Steuerlast macht Rentenbeiträge attraktiv

Renditeerwägungen sind das Eine, wenn man über zusätzliche freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung nachdenkt. Die Süddeutsche Zeitung rechnet es vor. Dass sich aber so im Rahmen der Flexirente Einbußen durch vorgezogenen Ruhestand ausgleichen lassen – das fällt im Zweifel letztlich weniger ins Gewicht als die viel interessantere Steuerersparnis.

Die macht den Renditebraten doch erst fett.

Anders als die Investition etwa ins Eigenheim oder auch Aktien und sonstige Kapitalanlagen mindern die Rentenversicherungsbeiträge das steuerpflichtige Einkommen unbegrenzut zu derzeit 88 Prozent – und senken damit die persönliche Einkommensteuerlast. Gleiches gilt mit Blick auf Altersvorsorge bislang nur für Beiträge in Versorgungswerke sowie in Riester- und Rürup-Anlagen.

Gerade für Gutverdiener und hoch besteuerte Singles oder auch Alleinerziehende lohnt sich die Einzahlung nicht wegen der paar Prozentchen Rendite, sondern wegen der jetzt vielfach höheren Steuerersparnis. Immerhin auf 88 Prozent der Ausgaben zum Grenzsteuersatz. Dieser Steuersatz belastet ja lediglich zusätzliche Einkünfte und gibt daher nicht die Steuerlast aufs Einkommen wieder. Es ist aber der Satz, mit dem Steuerzahler rechnen sollten, wenn sie über zusätzliche Einnahmen oder auch Ausgaben nachdenken.

Für viele dürfte die Steuerersparnis also dank hoher Belastung letztlich interessanter sein, als die eigentliche Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung – sofern sie sich zusätzliche Einzahlungen leisten können. Wer sich bei der Vorsorge für eine der steuerlich begünstigten Anlagen entscheidet, sollte dann ruhig Renditeerwägungen anstellen.

Was war nochmal die sogenannte Mitte?

Ungeachtet davon, welche Partei was fordert, ist es immer gut, aus manchem Begriff mal die Luft heraus zu lassen. Facharbeitergehalt etwa oder auch die viel beschworene Mitte.

Den Mittelstandsbauch sollte die Koalition besser von unten abschmelzen.
“ It’s the structure, stupid“ möchte man den Verantwortlichen und ihren Wählern gern zurufen. Die Struktur der Belastungen ist das Problem. Eigentlich bekannt: „In den letzten Jahrzehnten wurden die Reichen entlastet – und die Geringverdiener belastet. Denn die „direkten“ Steuern, die progressiv auf das Einkommen und Vermögen erhoben werden, sanken. Gleichzeitig stiegen die „indirekten“ Steuern, die auf den Verbrauch entfallen und von allen gezahlt werden. Vor allem die Mehrwertsteuer kletterte von einst 10 auf inzwischen 19 Prozent.

Das irritierende Ergebnis: Allein die Steuerreformen seit dem Jahr 2000 führten dazu, dass das ärmste Zehntel der Bevölkerung jetzt 5,4 Prozentpunkte mehr Steuern auf sein Bruttoeinkommen zahlt – während umgekehrt das reichste Tausendstel 4 Prozentpunkte sparen konnte.” Und ja: Ich fürchte auch, Besserung ist da kaum zu erwarten.

Noch irritierender als das finde ich aber eigentlich, dass die Sozialbeiträge bei der ganzen Debatte tatsächlich konsequent ignoriert werden. Wie Angestellte zahle auch ich als hauptberuflich selbstständige und damit in der Künstlersozialkasse gesetzlich pflichtversicherte Journalistin an die Künstlersozialkasse meine rund 20 Prozent vom Bruttoeinkommen – es ist eine Pflichtversicherung, bei der ein großer Teil der rechnerischen Arbeitgeberlast durch eine Abgabe der Unternehmen auf die Honorare sowie ein kleiner Teil aus Steuermitteln finanziert wird.

Die Sozialversicherungsbeiträge jedenfalls sind bei der echten Mitte, den vielen Gering- bis Mittelverdienern – auch den in Sonntagsreden nun viel und gern beschworenen Facharbeitern – der größte Posten. Hierfür gelten keinerlei Freibeträge, sie fallen ab dem ersten Cent an. Und sie steigen auch nicht progressiv, sondern ab einem bestimmten Einkommen gar nicht mehr. Womit ausgerechnet Gut- und Spitzenverdienern ein Rabatt eingeräumt wird. Nicht vergessen sollte man auch, dass immer mehr Selbstständige bereits jetzt gezwungenermaßen die vollen 40 Prozent einzahlen. Nicht wie alle anderen auf das tatsächliche Einkommen sondern gleich ab der Geringfügigkeitsgrenze auf fiktive mehr als 2000 Euro Brutto im Jahr. Wie zuvor zwar auch einkommensabghängig, aber rückwirkend berechnet. Diese rückwirkende Erhebung ist neu. Und sie wird wohl noch ein paar ganz neue und für die meisten wohl auch ungeahnte Probleme mit sich bringen. Eine einkommensabhängige Belastung auch für Gründer, Teilzeitselbstständige oder andere Geringverdiener unter den Selbstständigen – wie bei Angestellten – lehnte die Koalition erst kürzlich ab.

