Der größte Steuerraub

Steuerbürger bekommen ihre außergewöhnlichen Belastungen oder auch Sonderausgaben nicht von der Steuerschuld abgezogen, wenn sie nicht die Rechnung als Nachweis vorlegen können – und dazu den Nachweis, die Kosten selbst getragen zu haben. Jede Handwerkerrechnung ist nur absetzbar mit Rechnung und Zahlungsnachweis.

Da macht das bis zu zehnfache Erstattenlassen von nie gezahlten Steuern in großem Stil doch ein wenig sprachlos. Zig Milliarden Euro sind dem Staat durch krumme Geschäfte namens Cum-Ex durch die Lappen gegangen. Ebenso sprachlos macht die Reaktion der politisch Verantwortlichen. Die offensichtlichen, gigantischen Gesetzeslücken brauche man nicht zu stopfen. Klar, es sind Kriminelle. Aber die Regeln luden sie regelrecht anscheinend legalen krummen Dingern ein. Zur Erinnerung: Wir sprechen vom laut Die Zeit größten Steuerraub in der jüngsten Geschichte, wie die Zeit schrieb. Nichts deutet darauf hin, dass der Fiskus von dem mafiaähnlichen Steuerbetrugssystem überhaupt wissen wollte.

Gartenpflege ja, Kinderbetreuung allzuoft nein

Derweil ärgere ich mich mit Blick auf den größten Steuerraub meiner persönlichen Geschichte darüber, dass nicht nur Kriminelle es derart einfach haben, sondern auch der splittingbegünstigte Alleinverdiener in der Villa oder auch dem Eigenheim ein paar Ecken entfernt von hier an Rhein oder Taunusrand die Kosten für seinen rein privat benötigten Gärtner als Sonderausgaben geltend machen kann, während ich die für die Ausübung meines Berufs nötigen Kinderbetreuungskosten nur zu einem überraschend geringen Teil abziehen kann.

Kinderbetreuungskosten sind seit ein paar Jahren nicht mehr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, sondern nur noch – sofern man entsprechend Steuern zahlen würde als Sondersausgaben bis zu zwei Drittel der Kosten von maximal 4000 Euro jährlich.

Von Kindern und Hunden

Mir ist schleierhaft, warum die Anerkennung als Sonderausgaben damals durchaus lobend gefeiert wurde. Gerade die Eltern, die wahrscheinlich besonders dringend auf den Abzug der Kinderbetreuung angewiesen sind, weil sie arbeiten müssen, um mit zwei vielleicht vergleichsweise niedrigen Einkommen über die Runden zu kommen, werden nach Abzug aller anderen beruflichen Kosten und der Sozialabgaben in Höhe von immerhin ja auch knapp 20 Prozent – in vielen Fällen gar nicht erst genug verdienen, um überhaupt in den Genuss des eigentlich nur als Sonderausgabe möglichen Abzugs zu kommen – Sonderausgabe bedeutet: bei ausreichend hohen Einkünften zusätzlich und, weil privat, auch nur beschränkt. Sie werden in vielen Fällen gar nichts mehr von der Abzugsmöglichkeit haben, seit die Kosten nicht mehr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzbar sind. Es profitiert nur, wer genug verdient.

Natürlich betrifft das überhaupt nur diejenigen, die nicht das Glück haben, beispielsweise im – binnenwirtschaftlich betrachtet – Nehmerland Rheinland-Pfalz zu wohnen, das die Kitabetreuung kostenlos anbietet, sondern stattdessen wie auch ich beispielsweise im Geberland Hessen wohnen. Für sie ist die Kinderbetreuung zu einem beträchtlichen Teil Privatvergnügen. Und natürlich fallen damit darauf zusätzlich mehr Steuern an als zuvor. Auch klar – der Restbetrag ist ja ganz regulär steuerpflichtig. Steuergerechtigkeit stelle ich mir anders vor. Immerhin soll die Summe bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge mindernd angerechnet werden – so wurde damals versprochen. Wenn der Sachbearbeiter oder spätere Betriebsprüfer es nicht vergisst. Aber: Das passiert. Muss jedenfalls kontrolliert werden.

