Vorsichtig vorpreschen

Hübsch übrigens die nun beschlossene Erhöhung der Werbungskostenpauschale, die rasanteste der nun beschlossenen Reformen: Sie soll im Dezember in Kraft treten.

Falls Sie kein Arbeitnehmer sind oder so hohe Werbungskosten verzeichnen, dass Sie sowieso jede Quittung aufbewahren müssen: Die Pauschale steigt also damit schon 2011 von 920 auf 1000 Euro. Konkret: Der Mehrbetrag von 80 EUR wird für 2011 bei der Lohnabrechnung für Dezember als Einmalbetrag steuerfrei belassen und ab 2012 auf die Monate verteilt.

Klingt jetzt nicht nach wahnsinnig viel und ist es auch nicht.

Eher nach einer sehr vorsichtigen Steuerkosmetik. Der Steuervorteil für die betroffenen Arbeitnehmer liegt bei maximal 35 Euro im Jahr. „Viel Lärm um fast nichts“, meint Jörg Strötzel, Vorstand des Lohnsteuerhilfevereins VLH. Lohnsteuerhilfeverein.

Immerhin: Nach Angaben der CDU müssen nun weitere 550.000 Arbeitnehmer keine Belege sammeln. Insgesamt soll diese Änderung die Arbeitnehmer um 330 Millionen Euro entlasten.

Vorsichtig vorpreschen

Hübsch übrigens die nun beschlossene Erhöhung der Werbungskostenpauschale, die rasanteste der nun beschlossenen Reformen: Sie soll im Dezember in Kraft treten.

Falls Sie kein Arbeitnehmer sind oder so hohe Werbungskosten verzeichnen, dass Sie sowieso jede Quittung aufbewahren müssen: Die Pauschale steigt also damit schon 2011 von 920 auf 1000 Euro. Konkret: Der Mehrbetrag von 80 EUR wird für 2011 bei der Lohnabrechnung für Dezember als Einmalbetrag steuerfrei belassen und ab 2012 auf die Monate verteilt.

Klingt jetzt nicht nach wahnsinnig viel – und ist es auch nicht.

Ehrer nach einer sehr vorsichtigen Steuerkosmetik. Der Steuervorteil für die betroffenen Arbeitnehmer liegt bei maximal 35 Euro im Jahr. „Viel Lärm um fast nichts“, meint Jörg Strötzel, Vorstand des Lohnsteuerhilfevereins VLH. Lohnsteuerhilfeverein.

Immerhin: Nach Angaben der CDU müssen nun weitere 550.000 Arbeitnehmer keine Belege sammeln. Insgesamt soll diese Änderung die Arbeitnehmer um 330 Millionen Euro entlasten.

Hoppla – Kinderkacke!

Da war doch was: Ein Hinweis meiner Steuerberaterin wegen unserer Kinderbetreuungskosten. Die mache ich – wir sind beide berufstätig – als Betriebsausgaben steuerlich geltend. Zu zwei Drittel, aber in der Hoffnung, sie vielleicht doch noch voll von meinem zu versteuernden Einkommen abziehen zu können. Irgendein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof läuft da gerade – die Steuerbescheide der vergangenen Jahre sind jedenfalls in dem Punkt noch offen.

Und es sieht offenbar gut aus.

Nehme ich jedenfalls an. Oder warum sonst sollte die Bundesregierung nun flugs mit einer kleinen Vereinfachung bei der Hand sein: Sie, liebe Steuerzahler – und ich natürlich auch – brauchen nun bald nicht mehr mühselig in der Anlage Kind zu unterscheiden, ob Sie die Kinderbetreuungskosten wegen Ihrer Berufstätigkeit, Ausbildung oder Krankheit der Eltern auf sich nehmen. Es geht nun ganz einfach: Sie tragen die Kosten bloß bei den Sonderausgaben in Ihrem Mantelbogen ein. Ganz einfach. Das können von nun an alle Eltern mit allen Kinderbetreuungskosten. Bis zu zwei Drittel der Kosten sind abziehbar, maximal 4.000 EUR pro Kind unter 14 Jahren.

Ob der BFH den vollen Steuerabzug für berufsbedingte Kinderbetreuungskosten dann am Ende durchwinkt, das braucht uns dann natürlich nicht mehr zu interessieren. Sind ja jetzt andere Kosten.

Pech, wenn Sie Ihr Kind aus beruflichen Gründen betreuen lassen.