System (2)

Sehr lesenswerter Artikel einer bloggenden Juristin über das Kinderkriegen und -haben in Deutschland.

Von großartigem unterhaltendem und auch inhaltlichem Wert.

„Das ist etwas blöd jetzt, wenn man 25 Jahre alt ist, Altenpflegerin (Erzieherin, Arzthelferin, Sozialpädagogin, Rechtsanwaltsfachangestellte, Bankkauffrau, Kosmetikerin, Busfahrerin…) von Beruf, 2600 € brutto in Vollzeit verdient und die Miete in Hannover 650 € kalt im Monat kostet. In Teilzeit reicht das dann für dreimal Volltanken und ein Salamibrot für den Vater, aber nicht für ein KiTa-Kind und eine Dreizimmerwohnung.”

Sie hat ja so recht.

Auch die Leute, die sie da am Ende zitiert, Verfassungskenner erster Güte:

“Den Generationenvertrag des Sozialstaates halten nur die Eltern ein. Dass gerade sie an diesem Vertrag kaum beteiligt werden, ist ein rechtsstaatlicher Skandal”
Prof. Dr. Paul Kirchhof (ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht)

“Es kann nicht sein, dass ein Ehepaar – bei dem nur der eine ein Leben lang ein Gehalt oder einen Lohn einsteckt – Kinder aufzieht am Ende nur eine Rente bekommt. Auf der anderen Seite verdienen zwei (kinderlose) Ehepartner zwei Renten. Und die Kinder des Paares, das nur eine Rente bekommt, verdienen diese beiden Renten mit. Das ist ein glatter Verfassungsverstoß.”
Prof. Dr. Roman Herzog (ehemaliger Bundespräsident und ebenfalls ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, sogar zeitweise dessen Präsident)

System

Kein Frühstück, keine ausreichende Winterkleidung, kein Internet, kein Kino, kein Geld für Geburtstagsgeschenke. Verzicht gehört für arme Kinder zum Alltag, hat eine Studie der Bertelsmann-Stiftung ergeben. Und nicht nur zum Kinderalltag, dank weniger guter Ausbildung und somit weniger Chancen mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit auch zum Erwachsenenalltag, später mal.

Das ist schrecklich. Und noch schrecklicher: Es hat System. Einer von vielen, die das seit Jahren schon sagt, ist Jürgen Borchert vom Landessozialgericht Darmstadt: Deutschland ist kinderfeindlich. Nicht die Menschen – das System. Oder besser die Systeme: Sozialsystem, Steuerpolitik.

Kindergeld: Die 168 Euro monatliches Geschenk vom Staat werden Hartz-IV-Beziehern abgezogen. Für Steuerzahler dagegen gilt: Wer gut verdient, bekommt mehr: ab einem bestimmten Einkommen – das deutlich höher als das deutsche Durchschnittseinkommen liegt, etwa die Hälfte drüber, die Grenzsätze schwanken immer mal – sparen Steuerzahler durch den Kinderfreibetrag mehr Steuern, als sie in Form von Kindergeld bekommen. Die Finanzämter prüfen das automatisch und rechnen es dann an.

Mehrwertsteuer: Dass die 19 bzw. 7 Prozent Mehrwertsteuer vor allem die Familien stark belastet, haben schon viele Experten vorgerechnet. Bei wem am Ende des Monats nichts oder wenig übrig bleibt, der hat von seinem Gehalt dann also nicht nur 20 Prozent Sozialbeiträge etwa sowie den persönlich – steigenden Steuersatz gezahlt -, sondern von seinem dann übrigbleibenden Netto also noch 7 % Steuern auf Lebensmittel und Versicherungsbeiträge und 19 Prozent auf so ziemlich alles andere – inklusive Spielzeug und Windeln. Miete und Porto dürften die einzigen steuerfrei bleibenden Haushaltsposten sein.

