Profiler

Womit sich Gerichte so beschäftigen müssen – darüber will ich manchmal lieber gar nicht nachdenken.

Aber gut, dafür sind sie da. Und das ist gut so. Die Gerichte stehen allen offen, und die Richter sind unabhängig. Gut so, beides. Urteile allerdings beziehen sich aufeinander, oft jedenfalls. Ich frage mich daher, was dieses Urteil hier für den Unfallversicherungsschutz bedeutet – immerhin vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az.: L 2 U 71/11) und das Urteil ist höchstrichterlich, keine Revision zugelassen. In der Konsequenz. Für Normalsterbliche, nicht für Juristen.

Mal abgesehen davon, dass der Fall erschreckend ist: Da hat ein Mann mit einem Lkw den Blumenstand seiner Ex-Frau gerammt. Und der schwer verletzten Frau wurde der Unfallversicherungsschutz verwehrt, weil die Tat “privat veranlasst” war. Sie geht leer aus, obwohl sie alles richtig gemacht hat.

Ich dachte eigentlich immer, beim Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung komme es darauf an, dass der Versicherte die Anforderungen erfüllt – dass er also bei der Arbeit oder auch etwa in der Schule zu Schaden kommt oder auf direktem Weg hin oder wieder weg davon. Und natürlich versichert ist.

So habe ich die bisherigen Urteile verstanden.

Spielen wir doch mal durch, was das Urteil sozialversicherungsrechtlich bedeuten könnte. Was wäre denn, wenn der Fahrer ein direkter Konkurrent gewesen wäre, der die Frau und ihren Blumenstand da mit seinem Laster gerammt hat? Gleicher Fall, anderes Motiv. Eindeutig beruflich motiviert – damit müsste es versichert sein. Andererseits wäre es natürlich bekloppt und völlig überzogen – und damit wieder privat motiviert. Und damit nicht versichert? Oder würde es hier darum gehen, ob der Täter zurechnungsfähig war? Wenn ja, gleich privat veranlasst und damit nicht versichert, wenn nein, dann krankheitsbedingt und versichert? Oder geht es um den kriminellen Vorsatz? Wenn ja: Ist es dann im Sinne der Allgemeinheit, dass Leute, die bei der Arbeit oder in der Schule Opfer werden, den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung verlieren? Ich denke jetzt auch mal an Amokläufe. Zum Beispiel.

Weiter, gleiche Ausgangslage: Was, wenn der Fahrer sich einfach nur gerade im Cockpit mit einer Wespe geschlagen hätte und deshalb versehentlich mit seinem Laster vom Weg abgekommen und in den Blumenstand gerauscht wäre? Dann wäre das ja ein astreiner Unfall – und somit versichert? Wie wäre es denn, wenn er sich stattdessen nach einer CD gebückt hätte und deshalb versehentlich von der Straße abgekommen wäre? Oder – solche Fälle gibt es ja – es hat jemand sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen: privat veranlasst? Und damit kein Geld für den Geschädigten?

Fragen über Fragen.

Ganz neue Jobmöglichkeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung brächte das mit sich: Motivforschung. Vielleicht haben sie ja dann irgendwann auch ein paar Profiler am Werk… Und wer weiß? Vielleicht ja irgendwann auch den ein oder anderen Gedankenleser.

Lieber gut abgesichert sein.

Däke und die Steuern

Ja, das kann ich nachfühlen: Ein paar Jahre habe er seine Steuererklärungen noch selbst gemacht, erklärt der frühere Chef des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke der Zeitung „Die Welt“. Aber das habe immer mehr Zeit in Anspruch genommen, deshalb habe er irgendwann einen Steuerberater genommen. „Der Fiskus will unbedingt an sein Geld kommen“, stellt er fest. Und plaudert über die Haltung, mit der die diversen öffentlichen Stellen Geld der Steuerzahler ausgeben. 36 Steuerarten – und keiner kennt seine persönliche Steuerlast, sagt Däke. Wie auch?