Nichts gegen Fellnasen, aber: Warum ich die Kita- und Schulverpflegung nicht als außerhäusliche haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen kann, während jeder Hunde- oder Katzenbesitzer die Verpflegung und Unterbringung seines Lieblings während des Urlaubs oder verlängerten Wochenendes als solche ansetzen kann, konnte mir noch niemand erklären. Der Bundesfinanzhof untersagte kürzlich einem alleinerziehenden Vater den Abzug. Allerdings wohl weil die Rechnung nicht ordnungsgemäß war, nicht weil die Kosten bereits vom Kindergeld abgedeckt würden – dieser Satz galt für mein Verständnis den Kosten für das Schulferienlager. Nicht der von ihm geltend gemachten haushaltsnahen Dienstleistung. Aber hilft ja nichts, mit dem Finanzamt über Formulierungen zu diskutieren.

Wie sollen Kinderfreibeträge die Kosten decken?

Abgesehen davon frage ich mich sowieso, wie und warum die ausdrücklich nur den minimalsten Sozialhilfesätzen ohne die für Hartz-IV-Empfänger ja beantragbaren Zusatzbedarfe angepassten Grundfreibeträge und Kinderfreibeträge dies überhaupt abdecken sollten? Mehr steht steuerfrei ja keinem Steuerpflichtigen zu und diese Kindern steuerlich zugestandenen Bedarfe sind laut Finanzgericht Niedersachsen ja noch selbst gemessen daran schon zu niedrig bemessen.

Wahrscheinlich tritt auch hier einfach wieder die Faustregel meiner früheren Steuerberaterin in Kraft: „Richter können richten, aber nicht rechnen.“ Die hoffentlich bald überholt ist. Erste Anzeichen hierfür sind ja erfreulicherweise durchaus zu erkennen.

Fazit: Ordnungsgemäße Rechnung besorgen, Kontoauszüge beilegen, Einspruch einlegen. Abwarten. Tee trinken. – Und mich dann doch ärgern und wundern über Cum-ex-Geschäfte, die ich wie viele andere von uns teuer mit dem von uns ehrlich und mühsam verdienten – und dringend benötigten – Geld mitfinanzieren.

Suche Alleinverdienerbegünstigung

Noch gar nicht drüber nachgedacht habe ich bis dahin darüber, weshalb in Deutschland im Jahr 2017 gezahlte Kirchensteuer die zu zahlende Einkommensteuer stärker mindert als Kinderbetreuungskosten dies tun.

Weiß das jemand? Versteht das jemand? Welches Gesetzesgrundlage ist hierfür verantwortlich? Artikel 6 GG – Schutz der Ehe und Familie – kann es ja nicht sein.

Fazit 2: Steuerdeutschland ist ein Paradies für Finanzverbrecher sowie dackelhaltende, kirchensteuerpflichtige Alleinverdiener-Ehepaare. Am besten noch mit weitläufigem Garten für ausreichend Platz weiteren Steuerabzugsmöglichkeiten.

Wichtiger Hinweis für Alleinerziehende

Alleinerziehende weise ich an dieser Stelle freundlich auf ein höchstrichterliches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hin, das die verwitwete Steuerberaterin Reina Becker führt. Sie klagt auf Veranlagung nach dem Splittingtarif. Damit hoffentlich bald nach denselben Regeln wie die rasensprengenden und büschestutzenden Rentner und anderen Eheleute der Republik auch das Alleinverdienereinkommen derjenigen besteuert wird, die davon noch Kinder sattbekommen wollen. Einspruch einlegen, auf das Verfahren mit Aktenzeichen. 2 BvR 221/17 verweisen. Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann zusätzlich noch Ruhen des Verfahrens beantragen. Muss dies aber im Normalfall nicht.

