Ein paar Ideen für das Unterhaltsproblem

Interessant: Die Bundesregierung will “nicht darüber spekulieren”, was die Gründe dafür sind, dass so viele unterhaltspflichtige Elternteile ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommen, schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Ich will jetzt über die laut Artikel von Amtspersonen so genannten “Disco-Kindern” und deren Zahl nicht spekulieren. Aber hätte dafür ein paar Ideen, wie sich die dürftige Quote von 23 Prozent beigetriebene Unterhaltsforderungen durch die Jugendämter verbessern ließe. Ein entscheidender Faktor wird sein: Der Kindesunterhalt muss aus dem Netto bezahlt werden. Nach Abzug der Single-Steuer- und Abgabenlast. Und da gäbe es gleich zwei Möglichkeiten, etwas zu verbessern.

Gründe

Zum Glück schreibt die FAZ es ein Stückchen weiter unten dann auch recht detailliert auf – worüber es nämlich nichts zu spekulieren gibt: Das Netto der Unterhaltszahler ist zu gering. Das wiederum hängt neben zu geringen Einkünften nicht zuletzt auch mit hohen Steuern und Abgaben zusammen – für Alleinerziehende ebenso wie für Unterhaltspflichtige. Beide drücken das der Familie zur Verfügung stehende Netto.

Das ist (denn auch gering). Die traurige Realität: Nur 52,7 Prozent der unterhaltspflichtigen Väter verdient mehr als 1134 Euro. Das hat Finanzwissenschaftler Andreas Peichl von der Universität München ausgerechnet.

Dürftige Verdienste für dürftigen Bedarf

Damit verdienen diese mehr als die Hälfte unterhaltspflichtigen Väter netto sogar noch weniger, als sie eigentlich behalten dürften, bevor sie nach Düsseldorfer Tabelle für ihre Kinder unterhaltspflichtig werden. Denn dafür gibt es ja Selbstbehalte. Grundidee: Von irgendwas muss der Unterhaltspflichtige ja auch leben und im Idealfall das gemeinsame Kind verpflegen, wenn es idealerweise regelmäßig zu Besuch kommt.

Behalten darf ein Unterhaltspflichtiger einen Selbstbehalt von 880 Euro monatlich, wenn er nichterwerbstätig ist und 1080 Euro, wenn er erwerbstätig ist. Kosten für Unterkunft inklusive umlagefähiger Nebenkosten und auch noch Heizung sind in Höhe von 380 Euro enthalten. Wie der vorgesehene Betrag dann in der Realität auch nur annähernd sogar nur für den Single-Vater in einer Single-Wohnung reichen soll, darüber mag ich nicht spekulieren.

Aber auch wer mehr verdient, hat ein Problem mit dem Netto. Nicht nur alleinerziehende Elternteile sind steuerlich benachteiligt. Zum Single-Steuersatz bekommen sie immerhin wie alle Eltern als steuerlichen Ausgleich das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Und gegebenenfalls den Unterhaltsvorschuss – sofern sie nicht das Pech haben, verwitwet zu sein. Bei unterhaltspflichtigen Elternteilen macht der Staat dagegen überhaupt keinen Unterschied mehr zum Single. ohne Verpflichtungen – sofern sie nicht neu geheiratet haben.

Zahleltern können auch seit ein paar Jahren nicht mal mehr den Kindesunterhalt steuermindernd ansetzen – früher war dies möglich, heute geht es nur noch für freiwillig gezahlten Unterhalt.

Endlich den Kindergrundbedarf steuerfrei stellen?

Eigentlich könnte es doch ganz einfach sein: Weniger Steuern im unteren und mittleren Bereich speziell für Eltern – echte Grundfreibeträge für jedes Haushaltsmitglied und/oder unterhaltsberechtigtes Familienmitglied. Das dürfte bei den Mäßig-Verdienern im unteren Einkommensdrittel viel bewirken und der ärgsten Kinderarmut wirksam und spürbar abhelfen.

