Geschenke für die Kinder-Kalkulator

Liebe Leserin, lieber Leser,

haben Sie etwa auch noch nicht die Weihnachtsgeschenke für Ihre Kinder? Seien Sie froh. Ob Ihr Kind das Geschenk toll finden oder es nach zwei Tagen achtlos in der Ecke liegen wird, können Sie so nun noch vorher ausrechnen.

Klingt toll, nicht wahr?

Gerade rechtzeitig zum Fest hat nämlich der Psychologe Cliff Arnall vom Zentrum für lebenslanges Lernen an der Cardiff University im britischen Wales eine Rechenmethode hierfür entwickelt. Bis Sie in Ihre Jacke schlüpfen dürfen, dauert es aber noch. Am besten holen Sie sich Ihren Taschenrechner und ein Blatt Papier.

Und fragen für Risiken und Nebenwirkungen Ihren Arzt oder Apotheker…

So, ich nehme an, Sie sitzen. Also. Erst müssen Sie das anvisierte Geschenk nach sechs Kriterien bewerten: Wie nützlich ist es beim Alleinspielen (Pi)? Wie nützlich ist es beim Spiel mit anderen (Po)? Fördert es die Kreativität (Cr)? Welchen Wert hat es für die soziale Interaktion (S)? Ist es allgemein nützlich (U)? Und: Kann es später mal an das Brüderchen oder Schwesterchen vererbt werden (H)?
Nun dürfen Sie sich aussuchen, mit wie vielen von insgesamt je fünf Punkten Sie jedes der verschiedenen Kriterien bewerten. Dann zählen Sie die Punkte zusammen. So weit, so einfach. Als nächstes schätzen Sie, wie viele Stunden Ihr Kind regelmäßig mit dem Geschenk spielen wird (T). Diesen Wert multiplizieren Sie mit der Zahl der Monate, die das Spielzeug Ihrer Einschätzung nach interessant für Ihr Kind sein wird (L).

Was, Ihr Kind ist zu unberechenbar?

Das müssen Sie ihm aber ganz schnell abgewöhnen, wenn Sie dieses Jahr noch zu Ihrer Geschenkidee kommen wollen…

Kleiner Scherz. Meins auch. Vielleicht schätzen wir einfach mal. Möglicherweise haben Sie ja auch schon Erfahrungswerte mit vergangenem Spielzeug? Sonst schreiben Sie einfach für jedes Kriterium eine halbwegs plausible Zahl aufs Papier. Die müssen Sie nun durch die Quadratwurzel der Kosten für das Geschenk dividieren. Und dann mit der vorher errechneten Summe addieren. Nochmal die Formel zum Mitschreiben: T x L + Pi + Po + Cr + S + U + H geteilt durch die Quadratwurzel von C.

Fertig. Nun wissen Sie, ob das Geschenk sich lohnt. Falls nicht, rechnen Sie einfach noch mal für die nächste Geschenkidee durch. Sowas rechnen Psychologen heutzutage aus!

Ist das nicht Wahnsinn?

Ich weiß gar nicht, ob ich das nun beeindruckend oder schockierend finden soll… Wahrscheinlich richten wir alle unsere Geschenkentscheidungen irgendwie sowieso nach diesen Faktoren aus. Und verfahren dabei eben nur nach der Pi-mal-Daumen-Formel. Wenn ich mir den Wahnsinn spaßeshalber antue, gebe ich mir maximal bis Ende der Woche. Nicht dass ich vor lauter Rechnen nicht zum Geschenkeinkauf komme… Ihnen wünsche ich beim Aussuchen viel Erfolg und ein glückliches Händchen. Und eine angenehme und entspannte Vorweihnachtszeit.

© Midia Nuri

Editorial: erschienen im Newsletter Steuern und Bilanzierung von BWRMed!a @ Verlag für die Deutsche Wirtschaft (VNR) am 7. Dezember 2009

Geldgespräche

Juramama wieder. „Ich mache die persönliche Assistenz von zwei hilfsbedürftigen, leicht durchgedrehten Personen mit täglichen Nachtschichten und auch am Wochenende“, schreibt Nina Straßner in der Berliner Zeitung.

Was sie da mal wieder gewohnt lustig einleitet, hat den bei ihren Themen ebenso gewohnt ernsten Hintergrund: Geld in dem Fall. Wie viel eine Mutter eigentlich verdienen müsste für ihre Tätigkeit, darum geht’s.

Ich würde meine Kinder um keinen Preis hergeben. Und doch sind solche Gedankenspiele wichtig – und haben durchaus auch praktische Relevanz: nämlich spätestens dann, wenn die – in den meisten Fällen – Hausfrau ausfällt.

Besser wäre: schon beim Thema Absicherung.

Ich habe vor Jahren – vor meinen Kindern – mal einen Beitrag zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen für hr1 des Hessischen Rundfunks gemacht und Jahre später dann auch noch einmal für die Welt am Sonntag (WamS). Die Versicherer legen genau solche sich erst einmal irgendwie ausgedacht anhörenden Werte zugrunde, um die abzusichernde Berufsunfähigkeitsrente zu ermitteln.

Der Ausfall einer Mutter ist teuer – und versicherbar

Solche Policen werden – genau wie Berufsunfähigkeitsversicherungen für Verdienende – auch empfohlen. Ist auch logisch. Der/die sichert sich ab, weil er auf sein Einkommen angewiesen ist. Der/die andere andere, weil sie darauf angewiesen ist, diese Tätigkeiten nicht auch noch jemandem bezahlen zu müssen. Muss die Familie aber im Zweifel, wenn die Mutter berufsunfähig ist oder stirbt. Das ist dann auch das wichtigste Argument für die Risiko-Lebensversicherung auch für die Nichtverdienerin. Kein schönes Thema, aber im Fall der Fälle dann vielleicht finanziell existenzrettend. Und daher wichtiger Gegenstand von Geldgesprächen für Mütter.