Sicher auch schön für den Fiskus: Da Sie ja nur noch die berufsbedingten Steuerberatungskosten steuerlich geltend machen können – also praktisch für alles, was der Steuerberater nicht in den Mantelbogen schreibt – , dürfte der Anteil der privat veranlassten und damit nicht abziehbaren Steuerberatungskosten nun ein bisschen üppiger ausfallen. Ist ja Ihr Geld.
Aber irgendwen wird die neue Regelung schon freuen. Schließlich soll diese Steuererleichterung den Staat angeblich jährlich etwa 60 Millionen Euro kosten. Wenn’s stimmt.

Kleiner Nachtrag: Ich habe jemanden gefunden, den die Neuerung freuen wird: Die Kommunen. Sie werden weniger Zuschüsse zu Kitabeiträgen oder Tagesmütterhonoraren zahlen müssen. Denn: Der Zuschuss bemisst sich vielerorts am Bruttoeinkommen. Und das fällt natürlich höher aus, wenn es nicht durch Kinderbetreuungskosten gemindert wird. Darauf hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung in dem Zusammenhang schon vor Jahresende hingewiesen.

Mehr Brutto bedeutet natürlich auch: höhere Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung. Auch die wird’s freuen.

Umgekehrt allerdings auch: Mehr Brutto gleich mehr Elterngeld im nächsten Jahr.

German Roulette. Oder manche würden sagen „Linke Tasche, rechte Tasche“.
 

Wovon reden wir eigentlich?

Steuern sind nicht grundsätzlich schlecht. Die Frage ist nur, worauf und in welcher Höhe. Die Studien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sprechen eine klare Sprache – Jahr für Jahr: Deutschland belastet wie kaum ein anderes OECD-Land die Einkommen von Gering- und Durchschnittsverdienern mit Sozialabgaben und Steuern – mit fast 50 Prozent des Einkommens. Nur Belgien und Frankreich belasten ihre Durchschnittsverdiener stärker.

Viele namhafte Experten halten das Steuer- (und Sozialversicherungs)system nicht nur für unnötig komplex und kompliziert, sondern zudem für ungerecht, leistungsfeindlich und wirtschaftlich schädlich.

Die Belastung gerade der unteren Einkommensschichten hat der Bund der Steuerzahler kürzlich erst als gespenstisch bezeichnet. Zwei Probleme rücken da mit Blick auf das von Paul Kirchhof vorgeschlagene Steuerkonzept gerade wieder in den Fokus: die kalte Progression und der so genannte Mittelstandsbauch.

Kalte Progression

Steuerfrei darf jeder derzeit 8004 Euro im Jahr für sich behalten – Verheiratete zusammen 16.008 Euro. Wer weniger Einkünfte verzeichnet, zahlt keine Steuern zahlen, wenn auch durchaus seine Sozialabgaben. Für jeden über dem Grundfreibetrag verdienten Euro ist ein progressiv – also zunehmend stark steigender – Steuersatz fällig. Für Ledige geht es bei 8005 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen mit 14 Prozent los und langt dann bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 52 882 Euro bei 42 Prozent an. Bei Top-Verdienern ist von über 250 000 Euro an (Ledige) ein oft als Reichensteuer bezeichneter Prozentsatz über dem Spitzensteuersatz fällig, nämlich 45 Prozent auf jeden zusätzlich verdienten Euro.

Die „kalte Progression“ ist eine Art heimliche Steuererhöhung. Sie kommt dadurch zustande, dass Lohnzuwächse durch die dann höhere Einkommensteuerbelastung zu großen Teilen aufgezehrt werden. Der progressive Einkommenssteuertarif führt schließlich dazu, dass der Steuerzahler einen zunehmenden Anteil des Einkommens an den Fiskus abzuliefern hat – und die Progressionsstufen hebt der Gesetzgeber eben nicht mit den Tarifsteigerungen an. Das ist vor allem dann problematisch, wenn die nominalen Lohnerhöhungen nur die Preissteigerung ausgleichen. Denn in dem Fall profitiert der Fiskus überproportional.

Mittelstandsbauch

Ein anderes Problem des deutschen Einkommensteuerrechts ist der so genannte Mittelstandsbauch. Der entsteht, weil der progressive Steuertarif zwischen 14 und 42 Prozent nicht gleichmäßig steigt, sondern bis zu einem Einkommen von 13 469 Euro sehr steil. Bereits von 13 470 Euro an verlangt der Fiskus rund 24 Prozent (23,97 Prozent). Danach gibt es einen Knick und die Kurve verläuft von da an wesentlich flacher, bis bei 52 882 Euro 42 Prozent Steuersatz gezahlt werden müssen. Folge ist, dass vor allem kleinere und mittlere Einkommen im Vergleich zu höheren Einkommen proportional höher belastet werden.

