Renditeerwägungen sind das Eine, wenn man über zusätzliche freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung nachdenkt. Die Süddeutsche Zeitung rechnet es vor. Dass sich aber so im Rahmen der Flexirente Einbußen durch vorgezogenen Ruhestand ausgleichen lassen – das fällt im Zweifel letztlich weniger ins Gewicht als die viel interessantere Steuerersparnis.
Die macht den Renditebraten doch erst fett.
Anders als die Investition etwa ins Eigenheim oder auch Aktien und sonstige Kapitalanlagen mindern die Rentenversicherungsbeiträge das steuerpflichtige Einkommen unbegrenzut zu derzeit 88 Prozent – und senken damit die persönliche Einkommensteuerlast. Gleiches gilt mit Blick auf Altersvorsorge bislang nur für Beiträge in Versorgungswerke sowie in Riester- und Rürup-Anlagen.
Gerade für Gutverdiener und hoch besteuerte Singles oder auch Alleinerziehende lohnt sich die Einzahlung nicht wegen der paar Prozentchen Rendite, sondern wegen der jetzt vielfach höheren Steuerersparnis. Immerhin auf 88 Prozent der Ausgaben zum Grenzsteuersatz. Dieser Steuersatz belastet ja lediglich zusätzliche Einkünfte und gibt daher nicht die Steuerlast aufs Einkommen wieder. Es ist aber der Satz, mit dem Steuerzahler rechnen sollten, wenn sie über zusätzliche Einnahmen oder auch Ausgaben nachdenken.
Für viele dürfte die Steuerersparnis also dank hoher Belastung letztlich interessanter sein, als die eigentliche Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung – sofern sie sich zusätzliche Einzahlungen leisten können. Wer sich bei der Vorsorge für eine der steuerlich begünstigten Anlagen entscheidet, sollte dann ruhig Renditeerwägungen anstellen.