System

Kein Frühstück, keine ausreichende Winterkleidung, kein Internet, kein Kino, kein Geld für Geburtstagsgeschenke. Verzicht gehört für arme Kinder zum Alltag, hat eine Studie der Bertelsmann-Stiftung ergeben. Und nicht nur zum Kinderalltag, dank weniger guter Ausbildung und somit weniger Chancen mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit auch zum Erwachsenenalltag, später mal.

Das ist schrecklich. Und noch schrecklicher: Es hat System. Einer von vielen, die das seit Jahren schon sagt, ist Jürgen Borchert vom Landessozialgericht Darmstadt: Deutschland ist kinderfeindlich. Nicht die Menschen – das System. Oder besser die Systeme: Sozialsystem, Steuerpolitik.

Kindergeld: Die 168 Euro monatliches Geschenk vom Staat werden Hartz-IV-Beziehern abgezogen. Für Steuerzahler dagegen gilt: Wer gut verdient, bekommt mehr: ab einem bestimmten Einkommen – das deutlich höher als das deutsche Durchschnittseinkommen liegt, etwa die Hälfte drüber, die Grenzsätze schwanken immer mal – sparen Steuerzahler durch den Kinderfreibetrag mehr Steuern, als sie in Form von Kindergeld bekommen. Die Finanzämter prüfen das automatisch und rechnen es dann an.

Mehrwertsteuer: Dass die 19 bzw. 7 Prozent Mehrwertsteuer vor allem die Familien stark belastet, haben schon viele Experten vorgerechnet. Bei wem am Ende des Monats nichts oder wenig übrig bleibt, der hat von seinem Gehalt dann also nicht nur 20 Prozent Sozialbeiträge etwa sowie den persönlich – steigenden Steuersatz gezahlt -, sondern von seinem dann übrigbleibenden Netto also noch 7 % Steuern auf Lebensmittel und Versicherungsbeiträge und 19 Prozent auf so ziemlich alles andere – inklusive Spielzeug und Windeln. Miete und Porto dürften die einzigen steuerfrei bleibenden Haushaltsposten sein.

Sozialabgaben generell: Auch die derzeit knapp rund 20 Prozent Sozialabgaben fallen ab dem ersten Euro Lohn oder Gehalt an (außer bei Minijobs). Progression – dass stärkere Schultern in diesem ja eigentlich als Solidarsystem gedachten System mehr schultern müssen) gibt es hier nicht. Im Gegenteil: Befreit werden Gutverdiener – die dürfen sich verabschieden und freiwillig in den Pauschaltarif für freiwillig Versicherte oder sich privat absichern. Statt dass wie im Steuertarif dafür gesorgt wird, dass stärkere Schultern mehr tragen – und die Beiträge für alle sinken können. Ja: Es gibt die kostenlose Familienmitversicherung – das kommt Familien zugute. Und die gibt es sogar für (meist sind es ja die Frauen) Ehefrauen mit, wenn die praktisch nicht verdienen. Nur: Viele Familien brauchen ihre zwei Einkünfte. Und haben so auch oft nichts vom Ehegattensplitting. Der abgesehen davon auch nichts daran ändert, dass pro erwachsener Person und Monat 706 Euro vom Einkommen steuerfrei bleiben. Kinder zählen bei dem nicht. Alleinerziehende sind steuerlich Singles – sie haben nur einen Freibetrag und zahlen dadurch vergleichsweise mehr Steuern. Europaweit knöpft nur Belgien Singles mehr Geld ab, ergibt eine OECD-Studie nach der anderen schon seit Jahren. Der Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag liegt bei 109 Euro mehr Einkommen steuerfrei – für die, die Steuern zahlen.

Ungerechtigkeiten hat die UNO vor Jahren bereits bemängelt. Die Bundesregierung bezeichnete das als ungerecht und unwissenschaftlich. “Heul doch”, möchte man ihnen zurufen. Oder besser: “Setz mal die höchstrichterlichen Urteile in Sachen Familienfreundlichkeit um. Endlich.”

Pragmatisches Rechnen

Nein, ich würde das nicht Verzweiflung nennen, dass die Bundesregierung Teile der Schattenwirtschaft wie Prostitution und Drogenhandel mit in die Berechnung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Schuldenstandsquote einbezieht. Obwohl: praktisch ist es schon: 1,6 Prozent niedrigere Verschuldungsquote, schreibt das Handelsblatt. Und das, obwohl die Gesamtverschuldung von Bund, Ländern, Gemeinden sowie der Sozialversicherung nach der neuen Berechnungsmethode um ganze gut zwölf Milliarden Euro steigt.

Milliarden unversteuert in den Paradiesen

Die Zahlen müssen Sie sich mal auf der Zunge zergehen lassen, die der französische Ökonom Daniel Zucman da über hinterzogene Gelder in Steueroasen errechnet hat.