BFH bemängelt erbschaftsrechtliche Steuerbefreiungen

Die obersten deutschen Finanzrichter haben sich offenbar mal wieder geärgert: über die Regeln des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes. Sie haben dem Bundesverfassungsgericht einige Klauseln vorgelegt. Das muss also demnächst prüfen, ob insbesondere Paragraph 19 Erbschaftssteuergesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.

Der Bundesfinanzhof ist dieser Auffassung. Dass fremde Dritte Familienmitgliedern wie Geschwistern, Neffen und Nichten gleichgestellt würden, halten sie – anders als der Kläger – für verfassungsgemäß.

Doch in einigen anderen Punkten verstoße der 2009 mit dem in der Wirtschafts- und Finanzkrise erlassenen Wachstumsbeschleunigungsgesetz geänderte Paragraph ihrer Ansicht nach durchaus gegen den Gleichheitssatz, schon weil die finanzieller Tragweite über das verfassungsrechtlich gerechtfertigte Maß hinausgehe, teilte der oberste Finanzgerichtshof mit.

Die BFH-Richter halten es für eine verfassungswidrige Überprivilegierung, dass Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliche Vermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften nicht besteuert werden. Die Richter zweifeln an, dass die Erbschaftsteuer typischerweise die Betriebsfortführung gefährdet – und ärgern sich, davon werde sogar dann ausgegangen, wenn mit einer Steuerstundung nötige Mittel durchaus vorhanden wären.

Auch das immer wieder von Experten und Unternehmern angeführte Argument „Arbeitsplatzerhalt“ halten die obersten Finanzrichter für nicht tragfähig, „weil weit mehr als 90 Prozent aller Betriebe nicht mehr als 20 Beschäftigte hätten“, argumentieren sie in ihrer Urteilsbegründung, „und schon deshalb nicht unter die „Arbeitsplatzklausel“ fielen. Und auch weil das Gesetz Gestaltungen zulasse, die es in vielen Fällen auf einfache Art und Weise ermöglichten, dass es für die Gewährung des Verschonungsabschlags auch bei Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten im Ergebnis nicht auf die Entwicklung der Lohnsummen und somit auf die Erhaltung von Arbeitsplätzen in dem Zeitraum nach dem Erwerb ankomme.

Sprich: Wenn es stimmt, was die Richter da anhand von Studien und Gutachten teils sogar aus dem Bundesfinanzministerium selbst herleiten, dann wurde da mal wieder mit offenbar vorgeschobenen Argumenten umverteilt. Zum Nachteil der Mehrheit in der Bevölkerung.

Als entscheidenden Grund für die Vorlage vor dem Bundesverfassungsgericht nannten die BFH-Richter denn auch dies: „Unter dem Strich führten die erbschaftsrechtlichen Steuervergünstigungen dazu, dass Steuerbefreiung die Regel und Besteuerung die Ausnahme sei.“

Wir dürfen gespannt auf das Urteil der Verfassungshüter sein.

Frau Schleckers Gehalt

Das Finanzamt würde so etwas sicher als verdeckte Gewinnausschüttung werten, was Firmenpatriarch Anton Schlecker da von 2009 an getan haben soll: zum Beispiel seiner Ehefrau 60.000 Euro Monatsgehalt auszuzahlen. Also, wenn es jetzt um Zwecke wie Steuersparen ginge.

Mit dem Argument der verdeckten Gewinnausschüttung wäre der erwünschte Steuerspareffekt durch die fingierten Betriebsaufwendungen dahin. Das überdimensionierte Gehalt würde flugs als regulärer Unternehmensgewinn besteuert.

Schauen wir mal, wie es im Insolvenzrecht ist. Die Gelegenheit dazu werden wir ja sicher bald bekommen. Denn stimmen die Vorwürfe, über die der Spiegel da berichtet und wäre es so wie im Steuerrecht, müsste eigentlich noch ein guter Teil des Schleckerschen Privatvermögens nachträglich in die Insolvenzmasse fließen und an die Gläubiger ausgeschüttet werden. Zum Beispiel an diese hier.

