BGH urteilt über Cum-Ex

Das höchstrichterliche Urteil in Sachen Cum-Ex ist gefallen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die „Geltendmachung tatsächlich nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer gegenüber den Finanzbehörden auf der Grundlage derartiger Cum-Ex-Geschäfte den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.“

Das Geld muss zurückerstattet werden.

Das Nachspiel von Cum-Ex

Die Cum-Ex-Betrügereien bleiben nicht ungesühnt. „Die eigentlichen Helden aber in diesem Stück sind Finanzbeamte, Polizisten, Staatsanwälte und Richter, die sich der geballten Bankenlobby und ihren Kumpanen entgegenstellten und allen Widerständen zum Trotz möglich machten, dass demnächst in Bonn die ersten Verurteilungen in Sachen Cum-Ex erfolgen werden“, schreibt das Online-Magazin GlobKult. Sie entscheiden darüber, wie teuer das gerichtliche Nachspiel für die beteiligten Banken wird.

Geldgespräche

Juramama wieder. „Ich mache die persönliche Assistenz von zwei hilfsbedürftigen, leicht durchgedrehten Personen mit täglichen Nachtschichten und auch am Wochenende“, schreibt Nina Straßner in der Berliner Zeitung.

Was sie da mal wieder gewohnt lustig einleitet, hat den bei ihren Themen ebenso gewohnt ernsten Hintergrund: Geld in dem Fall. Wie viel eine Mutter eigentlich verdienen müsste für ihre Tätigkeit, darum geht’s.

Ich würde meine Kinder um keinen Preis hergeben. Und doch sind solche Gedankenspiele wichtig – und haben durchaus auch praktische Relevanz: nämlich spätestens dann, wenn die – in den meisten Fällen – Hausfrau ausfällt.

Besser wäre: schon beim Thema Absicherung.

Ich habe vor Jahren – vor meinen Kindern – mal einen Beitrag zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen für hr1 des Hessischen Rundfunks gemacht und Jahre später dann auch noch einmal für die Welt am Sonntag (WamS). Die Versicherer legen genau solche sich erst einmal irgendwie ausgedacht anhörenden Werte zugrunde, um die abzusichernde Berufsunfähigkeitsrente zu ermitteln.

Der Ausfall einer Mutter ist teuer – und versicherbar

Solche Policen werden – genau wie Berufsunfähigkeitsversicherungen für Verdienende – auch empfohlen. Ist auch logisch. Der/die sichert sich ab, weil er auf sein Einkommen angewiesen ist. Der/die andere andere, weil sie darauf angewiesen ist, diese Tätigkeiten nicht auch noch jemandem bezahlen zu müssen. Muss die Familie aber im Zweifel, wenn die Mutter berufsunfähig ist oder stirbt. Das ist dann auch das wichtigste Argument für die Risiko-Lebensversicherung auch für die Nichtverdienerin. Kein schönes Thema, aber im Fall der Fälle dann vielleicht finanziell existenzrettend. Und daher wichtiger Gegenstand von Geldgesprächen für Mütter.

Mein Tipp: Das wäre dann auch ein konkreter und sinnvoller Inhalt möglicher Geldgespräche, die die Juramama im Artikel abschließend ja auch empfiehlt.
Nur bedingt ein Weg zum Steuersparen leider

Die Beiträge für Berufsunfähigkeitspolicen können Versicherte übrigens nur als Sonderausgaben im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen geltend machen: also bis 2800 bei Selbständigen und bis 1900 Euro bei Arbeitnehmern oder Beamten. Erst die schlechte Nachricht: Viele schöpfen diesen Betrag schon für die gesetzliche Krankenversicherung aus. Die gute Nachricht: Hausfrauen stoßen hier vielleicht in eine steuerliche Optimierungslücke – zumindest als Familienversicherte bringen sie die Kosten ja nicht auf und können so vielleicht doch die Steuerlast senken.

Als Altersvorsorgeaufwendungen ist die BU-Police steuerlich ansetzbar, wenn sie quasi riesterfähig gemacht wurde, also mit einer reinen Altersvorsorgekomponente angereichert. Der Versicherer teilt das auf Anfrage mit. Es ist die Ausnahme und verteuert die Police auch enorm. Sind die Versicherungsbedingungen aber entsprechend gestaltet, können Versicherte die Ausgaben als Altersvorsorgeaufwendung geltend machen. Diess dann zu immerhin derzeit 88 Prozent (2018: 86 Prozent) der Aufwendungen.