Mein Tipp: Das wäre dann auch ein konkreter und sinnvoller Inhalt möglicher Geldgespräche, die die Juramama im Artikel abschließend ja auch empfiehlt.
Nur bedingt ein Weg zum Steuersparen leider

Die Beiträge für Berufsunfähigkeitspolicen können Versicherte übrigens nur als Sonderausgaben im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen geltend machen: also bis 2800 bei Selbständigen und bis 1900 Euro bei Arbeitnehmern oder Beamten. Erst die schlechte Nachricht: Viele schöpfen diesen Betrag schon für die gesetzliche Krankenversicherung aus. Die gute Nachricht: Hausfrauen stoßen hier vielleicht in eine steuerliche Optimierungslücke – zumindest als Familienversicherte bringen sie die Kosten ja nicht auf und können so vielleicht doch die Steuerlast senken.

Als Altersvorsorgeaufwendungen ist die BU-Police steuerlich ansetzbar, wenn sie quasi riesterfähig gemacht wurde, also mit einer reinen Altersvorsorgekomponente angereichert. Der Versicherer teilt das auf Anfrage mit. Es ist die Ausnahme und verteuert die Police auch enorm. Sind die Versicherungsbedingungen aber entsprechend gestaltet, können Versicherte die Ausgaben als Altersvorsorgeaufwendung geltend machen. Diess dann zu immerhin derzeit 88 Prozent (2018: 86 Prozent) der Aufwendungen.

Traumfrau Merkel

Dieser bezeichnende Eintrag ist absolut wahr. Er ist ursprünglich als Editorial meines Newsletters Steuern und Bilanzierung erschienen, Anfang April 2010.

>>Liebe Leserin, lieber Leser,

neulich hatte ich einen merkwürdigen Traum.

Ich will gerade von einem Kongress nach Hause, da komme ich an einem Tisch mit ein paar Leuten vorbei, die mich erwartungsvoll anschauen. Ich setze mich dazu. Mir gegenüber: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Frau Merkel schiebt Papierstapelchen hin und her – Kassenbons und Steuerunterlagen von mir, soviel ist klar. Sie schaut mich an und sagt: „So geht das nicht: Ihnen bleibt ja fast nichts.“ Und dann: „Es muss etwas geschehen!“ Steht auf und rauscht davon.
Und ich wache auf und denke nur: „Boah. Toll!!“

Ein Wunschtraum: dass sich Arbeit finanziell richtig lohnt. Und für Mehrarbeit auch nach Steuern nennenswert mehr Geld auf dem Konto landet beziehungsweise – für uns Selbstständige: bleibt.

Dass mich solche Dinge aber schon in den Schlaf verfolgen …

Vielleicht liegt es ja daran, dass ich mich bei der Hartz IV-Debatte in den vergangenen Wochen gewundert habe, dass das Thema Steuer- und Abgabenlast so wenig Thema ist. Erwerbstätige bringen es ja nicht nur wegen geringer Gehälter oft auf gerade mal Hartz IV-Niveau – bei einer vierköpfigen Familie ja immerhin 1653 Euro Hartz IV steuerfrei im Monat. Als Paar mit zweimal Kindergeld und zwei Grundfreibeträgen bleibt Ihnen steuerfrei genauso viel, wie einem Hartz IV-Empfänger. Aber um das Geld auch wirklich für sich zu haben, brauchen Sie mindestens 35 Prozent mehr brutto. 20 Prozent für die Sozialabgaben und 15 Prozent für den Eingangssteuersatz.

Wenn Sie davon leben können, also: 2231,55 Euro brutto – oder: 26.778,60 Euro Jahresbruttogehalt. Viele kommen auf weniger.

Dass wegen der Progression hohe Einkommen soviel stärker belastet werden, ist übrigens nur ein frommer Irrglaube. In kaum einem Land zahlen Geringverdiener so hohe Steuern und Abgaben wie in Deutschland, hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) in einer Studie ausgerechnet – nur in Belgien. Ein Alleinstehender mit 67 Prozent des deutschen Durchschnittsgehalts – 2008: 44.000 Euro – gibt 47,3 Prozent vom Gehalt in Form von Steuern und Sozialabgaben ab – Alleinerziehende übrigens kaum weniger – ein alleinstehender Durchschnittsverdiener 52 Prozent.

Das ist enorm, finden Sie nicht auch?

Merkwürdig finde ich, dass als Ausweg aus dieser gesellschaftlichen Falle stets und allein höhere Verdienste gefordert werden. So wichtig und richtig das ist – aber wir leben ja nicht in einer Zentralverwaltungswirtschaft. Und unsere Politiker haben auf Löhne und Tarifabschlüsse daher keinen direkten Einfluss – sehr wohl aber auf Steuern und Sozialabgaben. Umso schleierhafter, dass die aus der Debatte ausgeklammert werden, finden Sie nicht auch? Schade, denn so bleibt eine solch wunderbare Ansage wie die von Frau Merkel leider nur: ein schöner Traum…

Mit freundlichen Grüßen

Midia Nuri<<

aus: Newsletter Steuern und Bilanzierung bei BWRMed!a vom 08.04.2010, Archiv.