Steuerlast macht Rentenbeiträge attraktiv

Renditeerwägungen sind das Eine, wenn man über zusätzliche freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung nachdenkt. Die Süddeutsche Zeitung rechnet es vor. Dass sich aber so im Rahmen der Flexirente Einbußen durch vorgezogenen Ruhestand ausgleichen lassen – das fällt im Zweifel letztlich weniger ins Gewicht als die viel interessantere Steuerersparnis.

Die macht den Renditebraten doch erst fett.

Anders als die Investition etwa ins Eigenheim oder auch Aktien und sonstige Kapitalanlagen mindern die Rentenversicherungsbeiträge das steuerpflichtige Einkommen unbegrenzut zu derzeit 88 Prozent – und senken damit die persönliche Einkommensteuerlast. Gleiches gilt mit Blick auf Altersvorsorge bislang nur für Beiträge in Versorgungswerke sowie in Riester- und Rürup-Anlagen.

Gerade für Gutverdiener und hoch besteuerte Singles oder auch Alleinerziehende lohnt sich die Einzahlung nicht wegen der paar Prozentchen Rendite, sondern wegen der jetzt vielfach höheren Steuerersparnis. Immerhin auf 88 Prozent der Ausgaben zum Grenzsteuersatz. Dieser Steuersatz belastet ja lediglich zusätzliche Einkünfte und gibt daher nicht die Steuerlast aufs Einkommen wieder. Es ist aber der Satz, mit dem Steuerzahler rechnen sollten, wenn sie über zusätzliche Einnahmen oder auch Ausgaben nachdenken.

Für viele dürfte die Steuerersparnis also dank hoher Belastung letztlich interessanter sein, als die eigentliche Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung – sofern sie sich zusätzliche Einzahlungen leisten können. Wer sich bei der Vorsorge für eine der steuerlich begünstigten Anlagen entscheidet, sollte dann ruhig Renditeerwägungen anstellen.

System (2)

Sehr lesenswerter Artikel einer bloggenden Juristin über das Kinderkriegen und -haben in Deutschland.

Von großartigem unterhaltendem und auch inhaltlichem Wert.

„Das ist etwas blöd jetzt, wenn man 25 Jahre alt ist, Altenpflegerin (Erzieherin, Arzthelferin, Sozialpädagogin, Rechtsanwaltsfachangestellte, Bankkauffrau, Kosmetikerin, Busfahrerin…) von Beruf, 2600 € brutto in Vollzeit verdient und die Miete in Hannover 650 € kalt im Monat kostet. In Teilzeit reicht das dann für dreimal Volltanken und ein Salamibrot für den Vater, aber nicht für ein KiTa-Kind und eine Dreizimmerwohnung.”

Sie hat ja so recht.

Auch die Leute, die sie da am Ende zitiert, Verfassungskenner erster Güte:

“Den Generationenvertrag des Sozialstaates halten nur die Eltern ein. Dass gerade sie an diesem Vertrag kaum beteiligt werden, ist ein rechtsstaatlicher Skandal”
Prof. Dr. Paul Kirchhof (ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht)

“Es kann nicht sein, dass ein Ehepaar – bei dem nur der eine ein Leben lang ein Gehalt oder einen Lohn einsteckt – Kinder aufzieht am Ende nur eine Rente bekommt. Auf der anderen Seite verdienen zwei (kinderlose) Ehepartner zwei Renten. Und die Kinder des Paares, das nur eine Rente bekommt, verdienen diese beiden Renten mit. Das ist ein glatter Verfassungsverstoß.”
Prof. Dr. Roman Herzog (ehemaliger Bundespräsident und ebenfalls ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, sogar zeitweise dessen Präsident)