Hoppla – Kinderkacke!

Da war doch was: Ein Hinweis meiner Steuerberaterin wegen unserer Kinderbetreuungskosten. Die mache ich – wir sind beide berufstätig – als Betriebsausgaben steuerlich geltend. Zu zwei Drittel, aber in der Hoffnung, sie vielleicht doch noch voll von meinem zu versteuernden Einkommen abziehen zu können. Irgendein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof läuft da gerade – die Steuerbescheide der vergangenen Jahre sind jedenfalls in dem Punkt noch offen.

Und es sieht offenbar gut aus.

Nehme ich jedenfalls an. Oder warum sonst sollte die Bundesregierung nun flugs mit einer kleinen Vereinfachung bei der Hand sein: Sie, liebe Steuerzahler – und ich natürlich auch – brauchen nun bald nicht mehr mühselig in der Anlage Kind zu unterscheiden, ob Sie die Kinderbetreuungskosten wegen Ihrer Berufstätigkeit, Ausbildung oder Krankheit der Eltern auf sich nehmen. Es geht nun ganz einfach: Sie tragen die Kosten bloß bei den Sonderausgaben in Ihrem Mantelbogen ein. Ganz einfach. Das können von nun an alle Eltern mit allen Kinderbetreuungskosten. Bis zu zwei Drittel der Kosten sind abziehbar, maximal 4.000 EUR pro Kind unter 14 Jahren.

Ob der BFH den vollen Steuerabzug für berufsbedingte Kinderbetreuungskosten dann am Ende durchwinkt, das braucht uns dann natürlich nicht mehr zu interessieren. Sind ja jetzt andere Kosten.

Pech, wenn Sie Ihr Kind aus beruflichen Gründen betreuen lassen.

Sicher auch schön für den Fiskus: Da Sie ja nur noch die berufsbedingten Steuerberatungskosten steuerlich geltend machen können – also praktisch für alles, was der Steuerberater nicht in den Mantelbogen schreibt – , dürfte der Anteil der privat veranlassten und damit nicht abziehbaren Steuerberatungskosten nun ein bisschen üppiger ausfallen. Ist ja Ihr Geld.
Aber irgendwen wird die neue Regelung schon freuen. Schließlich soll diese Steuererleichterung den Staat angeblich jährlich etwa 60 Millionen Euro kosten. Wenn’s stimmt.

Kleiner Nachtrag: Ich habe jemanden gefunden, den die Neuerung freuen wird: Die Kommunen. Sie werden weniger Zuschüsse zu Kitabeiträgen oder Tagesmütterhonoraren zahlen müssen. Denn: Der Zuschuss bemisst sich vielerorts am Bruttoeinkommen. Und das fällt natürlich höher aus, wenn es nicht durch Kinderbetreuungskosten gemindert wird. Darauf hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung in dem Zusammenhang schon vor Jahresende hingewiesen.

Mehr Brutto bedeutet natürlich auch: höhere Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung. Auch die wird’s freuen.

Umgekehrt allerdings auch: Mehr Brutto gleich mehr Elterngeld im nächsten Jahr.

German Roulette. Oder manche würden sagen „Linke Tasche, rechte Tasche“.
 

Centschwere Bescheide

Keynessche Löcher lauern überall, auch und gerade in Amtsstuben und ehemaligen Amtsstuben. Nehmen Sie zum Beispiel die Meldung vom Bund der Steuerzahler Hessen zum Thema „Bescheide über Cent-Beträge“.
Darin steht, dass sich bei dem Verband sich immer wieder Bürger melden, die von ihrer Kommune einen Bescheid über eine Steuer-, Gebühren- oder Beitragsforderungen bekommen haben: über Centbeträge.

Einerseits freuen sich die Leute bestimmt, dass hier nicht 40 Euro statt der sagen wir 40 Cent gefordert sind.

Andererseits fragen sie sich eben auch zurecht: Was ist an Gebühren-, Beitrags- und Steuerforderung nötig, um allein die Kosten für diesen Cent-Bescheid wieder hereinzuholen?

Gute Frage.

Selbst bei einem exzellenten Großkundenrabatt dürfte abzüglich der Kosten für Papier und Briefumschlag nicht mehr viel übrig sein – wenn überhaupt.

Was bringt es, was kostet es? So rechnet man in der Kameralistik nicht. Vor Jahren habe ich mal eine Vorlesung „Einführung in die Volkswirtschaftslehre“ besucht. Der Professor hat sich damals fasziniert über das Kunststück gegeben, dass in der Kameralistik eben immer soviel Geld da ist, wie gerade notwendig. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Und dass die Preise so hoch sind wie die Kosten. Wobei die Kosten eben natürlich völlig willkürlich sind. Ist ja auch klar: „Schließlich werden die Preise für die erbrachten bürokratischen Leistungen ja auch nicht am Markt erbracht, sondern von Beamten, und sind somit zu Marktpreisen nicht bewertbar“, hat der Volkswirtschafts-Prof damals gesagt.

Trotzdem: Irgendwer zahlt die überteuerten Preise natürlich. Ja, auch die für sinnlose Gebührenbescheide.

Nochmal der Bund der Steuerzahler: „Dabei gibt es für Städte, Gemeinden und Landkreise die rechtliche Möglichkeit, innerhalb bestimmter Grenzen auf das Einfordern von geringen Beträgen zu verzichten. Für einen solchen Verzicht sprechen gute Gründe: nicht nur die Bürger werden entlastet, sondern auch die Verwaltung“, schreibt der Verband. Und bittet Bürger um weitere Beispiele.

Wer sich also selbst mal über einen Cent-Bescheid geärgert hat, kann eine Kopie davon mailen an: presse-hessen@steuerzahler.de oder per Fax schicken an: 0611/9921911. Auch die Postadresse funktioniert: Bund der Steuerzahler Hessen e.V., Bahnhofstraße 35, 65185 Wiesbaden.