Das Zauberwort: Angemessenheit

Und mit Blick auf die von der FAZ beschriebenen häufig zur Drückebergerei genutzten Abschreibungsmöglichkeiten kann das Zauberwort doch nur lauten Angemessenheit. Das Finanzamt braucht doch einfach bloß zumindest bei amtsbekannten Drückebergern darauf gucken, worauf es auch sonst bei Selbständigen und Unternehmern längst achtet, zum Beispiel bei Dienstwagen: nämlich, ob die angesetzte Abschreibung im Verhältnis zum Einkommen steht.

Die Jugendämter werden doch sehr genau wissen, bei wem über Jahre kein Unterhalt beizutreiben ist. Es wird doch auch sonst jede Menge an das Finanzamt gemeldet – also warum nicht einfach neben den automatisch gemeldeten Sozialversicherungsbeiträgen oder den hier und da aufpoppenden Kontrollmitteilungen zumindest ab gewissen Beträgen auch noch die Meldung über offene Unterhaltsforderungen des Jugend- oder Sozialamtes an das Finanzamt weitergeben?

Wäre doch sehr einfach.

Und wenn dann bei dem Steuerzahler hohe Beträge beim Amt offen sind, müssten beim Finanzamt Zweifel aufkommen, ob der nun fröhlich geltend gemachte Abzug rechtmäßig ist.

Das scheint mir eine sehr einfache Lösung zu sein, die zudem verspricht, höchst wirkungsvoll zu sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Eintreibquote dann noch so niedrig bleiben wird. Jedenfalls nicht bei denen, bei denen auch etwas zu holen wäre.

Der größte Steuerraub

Steuerbürger bekommen ihre außergewöhnlichen Belastungen oder auch Sonderausgaben nicht von der Steuerschuld abgezogen, wenn sie nicht die Rechnung als Nachweis vorlegen können – und dazu den Nachweis, die Kosten selbst getragen zu haben. Jede Handwerkerrechnung ist nur absetzbar mit Rechnung und Zahlungsnachweis.

Da macht das bis zu zehnfache Erstattenlassen von nie gezahlten Steuern in großem Stil doch ein wenig sprachlos. Zig Milliarden Euro sind dem Staat durch krumme Geschäfte namens Cum-Ex durch die Lappen gegangen. Ebenso sprachlos macht die Reaktion der politisch Verantwortlichen. Die offensichtlichen, gigantischen Gesetzeslücken brauche man nicht zu stopfen. Klar, es sind Kriminelle. Aber die Regeln luden sie regelrecht anscheinend legalen krummen Dingern ein. Zur Erinnerung: Wir sprechen vom laut Die Zeit größten Steuerraub in der jüngsten Geschichte, wie die Zeit schrieb. Nichts deutet darauf hin, dass der Fiskus von dem mafiaähnlichen Steuerbetrugssystem überhaupt wissen wollte.

Gartenpflege ja, Kinderbetreuung allzuoft nein

Derweil ärgere ich mich mit Blick auf den größten Steuerraub meiner persönlichen Geschichte darüber, dass nicht nur Kriminelle es derart einfach haben, sondern auch der splittingbegünstigte Alleinverdiener in der Villa oder auch dem Eigenheim ein paar Ecken entfernt von hier an Rhein oder Taunusrand die Kosten für seinen rein privat benötigten Gärtner als Sonderausgaben geltend machen kann, während ich die für die Ausübung meines Berufs nötigen Kinderbetreuungskosten nur zu einem überraschend geringen Teil abziehen kann.

Kinderbetreuungskosten sind seit ein paar Jahren nicht mehr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, sondern nur noch – sofern man entsprechend Steuern zahlen würde als Sondersausgaben bis zu zwei Drittel der Kosten von maximal 4000 Euro jährlich.