Traumfrau Merkel

Dieser bezeichnende Eintrag ist absolut wahr. Er ist ursprünglich als Editorial meines Newsletters Steuern und Bilanzierung erschienen, Anfang April 2010.

>>Liebe Leserin, lieber Leser,

neulich hatte ich einen merkwürdigen Traum.

Ich will gerade von einem Kongress nach Hause, da komme ich an einem Tisch mit ein paar Leuten vorbei, die mich erwartungsvoll anschauen. Ich setze mich dazu. Mir gegenüber: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Frau Merkel schiebt Papierstapelchen hin und her – Kassenbons und Steuerunterlagen von mir, soviel ist klar. Sie schaut mich an und sagt: „So geht das nicht: Ihnen bleibt ja fast nichts.“ Und dann: „Es muss etwas geschehen!“ Steht auf und rauscht davon.
Und ich wache auf und denke nur: „Boah. Toll!!“

Ein Wunschtraum: dass sich Arbeit finanziell richtig lohnt. Und für Mehrarbeit auch nach Steuern nennenswert mehr Geld auf dem Konto landet beziehungsweise – für uns Selbstständige: bleibt.

Dass mich solche Dinge aber schon in den Schlaf verfolgen …

Vielleicht liegt es ja daran, dass ich mich bei der Hartz IV-Debatte in den vergangenen Wochen gewundert habe, dass das Thema Steuer- und Abgabenlast so wenig Thema ist. Erwerbstätige bringen es ja nicht nur wegen geringer Gehälter oft auf gerade mal Hartz IV-Niveau – bei einer vierköpfigen Familie ja immerhin 1653 Euro Hartz IV steuerfrei im Monat. Als Paar mit zweimal Kindergeld und zwei Grundfreibeträgen bleibt Ihnen steuerfrei genauso viel, wie einem Hartz IV-Empfänger. Aber um das Geld auch wirklich für sich zu haben, brauchen Sie mindestens 35 Prozent mehr brutto. 20 Prozent für die Sozialabgaben und 15 Prozent für den Eingangssteuersatz.

Wenn Sie davon leben können, also: 2231,55 Euro brutto – oder: 26.778,60 Euro Jahresbruttogehalt. Viele kommen auf weniger.

Dass wegen der Progression hohe Einkommen soviel stärker belastet werden, ist übrigens nur ein frommer Irrglaube. In kaum einem Land zahlen Geringverdiener so hohe Steuern und Abgaben wie in Deutschland, hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) in einer Studie ausgerechnet – nur in Belgien. Ein Alleinstehender mit 67 Prozent des deutschen Durchschnittsgehalts – 2008: 44.000 Euro – gibt 47,3 Prozent vom Gehalt in Form von Steuern und Sozialabgaben ab – Alleinerziehende übrigens kaum weniger – ein alleinstehender Durchschnittsverdiener 52 Prozent.

Das ist enorm, finden Sie nicht auch?

Merkwürdig finde ich, dass als Ausweg aus dieser gesellschaftlichen Falle stets und allein höhere Verdienste gefordert werden. So wichtig und richtig das ist – aber wir leben ja nicht in einer Zentralverwaltungswirtschaft. Und unsere Politiker haben auf Löhne und Tarifabschlüsse daher keinen direkten Einfluss – sehr wohl aber auf Steuern und Sozialabgaben. Umso schleierhafter, dass die aus der Debatte ausgeklammert werden, finden Sie nicht auch? Schade, denn so bleibt eine solch wunderbare Ansage wie die von Frau Merkel leider nur: ein schöner Traum…

Mit freundlichen Grüßen

Midia Nuri<<

aus: Newsletter Steuern und Bilanzierung bei BWRMed!a vom 08.04.2010, Archiv.

Drum prüfe…

Ob auch Betriebsprüfungen für mehr Einnahmen sorgen? Einwandfrei: ja. Keine Frage, egal welchen Experten Sie fragen. Jeder Prüfer und jeder Steuerfahnder spielt sein Gehalt mehr als wieder ein.

Aber anscheinend ist das Thema Betriebsprüfungen auch wieder so ein Fall von zweierlei Maß. Bitteschön: Zwei Fernsehbeiträge: einer vom ZDF und einer vom Bayerischen Rundfunk (BR)