Interessant: Die Bundesregierung will “nicht darüber spekulieren”, was die Gründe dafür sind, dass so viele unterhaltspflichtige Elternteile ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommen, schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Ich will jetzt über die laut Artikel von Amtspersonen so genannten “Disco-Kindern” und deren Zahl nicht spekulieren. Aber hätte dafür ein paar Ideen, wie sich die dürftige Quote von 23 Prozent beigetriebene Unterhaltsforderungen durch die Jugendämter verbessern ließe. Ein entscheidender Faktor wird sein: Der Kindesunterhalt muss aus dem Netto bezahlt werden. Nach Abzug der Single-Steuer- und Abgabenlast. Und da gäbe es gleich zwei Möglichkeiten, etwas zu verbessern.
Gründe
Zum Glück schreibt die FAZ es ein Stückchen weiter unten dann auch recht detailliert auf – worüber es nämlich nichts zu spekulieren gibt: Das Netto der Unterhaltszahler ist zu gering. Das wiederum hängt neben zu geringen Einkünften nicht zuletzt auch mit hohen Steuern und Abgaben zusammen – für Alleinerziehende ebenso wie für Unterhaltspflichtige. Beide drücken das der Familie zur Verfügung stehende Netto.
Das ist (denn auch gering). Die traurige Realität: Nur 52,7 Prozent der unterhaltspflichtigen Väter verdient mehr als 1134 Euro. Das hat Finanzwissenschaftler Andreas Peichl von der Universität München ausgerechnet.
Dürftige Verdienste für dürftigen Bedarf
Damit verdienen diese mehr als die Hälfte unterhaltspflichtigen Väter netto sogar noch weniger, als sie eigentlich behalten dürften, bevor sie nach Düsseldorfer Tabelle für ihre Kinder unterhaltspflichtig werden. Denn dafür gibt es ja Selbstbehalte. Grundidee: Von irgendwas muss der Unterhaltspflichtige ja auch leben und im Idealfall das gemeinsame Kind verpflegen, wenn es idealerweise regelmäßig zu Besuch kommt.
Behalten darf ein Unterhaltspflichtiger einen Selbstbehalt von 880 Euro monatlich, wenn er nichterwerbstätig ist und 1080 Euro, wenn er erwerbstätig ist. Kosten für Unterkunft inklusive umlagefähiger Nebenkosten und auch noch Heizung sind in Höhe von 380 Euro enthalten. Wie der vorgesehene Betrag dann in der Realität auch nur annähernd sogar nur für den Single-Vater in einer Single-Wohnung reichen soll, darüber mag ich nicht spekulieren.
Aber auch wer mehr verdient, hat ein Problem mit dem Netto. Nicht nur alleinerziehende Elternteile sind steuerlich benachteiligt. Zum Single-Steuersatz bekommen sie immerhin wie alle Eltern als steuerlichen Ausgleich das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Und gegebenenfalls den Unterhaltsvorschuss – sofern sie nicht das Pech haben, verwitwet zu sein. Bei unterhaltspflichtigen Elternteilen macht der Staat dagegen überhaupt keinen Unterschied mehr zum Single. ohne Verpflichtungen – sofern sie nicht neu geheiratet haben.
Zahleltern können auch seit ein paar Jahren nicht mal mehr den Kindesunterhalt steuermindernd ansetzen – früher war dies möglich, heute geht es nur noch für freiwillig gezahlten Unterhalt.
Endlich den Kindergrundbedarf steuerfrei stellen?
Eigentlich könnte es doch ganz einfach sein: Weniger Steuern im unteren und mittleren Bereich speziell für Eltern – echte Grundfreibeträge für jedes Haushaltsmitglied und/oder unterhaltsberechtigtes Familienmitglied. Das dürfte bei den Mäßig-Verdienern im unteren Einkommensdrittel viel bewirken und der ärgsten Kinderarmut wirksam und spürbar abhelfen.
Das Zauberwort: Angemessenheit
Und mit Blick auf die von der FAZ beschriebenen häufig zur Drückebergerei genutzten Abschreibungsmöglichkeiten kann das Zauberwort doch nur lauten Angemessenheit. Das Finanzamt braucht doch einfach bloß zumindest bei amtsbekannten Drückebergern darauf gucken, worauf es auch sonst bei Selbständigen und Unternehmern längst achtet, zum Beispiel bei Dienstwagen: nämlich, ob die angesetzte Abschreibung im Verhältnis zum Einkommen steht.
Die Jugendämter werden doch sehr genau wissen, bei wem über Jahre kein Unterhalt beizutreiben ist. Es wird doch auch sonst jede Menge an das Finanzamt gemeldet – also warum nicht einfach neben den automatisch gemeldeten Sozialversicherungsbeiträgen oder den hier und da aufpoppenden Kontrollmitteilungen zumindest ab gewissen Beträgen auch noch die Meldung über offene Unterhaltsforderungen des Jugend- oder Sozialamtes an das Finanzamt weitergeben?
Wäre doch sehr einfach.
Und wenn dann bei dem Steuerzahler hohe Beträge beim Amt offen sind, müssten beim Finanzamt Zweifel aufkommen, ob der nun fröhlich geltend gemachte Abzug rechtmäßig ist.
Das scheint mir eine sehr einfache Lösung zu sein, die zudem verspricht, höchst wirkungsvoll zu sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Eintreibquote dann noch so niedrig bleiben wird. Jedenfalls nicht bei denen, bei denen auch etwas zu holen wäre.