Von Kindern und Hunden

Mir ist schleierhaft, warum die Anerkennung als Sonderausgaben damals durchaus lobend gefeiert wurde. Gerade die Eltern, die wahrscheinlich besonders dringend auf den Abzug der Kinderbetreuung angewiesen sind, weil sie arbeiten müssen, um mit zwei vielleicht vergleichsweise niedrigen Einkommen über die Runden zu kommen, werden nach Abzug aller anderen beruflichen Kosten und der Sozialabgaben in Höhe von immerhin ja auch knapp 20 Prozent – in vielen Fällen gar nicht erst genug verdienen, um überhaupt in den Genuss des eigentlich nur als Sonderausgabe möglichen Abzugs zu kommen – Sonderausgabe bedeutet: bei ausreichend hohen Einkünften zusätzlich und, weil privat, auch nur beschränkt. Sie werden in vielen Fällen gar nichts mehr von der Abzugsmöglichkeit haben, seit die Kosten nicht mehr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzbar sind. Es profitiert nur, wer genug verdient.

Natürlich betrifft das überhaupt nur diejenigen, die nicht das Glück haben, beispielsweise im – binnenwirtschaftlich betrachtet – Nehmerland Rheinland-Pfalz zu wohnen, das die Kitabetreuung kostenlos anbietet, sondern stattdessen wie auch ich beispielsweise im Geberland Hessen wohnen. Für sie ist die Kinderbetreuung zu einem beträchtlichen Teil Privatvergnügen. Und natürlich fallen damit darauf zusätzlich mehr Steuern an als zuvor. Auch klar – der Restbetrag ist ja ganz regulär steuerpflichtig. Steuergerechtigkeit stelle ich mir anders vor. Immerhin soll die Summe bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge mindernd angerechnet werden – so wurde damals versprochen. Wenn der Sachbearbeiter oder spätere Betriebsprüfer es nicht vergisst. Aber: Das passiert. Muss jedenfalls kontrolliert werden.

Nichts gegen Fellnasen, aber: Warum ich die Kita- und Schulverpflegung nicht als außerhäusliche haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen kann, während jeder Hunde- oder Katzenbesitzer die Verpflegung und Unterbringung seines Lieblings während des Urlaubs oder verlängerten Wochenendes als solche ansetzen kann, konnte mir noch niemand erklären. Der Bundesfinanzhof untersagte kürzlich einem alleinerziehenden Vater den Abzug. Allerdings wohl weil die Rechnung nicht ordnungsgemäß war, nicht weil die Kosten bereits vom Kindergeld abgedeckt würden – dieser Satz galt für mein Verständnis den Kosten für das Schulferienlager. Nicht der von ihm geltend gemachten haushaltsnahen Dienstleistung. Aber hilft ja nichts, mit dem Finanzamt über Formulierungen zu diskutieren.

Wie sollen Kinderfreibeträge die Kosten decken?

Abgesehen davon frage ich mich sowieso, wie und warum die ausdrücklich nur den minimalsten Sozialhilfesätzen ohne die für Hartz-IV-Empfänger ja beantragbaren Zusatzbedarfe angepassten Grundfreibeträge und Kinderfreibeträge dies überhaupt abdecken sollten? Mehr steht steuerfrei ja keinem Steuerpflichtigen zu und diese Kindern steuerlich zugestandenen Bedarfe sind laut Finanzgericht Niedersachsen ja noch selbst gemessen daran schon zu niedrig bemessen.

Wahrscheinlich tritt auch hier einfach wieder die Faustregel meiner früheren Steuerberaterin in Kraft: „Richter können richten, aber nicht rechnen.“ Die hoffentlich bald überholt ist. Erste Anzeichen hierfür sind ja erfreulicherweise durchaus zu erkennen.

Fazit: Ordnungsgemäße Rechnung besorgen, Kontoauszüge beilegen, Einspruch einlegen. Abwarten. Tee trinken. – Und mich dann doch ärgern und wundern über Cum-ex-Geschäfte, die ich wie viele andere von uns teuer mit dem von uns ehrlich und mühsam verdienten – und dringend benötigten – Geld mitfinanzieren.

Suche Alleinverdienerbegünstigung

Noch gar nicht drüber nachgedacht habe ich bis dahin darüber, weshalb in Deutschland im Jahr 2017 gezahlte Kirchensteuer die zu zahlende Einkommensteuer stärker mindert als Kinderbetreuungskosten dies tun.