Weltweit 4700 Milliarden der insgesamt 5800 Milliarden Euro, die in Steueroasen angelegt sind, seien nicht versteuert, stellt Zucman fest. Mehr als die gesamte Wirtschaftsleistung Deutschlands in einem Jahr, schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Auch mehr als doppelt so viel wie die in Jahrzehnten angehäufte deutsche Staatsverschuldung. Etwa acht Prozent des privaten Finanzvermögens der Welt und sogar mehr als zehn Prozent des europäischen Finanzvermögens. Würden all die Milliarden ordentlich versteuert, hätten die Staaten jedes Jahr 130 Milliarden Euro mehr Einnahmen zur Verfügung, errechnete Zucman weiter.

Und das beste: könnten viele Länder auf einen Schlag ihre Haushalte ohne Defizite finanzieren.

Mag sein, dass an dem Vorwurf etwas dran ist, Zucman habe womöglich Gelder etwa von Pensionsfonds weil anonym fälschlich als unversteuert eingestuft. Und damit den Anteil unversteuerten Geldes zu hoch angesetzt. Dafür hat er Vermögen in Sachwerten außen vor gelassen. Und damit auf der anderen Seite sicher nicht nur schwarz, sondern auch illegal erworbenes Geld ebenfalls außen vor gelassen. Womöglich gleicht sich das wieder aus. Gerade Yachten könnte ich mir vorstellen, sind irgendwo auf der Welt schnell mal mit nicht nur unversteuertem, sondern womöglich auch illegal erworbenem Geld gekauft.

Und selbst wenn es nur die Hälfte der Summe wäre: Es würde sicher reichen, um Steuern auf Lohn und Einkommen etwas behutsamer steigen zu lassen. Und nicht doppelt so stark wie die Löhne und Gehälter selbst.

Zucman hat auch ein paar Vorschläge dafür, wie Staaten dafür sorgen könnten, dass das Geld von den diversen Steuerparadiesen wieder stärker in die eigenen Haushalte fließt, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung weiter.

Fiskalische Pilze

Erst die gute Nachricht: 350 Euro mehr Grundfreibetrag. Ein bisschen mehr Milde bei der kalten Progression.

Nun die schlechte Nachricht: Hier ein paar Euro mehr Belastung, da ein paar Euro mehr Belastung summieren sich auf eine Milliarde mehr Steuern für die Bürger, berichtet die WirtschaftsWoche über die Erkenntnisse “fiskalischer Pilzsammler”.

D

Es klang so gut: Die Einkommensgrenze beim Kindergeld für erwachsene Kinder in der Ausbildung fällt weg. Eine Wohltat des Staates. Sicher nicht für alle.

Erst die gute Nachricht: Von diesem Jahr an spielt es für den Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag keine Rolle mehr, wie viel Geld ein Kind verdient – solange es noch in der Ausbildung ist und höchstens 24 Jahre alt.

Nun die schlechte Nachricht: Das gilt nur während der Erstausbildung. Bei jeder weiteren Ausbildung sieht die Sache schon anders aus.

Immerhin: „Die neue Regelung ist tatsächlich eine große Erleichterung“, erklärt Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband dem Handelsblatt. Schließlich durften erwachsene Kinder bis Ende 2012 während der Ausbildung maximal 8.004 Euro verdienen – inklusive Ausbildungsvergütung. War es nur ein Euro mehr, fiel das Kindergeld gleich ganz weg. Die alte Regelung führte nicht nur zu zahlreichen Rechtstreitigkeiten, sondern auch zu verzweifelten – und sicher teils sinnlosen – Anschaffungen zum Jahresende, mit der die Kinder noch rasch versuchten, ihre Einkünfte zu drücken.

Diese Fallbeilgrenze ist nun weg. Allerdings eben nicht für Kinder in der zweiten Ausbildung, also die erst eine Lehre abschließen und anschließend studieren oder nach dem Bachelor- noch den Master-Abschluss draufsatteln. Auch wer im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) zum Rettungsassistenten ausgebildet wird und anschließend erst eine reguläre Ausbildung oder ein Studium beginnt, hat ein Problem.

Vielleicht findet die Regierung ja, es gibt zuviele Freiwillige? Wer weiß?

Für Kinder in der zweiten Ausbildung gilt jedenfalls: Kindergeld gibt es nur, wenn sie während der zweiten Ausbildung oder dem Zweitstudium maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten – egal ob selbständig oder nicht selbständig.

Natürlich gibt es auch zu dieser Gesetzesänderung ein paar Ausnahmeregelungen. Wenn Sie es genauer wissen wollen, schauen Sie mal ins Handelsblatt.