Es sollten möglichst viele Einsprüche einlegen. Damit es hiermit hoffentlich bald einmal vorbei ist, was das Grund- und Menschenrechtsblog der Humboldt-Universität zu Berlin bemängelt: dass Frauen und vor allem ihre Kinder Bürger zweiter Klasse sind. Und das hier und wo Armut die Demokratie gefährdet, wie gewisse Erfolge rechter Parteien zeigen, die viel mit dem dann aber nicht weiter Gefühl, ausgenommen zu werden, zu tun haben.

Fazit 3: Arbeit reicht in viel zu vielen Fällen nicht – die Zahlen der Aufstocker sprechen für sich –, um Armut zu entgehen.

Was war nochmal die sogenannte Mitte?

Ungeachtet davon, welche Partei was fordert, ist es immer gut, aus manchem Begriff mal die Luft heraus zu lassen. Facharbeitergehalt etwa oder auch die viel beschworene Mitte.

Den Mittelstandsbauch sollte die Koalition besser von unten abschmelzen.
“ It’s the structure, stupid“ möchte man den Verantwortlichen und ihren Wählern gern zurufen. Die Struktur der Belastungen ist das Problem. Eigentlich bekannt: „In den letzten Jahrzehnten wurden die Reichen entlastet – und die Geringverdiener belastet. Denn die „direkten“ Steuern, die progressiv auf das Einkommen und Vermögen erhoben werden, sanken. Gleichzeitig stiegen die „indirekten“ Steuern, die auf den Verbrauch entfallen und von allen gezahlt werden. Vor allem die Mehrwertsteuer kletterte von einst 10 auf inzwischen 19 Prozent.

Das irritierende Ergebnis: Allein die Steuerreformen seit dem Jahr 2000 führten dazu, dass das ärmste Zehntel der Bevölkerung jetzt 5,4 Prozentpunkte mehr Steuern auf sein Bruttoeinkommen zahlt – während umgekehrt das reichste Tausendstel 4 Prozentpunkte sparen konnte.” Und ja: Ich fürchte auch, Besserung ist da kaum zu erwarten.

Noch irritierender als das finde ich aber eigentlich, dass die Sozialbeiträge bei der ganzen Debatte tatsächlich konsequent ignoriert werden. Wie Angestellte zahle auch ich als hauptberuflich selbstständige und damit in der Künstlersozialkasse gesetzlich pflichtversicherte Journalistin an die Künstlersozialkasse meine rund 20 Prozent vom Bruttoeinkommen – es ist eine Pflichtversicherung, bei der ein großer Teil der rechnerischen Arbeitgeberlast durch eine Abgabe der Unternehmen auf die Honorare sowie ein kleiner Teil aus Steuermitteln finanziert wird.

Die Sozialversicherungsbeiträge jedenfalls sind bei der echten Mitte, den vielen Gering- bis Mittelverdienern – auch den in Sonntagsreden nun viel und gern beschworenen Facharbeitern – der größte Posten. Hierfür gelten keinerlei Freibeträge, sie fallen ab dem ersten Cent an. Und sie steigen auch nicht progressiv, sondern ab einem bestimmten Einkommen gar nicht mehr. Womit ausgerechnet Gut- und Spitzenverdienern ein Rabatt eingeräumt wird. Nicht vergessen sollte man auch, dass immer mehr Selbstständige bereits jetzt gezwungenermaßen die vollen 40 Prozent einzahlen. Nicht wie alle anderen auf das tatsächliche Einkommen sondern gleich ab der Geringfügigkeitsgrenze auf fiktive mehr als 2000 Euro Brutto im Jahr. Wie zuvor zwar auch einkommensabghängig, aber rückwirkend berechnet. Diese rückwirkende Erhebung ist neu. Und sie wird wohl noch ein paar ganz neue und für die meisten wohl auch ungeahnte Probleme mit sich bringen. Eine einkommensabhängige Belastung auch für Gründer, Teilzeitselbstständige oder andere Geringverdiener unter den Selbstständigen – wie bei Angestellten – lehnte die Koalition erst kürzlich ab.