Weiß das jemand? Versteht das jemand? Welches Gesetzesgrundlage ist hierfür verantwortlich? Artikel 6 GG – Schutz der Ehe und Familie – kann es ja nicht sein.

Fazit 2: Steuerdeutschland ist ein Paradies für Finanzverbrecher sowie dackelhaltende, kirchensteuerpflichtige Alleinverdiener-Ehepaare. Am besten noch mit weitläufigem Garten für ausreichend Platz weiteren Steuerabzugsmöglichkeiten.

Wichtiger Hinweis für Alleinerziehende

Alleinerziehende weise ich an dieser Stelle freundlich auf ein höchstrichterliches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hin, das die verwitwete Steuerberaterin Reina Becker führt. Sie klagt auf Veranlagung nach dem Splittingtarif. Damit hoffentlich bald nach denselben Regeln wie die rasensprengenden und büschestutzenden Rentner und anderen Eheleute der Republik auch das Alleinverdienereinkommen derjenigen besteuert wird, die davon noch Kinder sattbekommen wollen. Einspruch einlegen, auf das Verfahren mit Aktenzeichen. 2 BvR 221/17 verweisen. Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann zusätzlich noch Ruhen des Verfahrens beantragen. Muss dies aber im Normalfall nicht.

Es sollten möglichst viele Einsprüche einlegen. Damit es hiermit hoffentlich bald einmal vorbei ist, was das Grund- und Menschenrechtsblog der Humboldt-Universität zu Berlin bemängelt: dass Frauen und vor allem ihre Kinder Bürger zweiter Klasse sind. Und das hier und wo Armut die Demokratie gefährdet, wie gewisse Erfolge rechter Parteien zeigen, die viel mit dem dann aber nicht weiter Gefühl, ausgenommen zu werden, zu tun haben.

Fazit 3: Arbeit reicht in viel zu vielen Fällen nicht – die Zahlen der Aufstocker sprechen für sich –, um Armut zu entgehen.

System

Kein Frühstück, keine ausreichende Winterkleidung, kein Internet, kein Kino, kein Geld für Geburtstagsgeschenke. Verzicht gehört für arme Kinder zum Alltag, hat eine Studie der Bertelsmann-Stiftung ergeben. Und nicht nur zum Kinderalltag, dank weniger guter Ausbildung und somit weniger Chancen mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit auch zum Erwachsenenalltag, später mal.

Das ist schrecklich. Und noch schrecklicher: Es hat System. Einer von vielen, die das seit Jahren schon sagt, ist Jürgen Borchert vom Landessozialgericht Darmstadt: Deutschland ist kinderfeindlich. Nicht die Menschen – das System. Oder besser die Systeme: Sozialsystem, Steuerpolitik.

Kindergeld: Die 168 Euro monatliches Geschenk vom Staat werden Hartz-IV-Beziehern abgezogen. Für Steuerzahler dagegen gilt: Wer gut verdient, bekommt mehr: ab einem bestimmten Einkommen – das deutlich höher als das deutsche Durchschnittseinkommen liegt, etwa die Hälfte drüber, die Grenzsätze schwanken immer mal – sparen Steuerzahler durch den Kinderfreibetrag mehr Steuern, als sie in Form von Kindergeld bekommen. Die Finanzämter prüfen das automatisch und rechnen es dann an.

Mehrwertsteuer: Dass die 19 bzw. 7 Prozent Mehrwertsteuer vor allem die Familien stark belastet, haben schon viele Experten vorgerechnet. Bei wem am Ende des Monats nichts oder wenig übrig bleibt, der hat von seinem Gehalt dann also nicht nur 20 Prozent Sozialbeiträge etwa sowie den persönlich – steigenden Steuersatz gezahlt -, sondern von seinem dann übrigbleibenden Netto also noch 7 % Steuern auf Lebensmittel und Versicherungsbeiträge und 19 Prozent auf so ziemlich alles andere – inklusive Spielzeug und Windeln. Miete und Porto dürften die einzigen steuerfrei bleibenden Haushaltsposten sein.