Das ist der Haken beim neuen Kindergeldrecht

Es klang so gut: Die Einkommensgrenze beim Kindergeld für erwachsene Kinder in der Ausbildung fällt weg. Eine Wohltat des Staates. Sicher nicht für alle.

Erst die gute Nachricht: Von diesem Jahr an spielt es für den Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag keine Rolle mehr, wie viel Geld ein Kind verdient – solange es noch in der Ausbildung ist und höchstens 24 Jahre alt.

Nun die schlechte Nachricht: Das gilt nur während der Erstausbildung. Bei jeder weiteren Ausbildung sieht die Sache schon anders aus.

Immerhin: „Die neue Regelung ist tatsächlich eine große Erleichterung“, erklärt Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband dem Handelsblatt. Schließlich durften erwachsene Kinder bis Ende 2012 während der Ausbildung maximal 8.004 Euro verdienen – inklusive Ausbildungsvergütung. War es nur ein Euro mehr, fiel das Kindergeld gleich ganz weg. Die alte Regelung führte nicht nur zu zahlreichen Rechtstreitigkeiten, sondern auch zu verzweifelten – und sicher teils sinnlosen – Anschaffungen zum Jahresende, mit der die Kinder noch rasch versuchten, ihre Einkünfte zu drücken.

Diese Fallbeilgrenze ist nun weg. Allerdings eben nicht für Kinder in der zweiten Ausbildung, also die erst eine Lehre abschließen und anschließend studieren oder nach dem Bachelor- noch den Master-Abschluss draufsatteln. Auch wer im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) zum Rettungsassistenten ausgebildet wird und anschließend erst eine reguläre Ausbildung oder ein Studium beginnt, hat ein Problem.

Vielleicht findet die Regierung ja, es gibt zuviele Freiwillige? Wer weiß?

Für Kinder in der zweiten Ausbildung gilt jedenfalls: Kindergeld gibt es nur, wenn sie während der zweiten Ausbildung oder dem Zweitstudium maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten – egal ob selbständig oder nicht selbständig.

Natürlich gibt es auch zu dieser Gesetzesänderung ein paar Ausnahmeregelungen. Wenn Sie es genauer wissen wollen, schauen Sie mal ins Handelsblatt.

Die Kleingärten der Regierung

Erinnern Sie sich noch? Als die Krise so richtig in Gang kam, gab es einige – nicht mal dumme oder übertrieben pessimistische – Leute, die befürchteten, wir würden bald alle in unseren Gärten sitzen und Kartoffeln essen.

Wohl dem, der früh genug welche gesät hatte, meinten sie…

Ob es wohl damit zu tun hat, dass die Bundesregierung sich gerade neben der Bankenrettung um das Wohl der Kleingärtner sorgt? Man weiß es nicht so genau. Was man weiß, ist, wie viel der Spaß kostet. Das rechnet der Bund der Steuerzahler in seinem Schwarzbuch 2011 vor: 100.000 Euro.

Vielleicht sollte ich im Nebenjob Studien im Auftrag der Bundesregierung anfertigen?

„Für 100.000 Euro vom Steuerzahler konnte man der Studie dann atemberaubende Erkenntnisse und Empfehlungen entnehmen, z. B. dass der demographische Wandel teilweise zu wachsendem Leerstand führe, was weitreichende Umnutzungskonzepte erfordere. Und dass die ökologischen Potenziale der Kleingärten sowie die Flexibilität der Vereine und Verbände zu stärken seien – bei Sicherstellung sozialverträglicher Kosten der Kleingärtnerei und unter Berücksichtigung neuer Zielgruppen. Ah ja“, ätzt der Bund der Steuerzahler. Und die letzte – wahrscheinlich nicht wesentlich billigere – Studie zum Thema war erst 2008 heraus gekommen.

Muss ja schnelllebig sein, das Geschäft mit Kleingärten.

In Auftrag gegeben hatte die Vorgängerstudie übrigens das Bundesbauministerium. Das kümmert sich dieses Jahr um Leerstände und Handlungsempfehlungen dafür. Der Auftrag geht nach Auskunft des Steuerzahlerbundes an das Institut, das bereits die 2008er Studie verfasst hat. Kostet dafür aber immerhin diesmal nur 55.300 Euro – und damit rund knapp die Hälfte kosten. Der Steuerzahlerbund ist da unbarmherzig: „Das ist überflüssiger Studien-Aktionismus. Um die Kleingärten und das überschaubare Problem von Leerständen kümmern sich genügend Akteure vor Ort nicht nur in den bestehenden Vereins- und Verbandsstrukturen, sondern auch staatlicherseits“, informiert der Steuerzahlerbund. Von den Landesministerien über den Deutschen Städtetag bis hin zur bundesweiten „Gartenamtsleiterkonferenz Arbeitskreis Kleingartenwesen“, zählt der Verband auf.