Das ist der Haken beim neuen Kindergeldrecht

Es klang so gut: Die Einkommensgrenze beim Kindergeld für erwachsene Kinder in der Ausbildung fällt weg. Eine Wohltat des Staates. Sicher nicht für alle.

Erst die gute Nachricht: Von diesem Jahr an spielt es für den Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag keine Rolle mehr, wie viel Geld ein Kind verdient – solange es noch in der Ausbildung ist und höchstens 24 Jahre alt.

Nun die schlechte Nachricht: Das gilt nur während der Erstausbildung. Bei jeder weiteren Ausbildung sieht die Sache schon anders aus.

Immerhin: „Die neue Regelung ist tatsächlich eine große Erleichterung“, erklärt Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband dem Handelsblatt. Schließlich durften erwachsene Kinder bis Ende 2012 während der Ausbildung maximal 8.004 Euro verdienen – inklusive Ausbildungsvergütung. War es nur ein Euro mehr, fiel das Kindergeld gleich ganz weg. Die alte Regelung führte nicht nur zu zahlreichen Rechtstreitigkeiten, sondern auch zu verzweifelten – und sicher teils sinnlosen – Anschaffungen zum Jahresende, mit der die Kinder noch rasch versuchten, ihre Einkünfte zu drücken.

Diese Fallbeilgrenze ist nun weg. Allerdings eben nicht für Kinder in der zweiten Ausbildung, also die erst eine Lehre abschließen und anschließend studieren oder nach dem Bachelor- noch den Master-Abschluss draufsatteln. Auch wer im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) zum Rettungsassistenten ausgebildet wird und anschließend erst eine reguläre Ausbildung oder ein Studium beginnt, hat ein Problem.

Vielleicht findet die Regierung ja, es gibt zuviele Freiwillige? Wer weiß?

Für Kinder in der zweiten Ausbildung gilt jedenfalls: Kindergeld gibt es nur, wenn sie während der zweiten Ausbildung oder dem Zweitstudium maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten – egal ob selbständig oder nicht selbständig.

Natürlich gibt es auch zu dieser Gesetzesänderung ein paar Ausnahmeregelungen. Wenn Sie es genauer wissen wollen, schauen Sie mal ins Handelsblatt.

Ausgehebelt? Nicht doch…

Nichtanwendungserlasse sind so eine Sache. Mit ihnen hebelt die Bundesregierung per Amtserlass unliebsame höchstrichterliche Urteile aus. Diese gelten dann nur noch in dem speziellen Fall. Und für alle, die mit Verweis darauf Einspruch und notfalls Klage erheben.

Sie riechen nach Übervorteilung. Und sind in den vergangenen Jahren oft Anlass für Streit gewesen.

Vor der vergangenen Bundestagswahl versprach denn auch die schwarz-gelbe Regierungskoalition im Koalitionsvertrag, von dieser Praxis Abstand nehmen zu wollen. Gut, was sie gesagt haben, war mal wieder die eine Sache. Was sie seither tun, etwas anderes. Fakt: Schon in den ersten 111 Tagen ihrer Amtzeit zählte der Bund der Steuerzahler drei Nichtanwendungserlasse. „Das dürfte so noch keine Regierung geschafft haben“, schimpfte damals Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler.

Die Regierung lernt offenbar dazu. Oder hat sich mal mit einem Rechtsanwalt unterhalten. Und zeigt nun: Es geht auch anders, wenn auch nicht unbedingt besser: per Gesetzesänderung, ganz einfach. Lästige Diskussionen um Übervorteilung entfallen, schon weil das Parlament hübsch demokratisch eingebunden ist.

