Juramama wieder. „Ich mache die persönliche Assistenz von zwei hilfsbedürftigen, leicht durchgedrehten Personen mit täglichen Nachtschichten und auch am Wochenende“, schreibt Nina Straßner in der Berliner Zeitung.
Was sie da mal wieder gewohnt lustig einleitet, hat den bei ihren Themen ebenso gewohnt ernsten Hintergrund: Geld in dem Fall. Wie viel eine Mutter eigentlich verdienen müsste für ihre Tätigkeit, darum geht’s.
Ich würde meine Kinder um keinen Preis hergeben. Und doch sind solche Gedankenspiele wichtig – und haben durchaus auch praktische Relevanz: nämlich spätestens dann, wenn die – in den meisten Fällen – Hausfrau ausfällt.
Besser wäre: schon beim Thema Absicherung.
Ich habe vor Jahren – vor meinen Kindern – mal einen Beitrag zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen für hr1 des Hessischen Rundfunks gemacht und Jahre später dann auch noch einmal für die Welt am Sonntag (WamS). Die Versicherer legen genau solche sich erst einmal irgendwie ausgedacht anhörenden Werte zugrunde, um die abzusichernde Berufsunfähigkeitsrente zu ermitteln.
Der Ausfall einer Mutter ist teuer – und versicherbar
Solche Policen werden – genau wie Berufsunfähigkeitsversicherungen für Verdienende – auch empfohlen. Ist auch logisch. Der/die sichert sich ab, weil er auf sein Einkommen angewiesen ist. Der/die andere andere, weil sie darauf angewiesen ist, diese Tätigkeiten nicht auch noch jemandem bezahlen zu müssen. Muss die Familie aber im Zweifel, wenn die Mutter berufsunfähig ist oder stirbt. Das ist dann auch das wichtigste Argument für die Risiko-Lebensversicherung auch für die Nichtverdienerin. Kein schönes Thema, aber im Fall der Fälle dann vielleicht finanziell existenzrettend. Und daher wichtiger Gegenstand von Geldgesprächen für Mütter.
Mein Tipp: Das wäre dann auch ein konkreter und sinnvoller Inhalt möglicher Geldgespräche, die die Juramama im Artikel abschließend ja auch empfiehlt.
Nur bedingt ein Weg zum Steuersparen leider
Die Beiträge für Berufsunfähigkeitspolicen können Versicherte übrigens nur als Sonderausgaben im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen geltend machen: also bis 2800 bei Selbständigen und bis 1900 Euro bei Arbeitnehmern oder Beamten. Erst die schlechte Nachricht: Viele schöpfen diesen Betrag schon für die gesetzliche Krankenversicherung aus. Die gute Nachricht: Hausfrauen stoßen hier vielleicht in eine steuerliche Optimierungslücke – zumindest als Familienversicherte bringen sie die Kosten ja nicht auf und können so vielleicht doch die Steuerlast senken.
Als Altersvorsorgeaufwendungen ist die BU-Police steuerlich ansetzbar, wenn sie quasi riesterfähig gemacht wurde, also mit einer reinen Altersvorsorgekomponente angereichert. Der Versicherer teilt das auf Anfrage mit. Es ist die Ausnahme und verteuert die Police auch enorm. Sind die Versicherungsbedingungen aber entsprechend gestaltet, können Versicherte die Ausgaben als Altersvorsorgeaufwendung geltend machen. Diess dann zu immerhin derzeit 88 Prozent (2018: 86 Prozent) der Aufwendungen.