Gartenzwerge. Ich vermisse eine Studie zu Gartenzwergen vor leerstehenden Mietobjekten.

Mal im Ernst – wenn Steuergeld verpulvert wird, ist das schlimm genug. Und hier geht es auch nicht um Kleckerkram, sondern um Milliarden von den Bürgern erarbeitetes Geld, das die Regierung gedankenlos verpulvert.

Doch wirklich tragisch wird es, wenn der Staat bei seinen eigentlichen Aufgaben passt, beispielsweise beim Schutz der Bürger. Das zeigt der Fall des siebenjährigen Mädchens, das da vor einigen Wochen bereits Opfer eines verurteilten Vergewaltigers geworden ist – einen Monat nachdem der aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Sicherheitsverwahrung auf freien Fuß gesetzt worden war. Kurz nachdem Polizei, Landeskriminalamt und Therapeuten entschieden haben, seine Kontrollen zu lockern.

Die Zeitung Die Welt kommentierte das damals: „Manchmal fragen sich Politiker, warum ihr Tun so wenig geachtet wird. Der Dortmunder Fall bietet eine Antwort. Der Staat, finden die Wähler, soll zuallererst Schutz vor absehbarem Unglück bieten – ganz besonders dann, wenn die Abwendung solchen Unglücks allein in politischer Hand liegt. Im Fall von Triebtätern heißt das, dass die Wähler weder Vertrauensseligkeit noch Experimente wünschen.“

Und weiter: „Die Prioritäten stimmen nicht. Nach der Sommerpause diskutiert der Bundestag über eine “Verhandlungslösung im Nahost-Konflikt”. Sehr schön und sicher wichtig, aber im Nahen Osten hat nicht der Bundestag die Hoheit über das Geschehen. Im Fall deutscher Triebtäter hat er sie.“

Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.

Ausgehebelt? Nicht doch…

Nichtanwendungserlasse sind so eine Sache. Mit ihnen hebelt die Bundesregierung per Amtserlass unliebsame höchstrichterliche Urteile aus. Diese gelten dann nur noch in dem speziellen Fall. Und für alle, die mit Verweis darauf Einspruch und notfalls Klage erheben.

Sie riechen nach Übervorteilung. Und sind in den vergangenen Jahren oft Anlass für Streit gewesen.

Vor der vergangenen Bundestagswahl versprach denn auch die schwarz-gelbe Regierungskoalition im Koalitionsvertrag, von dieser Praxis Abstand nehmen zu wollen. Gut, was sie gesagt haben, war mal wieder die eine Sache. Was sie seither tun, etwas anderes. Fakt: Schon in den ersten 111 Tagen ihrer Amtzeit zählte der Bund der Steuerzahler drei Nichtanwendungserlasse. „Das dürfte so noch keine Regierung geschafft haben“, schimpfte damals Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler.

Die Regierung lernt offenbar dazu. Oder hat sich mal mit einem Rechtsanwalt unterhalten. Und zeigt nun: Es geht auch anders, wenn auch nicht unbedingt besser: per Gesetzesänderung, ganz einfach. Lästige Diskussionen um Übervorteilung entfallen, schon weil das Parlament hübsch demokratisch eingebunden ist.

Aber die Gesetzesänderung hat auch noch ein paar andere, aus Sicht der Regierung sicher unbestreitbare Vorteile: zum Beispiel den, dass die zuvor höchstrichterlichen – rechtskräftigen – Urteile nun nicht mehr viel wert sind. Schließlich wurden sie ja auf einer anderen Gesetzesgrundlage gesprochen – wenn auch nur formal.

Wie praktisch.

Zum Vergleich: Wer sich in einer ähnlichen Ausgangslage wie der vom BFH beurteilte Fall befand, konnte und kann sich immerhin nach einem Nichtanwendungserlass leicht durchklagen. Nach einer Gesetzesänderung werden die Karten dagegen neu gemischt. Auch dann müssen sich Bürger in ähnlicher Lage selbst hochklagen. Allerdings auf einer neuen Gesetzesgrundlage.

Sie haben also plötzlich kein Urteil mehr, auf das sie verweisen können.

Klar, schließlich gilt ein neues Gesetz. Mehr als durchsichtig allerdings, wenn das praktisch identisch mit der alten Rechtslage ist.

So wie im jüngsten Fall, bei dem die Bundesregierung nach den nun schon halbdutzendfach gesprochenen Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) das Gesetz änderte. Darüber steht heute ein Artikel von mir in der Welt am Sonntag. Bitteschön.

Klagen dürften in dem Fall übrigens beste Chancen haben. Schließlich ändert das neue Gesetz praktisch nichts. Außer der Ausgangslage für potenzielle Kläger.