Sozialabgaben generell: Auch die derzeit knapp rund 20 Prozent Sozialabgaben fallen ab dem ersten Euro Lohn oder Gehalt an (außer bei Minijobs). Progression – dass stärkere Schultern in diesem ja eigentlich als Solidarsystem gedachten System mehr schultern müssen) gibt es hier nicht. Im Gegenteil: Befreit werden Gutverdiener – die dürfen sich verabschieden und freiwillig in den Pauschaltarif für freiwillig Versicherte oder sich privat absichern. Statt dass wie im Steuertarif dafür gesorgt wird, dass stärkere Schultern mehr tragen – und die Beiträge für alle sinken können. Ja: Es gibt die kostenlose Familienmitversicherung – das kommt Familien zugute. Und die gibt es sogar für (meist sind es ja die Frauen) Ehefrauen mit, wenn die praktisch nicht verdienen. Nur: Viele Familien brauchen ihre zwei Einkünfte. Und haben so auch oft nichts vom Ehegattensplitting. Der abgesehen davon auch nichts daran ändert, dass pro erwachsener Person und Monat 706 Euro vom Einkommen steuerfrei bleiben. Kinder zählen bei dem nicht. Alleinerziehende sind steuerlich Singles – sie haben nur einen Freibetrag und zahlen dadurch vergleichsweise mehr Steuern. Europaweit knöpft nur Belgien Singles mehr Geld ab, ergibt eine OECD-Studie nach der anderen schon seit Jahren. Der Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag liegt bei 109 Euro mehr Einkommen steuerfrei – für die, die Steuern zahlen.

Ungerechtigkeiten hat die UNO vor Jahren bereits bemängelt. Die Bundesregierung bezeichnete das als ungerecht und unwissenschaftlich. “Heul doch”, möchte man ihnen zurufen. Oder besser: “Setz mal die höchstrichterlichen Urteile in Sachen Familienfreundlichkeit um. Endlich.”

Hoppla – Kinderkacke!

Da war doch was: Ein Hinweis meiner Steuerberaterin wegen unserer Kinderbetreuungskosten. Die mache ich – wir sind beide berufstätig – als Betriebsausgaben steuerlich geltend. Zu zwei Drittel, aber in der Hoffnung, sie vielleicht doch noch voll von meinem zu versteuernden Einkommen abziehen zu können. Irgendein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof läuft da gerade – die Steuerbescheide der vergangenen Jahre sind jedenfalls in dem Punkt noch offen.

Und es sieht offenbar gut aus.

Nehme ich jedenfalls an. Oder warum sonst sollte die Bundesregierung nun flugs mit einer kleinen Vereinfachung bei der Hand sein: Sie, liebe Steuerzahler – und ich natürlich auch – brauchen nun bald nicht mehr mühselig in der Anlage Kind zu unterscheiden, ob Sie die Kinderbetreuungskosten wegen Ihrer Berufstätigkeit, Ausbildung oder Krankheit der Eltern auf sich nehmen. Es geht nun ganz einfach: Sie tragen die Kosten bloß bei den Sonderausgaben in Ihrem Mantelbogen ein. Ganz einfach. Das können von nun an alle Eltern mit allen Kinderbetreuungskosten. Bis zu zwei Drittel der Kosten sind abziehbar, maximal 4.000 EUR pro Kind unter 14 Jahren.

Ob der BFH den vollen Steuerabzug für berufsbedingte Kinderbetreuungskosten dann am Ende durchwinkt, das braucht uns dann natürlich nicht mehr zu interessieren. Sind ja jetzt andere Kosten.

Pech, wenn Sie Ihr Kind aus beruflichen Gründen betreuen lassen.

Sicher auch schön für den Fiskus: Da Sie ja nur noch die berufsbedingten Steuerberatungskosten steuerlich geltend machen können – also praktisch für alles, was der Steuerberater nicht in den Mantelbogen schreibt – , dürfte der Anteil der privat veranlassten und damit nicht abziehbaren Steuerberatungskosten nun ein bisschen üppiger ausfallen. Ist ja Ihr Geld.
Aber irgendwen wird die neue Regelung schon freuen. Schließlich soll diese Steuererleichterung den Staat angeblich jährlich etwa 60 Millionen Euro kosten. Wenn’s stimmt.

Kleiner Nachtrag: Ich habe jemanden gefunden, den die Neuerung freuen wird: Die Kommunen. Sie werden weniger Zuschüsse zu Kitabeiträgen oder Tagesmütterhonoraren zahlen müssen. Denn: Der Zuschuss bemisst sich vielerorts am Bruttoeinkommen. Und das fällt natürlich höher aus, wenn es nicht durch Kinderbetreuungskosten gemindert wird. Darauf hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung in dem Zusammenhang schon vor Jahresende hingewiesen.

Mehr Brutto bedeutet natürlich auch: höhere Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung. Auch die wird’s freuen.

Umgekehrt allerdings auch: Mehr Brutto gleich mehr Elterngeld im nächsten Jahr.

German Roulette. Oder manche würden sagen „Linke Tasche, rechte Tasche“.