Sozialabgaben generell: Auch die derzeit knapp rund 20 Prozent Sozialabgaben fallen ab dem ersten Euro Lohn oder Gehalt an (außer bei Minijobs). Progression – dass stärkere Schultern in diesem ja eigentlich als Solidarsystem gedachten System mehr schultern müssen) gibt es hier nicht. Im Gegenteil: Befreit werden Gutverdiener – die dürfen sich verabschieden und freiwillig in den Pauschaltarif für freiwillig Versicherte oder sich privat absichern. Statt dass wie im Steuertarif dafür gesorgt wird, dass stärkere Schultern mehr tragen – und die Beiträge für alle sinken können. Ja: Es gibt die kostenlose Familienmitversicherung – das kommt Familien zugute. Und die gibt es sogar für (meist sind es ja die Frauen) Ehefrauen mit, wenn die praktisch nicht verdienen. Nur: Viele Familien brauchen ihre zwei Einkünfte. Und haben so auch oft nichts vom Ehegattensplitting. Der abgesehen davon auch nichts daran ändert, dass pro erwachsener Person und Monat 706 Euro vom Einkommen steuerfrei bleiben. Kinder zählen bei dem nicht. Alleinerziehende sind steuerlich Singles – sie haben nur einen Freibetrag und zahlen dadurch vergleichsweise mehr Steuern. Europaweit knöpft nur Belgien Singles mehr Geld ab, ergibt eine OECD-Studie nach der anderen schon seit Jahren. Der Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag liegt bei 109 Euro mehr Einkommen steuerfrei – für die, die Steuern zahlen.

Ungerechtigkeiten hat die UNO vor Jahren bereits bemängelt. Die Bundesregierung bezeichnete das als ungerecht und unwissenschaftlich. “Heul doch”, möchte man ihnen zurufen. Oder besser: “Setz mal die höchstrichterlichen Urteile in Sachen Familienfreundlichkeit um. Endlich.”

D

Es klang so gut: Die Einkommensgrenze beim Kindergeld für erwachsene Kinder in der Ausbildung fällt weg. Eine Wohltat des Staates. Sicher nicht für alle.

Erst die gute Nachricht: Von diesem Jahr an spielt es für den Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag keine Rolle mehr, wie viel Geld ein Kind verdient – solange es noch in der Ausbildung ist und höchstens 24 Jahre alt.

Nun die schlechte Nachricht: Das gilt nur während der Erstausbildung. Bei jeder weiteren Ausbildung sieht die Sache schon anders aus.

Immerhin: „Die neue Regelung ist tatsächlich eine große Erleichterung“, erklärt Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband dem Handelsblatt. Schließlich durften erwachsene Kinder bis Ende 2012 während der Ausbildung maximal 8.004 Euro verdienen – inklusive Ausbildungsvergütung. War es nur ein Euro mehr, fiel das Kindergeld gleich ganz weg. Die alte Regelung führte nicht nur zu zahlreichen Rechtstreitigkeiten, sondern auch zu verzweifelten – und sicher teils sinnlosen – Anschaffungen zum Jahresende, mit der die Kinder noch rasch versuchten, ihre Einkünfte zu drücken.

Diese Fallbeilgrenze ist nun weg. Allerdings eben nicht für Kinder in der zweiten Ausbildung, also die erst eine Lehre abschließen und anschließend studieren oder nach dem Bachelor- noch den Master-Abschluss draufsatteln. Auch wer im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) zum Rettungsassistenten ausgebildet wird und anschließend erst eine reguläre Ausbildung oder ein Studium beginnt, hat ein Problem.

Vielleicht findet die Regierung ja, es gibt zuviele Freiwillige? Wer weiß?

Für Kinder in der zweiten Ausbildung gilt jedenfalls: Kindergeld gibt es nur, wenn sie während der zweiten Ausbildung oder dem Zweitstudium maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten – egal ob selbständig oder nicht selbständig.

Natürlich gibt es auch zu dieser Gesetzesänderung ein paar Ausnahmeregelungen. Wenn Sie es genauer wissen wollen, schauen Sie mal ins Handelsblatt.