Steuern sind nicht grundsätzlich schlecht. Die Frage ist nur, worauf und in welcher Höhe. Die Studien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sprechen eine klare Sprache – Jahr für Jahr: Deutschland belastet wie kaum ein anderes OECD-Land die Einkommen von Gering- und Durchschnittsverdienern mit Sozialabgaben und Steuern – mit fast 50 Prozent des Einkommens. Nur Belgien und Frankreich belasten ihre Durchschnittsverdiener stärker.
Viele namhafte Experten halten das Steuer- (und Sozialversicherungs)system nicht nur für unnötig komplex und kompliziert, sondern zudem für ungerecht, leistungsfeindlich und wirtschaftlich schädlich.
Die Belastung gerade der unteren Einkommensschichten hat der Bund der Steuerzahler kürzlich erst als gespenstisch bezeichnet. Zwei Probleme rücken da mit Blick auf das von Paul Kirchhof vorgeschlagene Steuerkonzept gerade wieder in den Fokus: die kalte Progression und der so genannte Mittelstandsbauch.
Kalte Progression
Steuerfrei darf jeder derzeit 8004 Euro im Jahr für sich behalten – Verheiratete zusammen 16.008 Euro. Wer weniger Einkünfte verzeichnet, zahlt keine Steuern zahlen, wenn auch durchaus seine Sozialabgaben. Für jeden über dem Grundfreibetrag verdienten Euro ist ein progressiv – also zunehmend stark steigender – Steuersatz fällig. Für Ledige geht es bei 8005 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen mit 14 Prozent los und langt dann bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 52 882 Euro bei 42 Prozent an. Bei Top-Verdienern ist von über 250 000 Euro an (Ledige) ein oft als Reichensteuer bezeichneter Prozentsatz über dem Spitzensteuersatz fällig, nämlich 45 Prozent auf jeden zusätzlich verdienten Euro.
Die „kalte Progression“ ist eine Art heimliche Steuererhöhung. Sie kommt dadurch zustande, dass Lohnzuwächse durch die dann höhere Einkommensteuerbelastung zu großen Teilen aufgezehrt werden. Der progressive Einkommenssteuertarif führt schließlich dazu, dass der Steuerzahler einen zunehmenden Anteil des Einkommens an den Fiskus abzuliefern hat – und die Progressionsstufen hebt der Gesetzgeber eben nicht mit den Tarifsteigerungen an. Das ist vor allem dann problematisch, wenn die nominalen Lohnerhöhungen nur die Preissteigerung ausgleichen. Denn in dem Fall profitiert der Fiskus überproportional.
Mittelstandsbauch
Ein anderes Problem des deutschen Einkommensteuerrechts ist der so genannte Mittelstandsbauch. Der entsteht, weil der progressive Steuertarif zwischen 14 und 42 Prozent nicht gleichmäßig steigt, sondern bis zu einem Einkommen von 13 469 Euro sehr steil. Bereits von 13 470 Euro an verlangt der Fiskus rund 24 Prozent (23,97 Prozent). Danach gibt es einen Knick und die Kurve verläuft von da an wesentlich flacher, bis bei 52 882 Euro 42 Prozent Steuersatz gezahlt werden müssen. Folge ist, dass vor allem kleinere und mittlere Einkommen im Vergleich zu höheren Einkommen proportional höher belastet werden.