Steuerlast macht Rentenbeiträge attraktiv

Renditeerwägungen sind das Eine, wenn man über zusätzliche freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung nachdenkt. Die Süddeutsche Zeitung rechnet es vor. Dass sich aber so im Rahmen der Flexirente Einbußen durch vorgezogenen Ruhestand ausgleichen lassen – das fällt im Zweifel letztlich weniger ins Gewicht als die viel interessantere Steuerersparnis.

Die macht den Renditebraten doch erst fett.

Anders als die Investition etwa ins Eigenheim oder auch Aktien und sonstige Kapitalanlagen mindern die Rentenversicherungsbeiträge das steuerpflichtige Einkommen unbegrenzut zu derzeit 88 Prozent – und senken damit die persönliche Einkommensteuerlast. Gleiches gilt mit Blick auf Altersvorsorge bislang nur für Beiträge in Versorgungswerke sowie in Riester- und Rürup-Anlagen.

Gerade für Gutverdiener und hoch besteuerte Singles oder auch Alleinerziehende lohnt sich die Einzahlung nicht wegen der paar Prozentchen Rendite, sondern wegen der jetzt vielfach höheren Steuerersparnis. Immerhin auf 88 Prozent der Ausgaben zum Grenzsteuersatz. Dieser Steuersatz belastet ja lediglich zusätzliche Einkünfte und gibt daher nicht die Steuerlast aufs Einkommen wieder. Es ist aber der Satz, mit dem Steuerzahler rechnen sollten, wenn sie über zusätzliche Einnahmen oder auch Ausgaben nachdenken.

Für viele dürfte die Steuerersparnis also dank hoher Belastung letztlich interessanter sein, als die eigentliche Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung – sofern sie sich zusätzliche Einzahlungen leisten können. Wer sich bei der Vorsorge für eine der steuerlich begünstigten Anlagen entscheidet, sollte dann ruhig Renditeerwägungen anstellen.

Soziales bestraft das Finanzamt

Interessante Aufschlüsse darüber, wie sozial der Staat ist – der ja auch ein Sozialstaat ist -, liefert ein Beitrag des Deutschlandfunk über die Probleme mit dem Finanzamt, die die offenbar durchaus zahlreichen sozialen Münchner Vermierter bekommen. Gerade der Mietmarkt offenbart einige größere Zielkonflikte mit Blick auf Bürgerinteressen.

Natürlich müssen Preise marktgerecht sein, um zu Steuerabzügen zu führen. Doch es ist aus gesellschaftlicher Sicht durchaus problematisch, wenn die Anerkennung von steuerlich unabdingbarem Gewinnstreben so stark abhängt von Anpassungen an einen überhitzten Wohnungsmarkt. Und nicht von eigenem wirtschaftlichem Kalkül.

Ein paar Ideen für das Unterhaltsproblem

Interessant: Die Bundesregierung will “nicht darüber spekulieren”, was die Gründe dafür sind, dass so viele unterhaltspflichtige Elternteile ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommen, schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Ich will jetzt über die laut Artikel von Amtspersonen so genannten “Disco-Kindern” und deren Zahl nicht spekulieren. Aber hätte dafür ein paar Ideen, wie sich die dürftige Quote von 23 Prozent beigetriebene Unterhaltsforderungen durch die Jugendämter verbessern ließe. Ein entscheidender Faktor wird sein: Der Kindesunterhalt muss aus dem Netto bezahlt werden. Nach Abzug der Single-Steuer- und Abgabenlast. Und da gäbe es gleich zwei Möglichkeiten, etwas zu verbessern.

Gründe

Zum Glück schreibt die FAZ es ein Stückchen weiter unten dann auch recht detailliert auf – worüber es nämlich nichts zu spekulieren gibt: Das Netto der Unterhaltszahler ist zu gering. Das wiederum hängt neben zu geringen Einkünften nicht zuletzt auch mit hohen Steuern und Abgaben zusammen – für Alleinerziehende ebenso wie für Unterhaltspflichtige. Beide drücken das der Familie zur Verfügung stehende Netto.

