Kirchhof, alter Romantiker…

Er ist wieder da, der Heidelberger Professor. So betitelte Altbundeskanzler Gerhard Schröder Paul Kirchhof einmal zu Wahlkampfzeiten. Und er hat sein Steuermodell der 25 Prozent auf alles noch ein wenig verfeinert. Die 33.000 Paragraphen des deutschen Steuerrechts will er auf 146 zusammenschnurren lassen, hat die Süddeutsche Zeitung ausgerechnet.

Für Kirchhof hat die Frage, wie der Bürger besteuert wird, viel mit der Frage nach der Würde des Menschen zu tun. Die Steuer hat Kirchhof vor ein paar Jahren in seinem Buch „Der Weg zu einem neuen Steuerrecht“ bezeichnet als: „Ausdruck der jeweiligen Freiheitskultur: Sie belässt das Wirtschaftsleben in privater Hand, vertraut auf die freiheitlichen Initiativen der Menschen und zieht sich darauf zurück, einen maßvollen Teil des erzielten Privateinkommens und der eingesetzten Kaufkraft für den Staat zu beanspruchen. Die Steuer fordert Zahlungen, nicht aber Hand- und Spanndienste, Lehens- und Treueverhältnisse“, so stellt es sich Kirchhof vor.

Wenn das Steuerrecht dem Staat Herrschaft nicht nur über Geld, sondern auch über die Verhaltensfreiheit des Steuerpflichtigen vermittelt, entfernt es sich von der ursprünglichen Idee des Steuerstaates“, bemängelt Kirchhof. Schließlich waren es die „Feudalzeiten des Mittelalters“, in denen Könige und Fürsten als Besitzer von großen Ländereien auch Herrschaft über die dort wohnenden Menschen gewonnen hätten. Kirchhof fordert: „Wer sein Verhalten an staatlichen Investitions- oder Umweltschutzprogrammen ausrichtet, wird für diese Staatstreue nicht steuerlich belohnt, wer im Rahmen der Gesetze eigene Wege geht, nicht steuerlich benachteiligt.“

Schön wär’s.

Kirchhof ist eben ein Romantiker. Nein, ich denke jetzt nicht an Abendessen bei Kerzenschein oder Hochzeit in weiß, sondern an die Verve, Werte und Überzeugungen noch einzufordern. Idealismus, selbst im Steuerrecht. Als ehemaliger Verfassungsrichter nimmt Kirchhof verfassungsrechtliche Werte und Regeln noch beim Wort.

Ob es die von vielen im Steuerrecht ersehnte Bewegung ins Spiel bringen wird – viele halten das ja für sehr unwahrscheinlich. Mag sein, dafür sprechen die vielen Lobbyverflechtungen zu Leuten, denen Kirchhofs Ideen mächtig gegen den Strich gehen werden. In jedem Fall kann es die Debatte darüber, wem was bleibt und warum nur beflügeln. Und das könnte sich noch als eine Menge wert erweisen. Wer weiß. Wer es nicht versucht, hat jedenfalls erfahrungsgemäß schon gleich verloren.

Traumfrau Merkel

Dieser bezeichnende Eintrag ist absolut wahr. Er ist ursprünglich als Editorial meines Newsletters Steuern und Bilanzierung erschienen, Anfang April 2010.

>>Liebe Leserin, lieber Leser,

neulich hatte ich einen merkwürdigen Traum.

Ich will gerade von einem Kongress nach Hause, da komme ich an einem Tisch mit ein paar Leuten vorbei, die mich erwartungsvoll anschauen. Ich setze mich dazu. Mir gegenüber: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Frau Merkel schiebt Papierstapelchen hin und her – Kassenbons und Steuerunterlagen von mir, soviel ist klar. Sie schaut mich an und sagt: „So geht das nicht: Ihnen bleibt ja fast nichts.“ Und dann: „Es muss etwas geschehen!“ Steht auf und rauscht davon.
Und ich wache auf und denke nur: „Boah. Toll!!“

Ein Wunschtraum: dass sich Arbeit finanziell richtig lohnt. Und für Mehrarbeit auch nach Steuern nennenswert mehr Geld auf dem Konto landet beziehungsweise – für uns Selbstständige: bleibt.

Dass mich solche Dinge aber schon in den Schlaf verfolgen …

Vielleicht liegt es ja daran, dass ich mich bei der Hartz IV-Debatte in den vergangenen Wochen gewundert habe, dass das Thema Steuer- und Abgabenlast so wenig Thema ist. Erwerbstätige bringen es ja nicht nur wegen geringer Gehälter oft auf gerade mal Hartz IV-Niveau – bei einer vierköpfigen Familie ja immerhin 1653 Euro Hartz IV steuerfrei im Monat. Als Paar mit zweimal Kindergeld und zwei Grundfreibeträgen bleibt Ihnen steuerfrei genauso viel, wie einem Hartz IV-Empfänger. Aber um das Geld auch wirklich für sich zu haben, brauchen Sie mindestens 35 Prozent mehr brutto. 20 Prozent für die Sozialabgaben und 15 Prozent für den Eingangssteuersatz.

Wenn Sie davon leben können, also: 2231,55 Euro brutto – oder: 26.778,60 Euro Jahresbruttogehalt. Viele kommen auf weniger.

Dass wegen der Progression hohe Einkommen soviel stärker belastet werden, ist übrigens nur ein frommer Irrglaube. In kaum einem Land zahlen Geringverdiener so hohe Steuern und Abgaben wie in Deutschland, hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) in einer Studie ausgerechnet – nur in Belgien. Ein Alleinstehender mit 67 Prozent des deutschen Durchschnittsgehalts – 2008: 44.000 Euro – gibt 47,3 Prozent vom Gehalt in Form von Steuern und Sozialabgaben ab – Alleinerziehende übrigens kaum weniger – ein alleinstehender Durchschnittsverdiener 52 Prozent.

Das ist enorm, finden Sie nicht auch?

Merkwürdig finde ich, dass als Ausweg aus dieser gesellschaftlichen Falle stets und allein höhere Verdienste gefordert werden. So wichtig und richtig das ist – aber wir leben ja nicht in einer Zentralverwaltungswirtschaft. Und unsere Politiker haben auf Löhne und Tarifabschlüsse daher keinen direkten Einfluss – sehr wohl aber auf Steuern und Sozialabgaben. Umso schleierhafter, dass die aus der Debatte ausgeklammert werden, finden Sie nicht auch? Schade, denn so bleibt eine solch wunderbare Ansage wie die von Frau Merkel leider nur: ein schöner Traum…

Mit freundlichen Grüßen

Midia Nuri<<

aus: Newsletter Steuern und Bilanzierung bei BWRMed!a vom 08.04.2010, Archiv.