht im Detail, daher kann ich nicht beurteilen, in welchem Umfang genau. Aber im Extremfall sind die Kinder sehr wohl materiell, sozial und gesundheitlich betroffen, wenn die Eltern Einkommensverluste hinnehmen müssen. Darüber gibt es Studien. Und – mal ehrlich: dafür reicht schon Milchmädchen-Rechenkunst. Und das ist auch mehr als nur der Folgeschaden, den Heribert Prantl feststellt – der Schaden der Eltern betrifft den Haushalt, in dem die Kinder leben.
Auch vermisse ich einen Anhaltspunkt darüber, was denn nun dann die Konsequenz aus der Verletzung des Rechts der Kinder sein soll, die die Richter ja zugestehen. Keine? Welchen Wert hat dann ein Gesetz und darin verbriefte Ansprüche? Keinen?
Richter (und nebenbei bemerkt natürlich auch Rechtsanwälte und Staatsanwälte und alle sonstigen Juristen auch) brauchen aber nicht nicht nur offenbar nicht rechnen zu können, um Recht und Unrecht zu verhandeln und zu entscheiden. Sie kommen anscheinend sogar ohne Denken zumindest durch das Studium. Allem Anschein nach jedenfalls sind da kritische oder auch nur Verständnis-Nachfragen unerwünscht. Damit jedenfalls begründet der Verfasser dieses Textes seinen Studienabbruch.
Schon klar, dass Juristen die Gesetze kennen sollten. Darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Und bei der umfassenden und komplexen bis komplizierten Materie ist das Studium damit auch schon gut gefüllt. Natürlich.
Aber wer, wenn nicht Juristen, sollte deren Sinn und damit auch mögliche Verbindungen und Wechselwirkungen von Gesetzen und Rechtsgrundlagen verstehen lernen? Vielleicht mal die Frage überdacht haben, welchen Wert ein Gesetz hat, dessen Sinn die Betroffenen nicht einklagen können?
Ich würde da gern denken: “Juristen vielleicht…?”