Cum-Ex

Für Finanzbeamtinnen, die den richtigen Leuten die richtigen Fragen schicken und so aufdecken, wie eine globale Finanzelite sich auf Kosten des deutschen Steuerzahlers bereichert, habe ich viel übrig. „Wirft man oben eine Million Euro rein, kommt unten deutlich mehr Geld raus“, berichtet Die Zeit. „Als Multiplikator dient der deutsche Staat. Er zahlt eine Steuer, die er nur einmal eingenommen hat, mehrfach zurück.“ Und dran mitverdient hat eine große deutsche Versicherung, berichtet Panorama.

Fun-Fact: Der Drahtzieher, dieser Anwalt und Gutachter, war vor Jahren selbst Finanzbeamter in dem Frankfurter Banken-Finanzamt. Die hatten wiederum vor Jahren einen Skandal ganz anderen Kalibers. In dem mit gefakten Gutachten Betriesprüfer aus dem Dienst gemobbt wurden, die zu genau in gewisse Bücher geguckt hatten… Der ehemalige Steuerfahnder Frank Wehrheim hat diesen geschassten Beamten später ein Buch gewidmet, das sehr lesenswert ist. Höchst interessanter Ansprechpartner auch, den ich mal für die WirtschaftsWoche zum Interview getroffen habe.

Warum Richter rechnen und denken sollten

Richter können richten, nicht rechnen. An diesen alten und immer wieder wahren Satz musste ich bei diesem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden denken.

Die Richter sprachen drei Elternpaaren den Anspruch auf Schadensersatz ab, denen das Land – trotz bestehenden Rechtsanspruchs – keinen Kita-Betreuungsplatz anbieten konnte.

Der Anspruch sei ein Anspruch der Kinder auf frühkindliche Förderung, argumentierten die Richter, nicht ein Anspruch der Eltern beispielsweise auf die (so genannte) Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die sei nur Folge der Betreuung – also praktisch nicht deren Sinn, wenn ich jetzt mal dieses Argument und was die Richter damit vielleicht sagen wollen zu Ende denke.

Aber: Die Kinder sind ja vom Verdienstausfall betroffen.

Ich kenne jetzt die Verhältnisse der klagenden Eltern nicht im Detail, daher kann ich nicht beurteilen, in welchem Umfang genau. Aber im Extremfall sind die Kinder sehr wohl materiell, sozial und gesundheitlich betroffen, wenn die Eltern Einkommensverluste hinnehmen müssen. Darüber gibt es Studien. Und – mal ehrlich: dafür reicht schon Milchmädchen-Rechenkunst. Und das ist auch mehr als nur der Folgeschaden, den Heribert Prantl feststellt – der Schaden der Eltern betrifft den Haushalt, in dem die Kinder leben.

Auch vermisse ich einen Anhaltspunkt darüber, was denn nun dann die Konsequenz aus der Verletzung des Rechts der Kinder sein soll, die die Richter ja zugestehen. Keine? Welchen Wert hat dann ein Gesetz und darin verbriefte Ansprüche? Keinen?

Richter (und nebenbei bemerkt natürlich auch Rechtsanwälte und Staatsanwälte und alle sonstigen Juristen auch) brauchen aber nicht nicht nur offenbar nicht rechnen zu können, um Recht und Unrecht zu verhandeln und zu entscheiden. Sie kommen anscheinend sogar ohne Denken zumindest durch das Studium. Allem Anschein nach jedenfalls sind da kritische oder auch nur Verständnis-Nachfragen unerwünscht. Damit jedenfalls begründet der Verfasser dieses Textes seinen Studienabbruch.

