Das Finanzamt würde so etwas sicher als verdeckte Gewinnausschüttung werten, was Firmenpatriarch Anton Schlecker da von 2009 an getan haben soll: zum Beispiel seiner Ehefrau 60.000 Euro Monatsgehalt auszuzahlen. Also, wenn es jetzt um Zwecke wie Steuersparen ginge.
Mit dem Argument der verdeckten Gewinnausschüttung wäre der erwünschte Steuerspareffekt durch die fingierten Betriebsaufwendungen dahin. Das überdimensionierte Gehalt würde flugs als regulärer Unternehmensgewinn besteuert.
Schauen wir mal, wie es im Insolvenzrecht ist. Die Gelegenheit dazu werden wir ja sicher bald bekommen. Denn stimmen die Vorwürfe, über die der Spiegel da berichtet und wäre es so wie im Steuerrecht, müsste eigentlich noch ein guter Teil des Schleckerschen Privatvermögens nachträglich in die Insolvenzmasse fließen und an die Gläubiger ausgeschüttet werden. Zum Beispiel an diese hier.