Das ist (denn auch gering). Die traurige Realität: Nur 52,7 Prozent der unterhaltspflichtigen Väter verdient mehr als 1134 Euro. Das hat Finanzwissenschaftler Andreas Peichl von der Universität München ausgerechnet.

Dürftige Verdienste für dürftigen Bedarf

Damit verdienen diese mehr als die Hälfte unterhaltspflichtigen Väter netto sogar noch weniger, als sie eigentlich behalten dürften, bevor sie nach Düsseldorfer Tabelle für ihre Kinder unterhaltspflichtig werden. Denn dafür gibt es ja Selbstbehalte. Grundidee: Von irgendwas muss der Unterhaltspflichtige ja auch leben und im Idealfall das gemeinsame Kind verpflegen, wenn es idealerweise regelmäßig zu Besuch kommt.

Behalten darf ein Unterhaltspflichtiger einen Selbstbehalt von 880 Euro monatlich, wenn er nichterwerbstätig ist und 1080 Euro, wenn er erwerbstätig ist. Kosten für Unterkunft inklusive umlagefähiger Nebenkosten und auch noch Heizung sind in Höhe von 380 Euro enthalten. Wie der vorgesehene Betrag dann in der Realität auch nur annähernd sogar nur für den Single-Vater in einer Single-Wohnung reichen soll, darüber mag ich nicht spekulieren.

Aber auch wer mehr verdient, hat ein Problem mit dem Netto. Nicht nur alleinerziehende Elternteile sind steuerlich benachteiligt. Zum Single-Steuersatz bekommen sie immerhin wie alle Eltern als steuerlichen Ausgleich das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Und gegebenenfalls den Unterhaltsvorschuss – sofern sie nicht das Pech haben, verwitwet zu sein. Bei unterhaltspflichtigen Elternteilen macht der Staat dagegen überhaupt keinen Unterschied mehr zum Single. ohne Verpflichtungen – sofern sie nicht neu geheiratet haben.

Zahleltern können auch seit ein paar Jahren nicht mal mehr den Kindesunterhalt steuermindernd ansetzen – früher war dies möglich, heute geht es nur noch für freiwillig gezahlten Unterhalt.

Endlich den Kindergrundbedarf steuerfrei stellen?

Eigentlich könnte es doch ganz einfach sein: Weniger Steuern im unteren und mittleren Bereich speziell für Eltern – echte Grundfreibeträge für jedes Haushaltsmitglied und/oder unterhaltsberechtigtes Familienmitglied. Das dürfte bei den Mäßig-Verdienern im unteren Einkommensdrittel viel bewirken und der ärgsten Kinderarmut wirksam und spürbar abhelfen.

Das Zauberwort: Angemessenheit

Und mit Blick auf die von der FAZ beschriebenen häufig zur Drückebergerei genutzten Abschreibungsmöglichkeiten kann das Zauberwort doch nur lauten Angemessenheit. Das Finanzamt braucht doch einfach bloß zumindest bei amtsbekannten Drückebergern darauf gucken, worauf es auch sonst bei Selbständigen und Unternehmern längst achtet, zum Beispiel bei Dienstwagen: nämlich, ob die angesetzte Abschreibung im Verhältnis zum Einkommen steht.

Die Jugendämter werden doch sehr genau wissen, bei wem über Jahre kein Unterhalt beizutreiben ist. Es wird doch auch sonst jede Menge an das Finanzamt gemeldet – also warum nicht einfach neben den automatisch gemeldeten Sozialversicherungsbeiträgen oder den hier und da aufpoppenden Kontrollmitteilungen zumindest ab gewissen Beträgen auch noch die Meldung über offene Unterhaltsforderungen des Jugend- oder Sozialamtes an das Finanzamt weitergeben?

Wäre doch sehr einfach.

Und wenn dann bei dem Steuerzahler hohe Beträge beim Amt offen sind, müssten beim Finanzamt Zweifel aufkommen, ob der nun fröhlich geltend gemachte Abzug rechtmäßig ist.

Das scheint mir eine sehr einfache Lösung zu sein, die zudem verspricht, höchst wirkungsvoll zu sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Eintreibquote dann noch so niedrig bleiben wird. Jedenfalls nicht bei denen, bei denen auch etwas zu holen wäre.