Schon klar, dass Juristen die Gesetze kennen sollten. Darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Und bei der umfassenden und komplexen bis komplizierten Materie ist das Studium damit auch schon gut gefüllt. Natürlich.

Aber wer, wenn nicht Juristen, sollte deren Sinn und damit auch mögliche Verbindungen und Wechselwirkungen von Gesetzen und Rechtsgrundlagen verstehen lernen? Vielleicht mal die Frage überdacht haben, welchen Wert ein Gesetz hat, dessen Sinn die Betroffenen nicht einklagen können?

Ich würde da gern denken: “Juristen vielleicht…?”

Weniger Abzug beim Elterngeld

Junge Eltern bekommen jetzt weniger vom Elterngeld abgezogen, wenn sie schon vor dem ersten Lebensjahr ihres Kindes wieder bis zu 30 Stunden arbeiten –  einen Teil des Geldes bekommen sie dann eben einfach später. Hurra, meint die Juramama.

Und ein bisschen was haben sie auch bei der Elternzeit selbst noch geändert.

Krefelds Nummern

Not macht erfinderisch. Das galt auch und gerade immer schon für die Erhebung von Steuern und Gebühren. Aktuell gerade Krefeld. In der niederrheinischen Stadt wollen sie jetzt eine Hausnummergebühr nehmen. 100 Euro für jede neue, ergänzte oder sogar gelöschte Hausnummer. 36.500 Euro erhofft sich die klamme Stadt zwischen Düsseldorf und Ruhrpott.

Der Erfindungsgabe ist eben auch bei den Steuern kaum eine Grenze gesetzt. Das ist auch historisch verbürgt. Fast ebenso groß ist der Erfindungsreichtum der Bürger, Steuern zu vermeiden. Ich erinnere mich an eine Steuer auf Fenster, die Frankreich mal vor ein paar Jahrhunderten erlassen hat. Es gibt heute noch Häuser ohne Fenster zur Straße hin. Werde beobachten, wie sich das mit den Hausnummern noch entwickeln wird.

System (2)

Sehr lesenswerter Artikel einer bloggenden Juristin über das Kinderkriegen und -haben in Deutschland.

Von großartigem unterhaltendem und auch inhaltlichem Wert.

„Das ist etwas blöd jetzt, wenn man 25 Jahre alt ist, Altenpflegerin (Erzieherin, Arzthelferin, Sozialpädagogin, Rechtsanwaltsfachangestellte, Bankkauffrau, Kosmetikerin, Busfahrerin…) von Beruf, 2600 € brutto in Vollzeit verdient und die Miete in Hannover 650 € kalt im Monat kostet. In Teilzeit reicht das dann für dreimal Volltanken und ein Salamibrot für den Vater, aber nicht für ein KiTa-Kind und eine Dreizimmerwohnung.”

Sie hat ja so recht.

Auch die Leute, die sie da am Ende zitiert, Verfassungskenner erster Güte:

“Den Generationenvertrag des Sozialstaates halten nur die Eltern ein. Dass gerade sie an diesem Vertrag kaum beteiligt werden, ist ein rechtsstaatlicher Skandal”
Prof. Dr. Paul Kirchhof (ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht)

“Es kann nicht sein, dass ein Ehepaar – bei dem nur der eine ein Leben lang ein Gehalt oder einen Lohn einsteckt – Kinder aufzieht am Ende nur eine Rente bekommt. Auf der anderen Seite verdienen zwei (kinderlose) Ehepartner zwei Renten. Und die Kinder des Paares, das nur eine Rente bekommt, verdienen diese beiden Renten mit. Das ist ein glatter Verfassungsverstoß.”
Prof. Dr. Roman Herzog (ehemaliger Bundespräsident und ebenfalls ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, sogar zeitweise dessen Präsident)