Weniger Abzug beim Elterngeld

Junge Eltern bekommen jetzt weniger vom Elterngeld abgezogen, wenn sie schon vor dem ersten Lebensjahr ihres Kindes wieder bis zu 30 Stunden arbeiten –  einen Teil des Geldes bekommen sie dann eben einfach später. Hurra, meint die Juramama.

Und ein bisschen was haben sie auch bei der Elternzeit selbst noch geändert.

Krefelds Nummern

Not macht erfinderisch. Das galt auch und gerade immer schon für die Erhebung von Steuern und Gebühren. Aktuell gerade Krefeld. In der niederrheinischen Stadt wollen sie jetzt eine Hausnummergebühr nehmen. 100 Euro für jede neue, ergänzte oder sogar gelöschte Hausnummer. 36.500 Euro erhofft sich die klamme Stadt zwischen Düsseldorf und Ruhrpott.

Der Erfindungsgabe ist eben auch bei den Steuern kaum eine Grenze gesetzt. Das ist auch historisch verbürgt. Fast ebenso groß ist der Erfindungsreichtum der Bürger, Steuern zu vermeiden. Ich erinnere mich an eine Steuer auf Fenster, die Frankreich mal vor ein paar Jahrhunderten erlassen hat. Es gibt heute noch Häuser ohne Fenster zur Straße hin. Werde beobachten, wie sich das mit den Hausnummern noch entwickeln wird.

System (2)

Sehr lesenswerter Artikel einer bloggenden Juristin über das Kinderkriegen und -haben in Deutschland.

Von großartigem unterhaltendem und auch inhaltlichem Wert.

„Das ist etwas blöd jetzt, wenn man 25 Jahre alt ist, Altenpflegerin (Erzieherin, Arzthelferin, Sozialpädagogin, Rechtsanwaltsfachangestellte, Bankkauffrau, Kosmetikerin, Busfahrerin…) von Beruf, 2600 € brutto in Vollzeit verdient und die Miete in Hannover 650 € kalt im Monat kostet. In Teilzeit reicht das dann für dreimal Volltanken und ein Salamibrot für den Vater, aber nicht für ein KiTa-Kind und eine Dreizimmerwohnung.”

Sie hat ja so recht.

Auch die Leute, die sie da am Ende zitiert, Verfassungskenner erster Güte:

“Den Generationenvertrag des Sozialstaates halten nur die Eltern ein. Dass gerade sie an diesem Vertrag kaum beteiligt werden, ist ein rechtsstaatlicher Skandal”
Prof. Dr. Paul Kirchhof (ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht)

“Es kann nicht sein, dass ein Ehepaar – bei dem nur der eine ein Leben lang ein Gehalt oder einen Lohn einsteckt – Kinder aufzieht am Ende nur eine Rente bekommt. Auf der anderen Seite verdienen zwei (kinderlose) Ehepartner zwei Renten. Und die Kinder des Paares, das nur eine Rente bekommt, verdienen diese beiden Renten mit. Das ist ein glatter Verfassungsverstoß.”
Prof. Dr. Roman Herzog (ehemaliger Bundespräsident und ebenfalls ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, sogar zeitweise dessen Präsident)