Aber die Gesetzesänderung hat auch noch ein paar andere, aus Sicht der Regierung sicher unbestreitbare Vorteile: zum Beispiel den, dass die zuvor höchstrichterlichen – rechtskräftigen – Urteile nun nicht mehr viel wert sind. Schließlich wurden sie ja auf einer anderen Gesetzesgrundlage gesprochen – wenn auch nur formal.

Wie praktisch.

Zum Vergleich: Wer sich in einer ähnlichen Ausgangslage wie der vom BFH beurteilte Fall befand, konnte und kann sich immerhin nach einem Nichtanwendungserlass leicht durchklagen. Nach einer Gesetzesänderung werden die Karten dagegen neu gemischt. Auch dann müssen sich Bürger in ähnlicher Lage selbst hochklagen. Allerdings auf einer neuen Gesetzesgrundlage.

Sie haben also plötzlich kein Urteil mehr, auf das sie verweisen können.

Klar, schließlich gilt ein neues Gesetz. Mehr als durchsichtig allerdings, wenn das praktisch identisch mit der alten Rechtslage ist.

So wie im jüngsten Fall, bei dem die Bundesregierung nach den nun schon halbdutzendfach gesprochenen Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) das Gesetz änderte. Darüber steht heute ein Artikel von mir in der Welt am Sonntag. Bitteschön.

Klagen dürften in dem Fall übrigens beste Chancen haben. Schließlich ändert das neue Gesetz praktisch nichts. Außer der Ausgangslage für potenzielle Kläger.

Bernsteinzimmer falsch gebucht

Nicht nur an Milliarden, auch an Spöttern herrscht bei der Hypo Real Estate gerade kein Mangel. Der Postillon berichtet, das legendäre Bernsteinzimmer sei aufgetaucht. Endlich, im Keller der HRE. „Es handelt sich um einen der größten Kunstfunde der jüngeren Geschichte“, zitiert das Online-Satiremagazin einen Sprecher des Finanzministeriums.

Warum es so lange verschollen war?

Ganz einfach: Es sei versehentlich zwar korrekt auf der Haben-Seite der Bilanz gebucht worden, fälschlicherweise jedoch dazu auch noch auf der Soll-Seite, erläutert der Postillon. Falls Sie das mit der Bilanz auch nicht mehr so genau wissen: Plus ein Bernsteinzimmer minus ein Bernsteinzimmer macht Null Bernsteinzimmer. Das sei das Problem gewesen.

Wie der Fehler rauskam? Ein Buchprüfer habe sich auf der Suche nach einer Toilette in den Keller der HRE verlaufen. „Und in der Annahme, dahinter befinde sich ein „Bedürfniszimmer“ eine Tür mit der Aufschrift „BZ“ öffnete.“ Hübsch auch, was der Postillon noch dem langjährigen Hausmeister in den Mund legt. Der 52-jährige will „all die Jahre“ nichts bemerkt haben: „Sicher, ich fand das Zimmer ein wenig zu dekadent, um nur ein paar Reinigungsutensilien reinzustellen, aber da ich in einer Bank arbeitete, die mit Milliardenbeträgen herumpfuscht, dachte ich, das wäre normal.“

Das wiederum dürfte ziemlich vielen Leuten so gehen.

Kann vorkommen…

Es gibt da die Geschichte von einem Mann, der sich von seinem Nachbarn einen Topf ausleiht. Zurück bringt er zwei Töpfe: einen großen und einen kleinen. Dem erstaunten Nachbarn erzählt er freudestrahlend: “Er hat Kinder bekommen.”

Als er das nächste Mal fragt, leiht der Nachbar dem Mann seinen großen Topf natürlich gern. Diesmal allerdings schwenkt der andere am nächsten Tag bedauernd den Kopf und meint: “Er ist leider heute nacht gestorben.”

Und die Moral von der Geschicht? An die denken wir lieber nicht.

“Ärgerliche Geschichte”, meinte übrigens heute Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zu der Sache da, mit den 55 Milliarden Euro in der HRE-Bilanz, schreibt die Financial Times Deutschland.

Schweizer widerspricht Schirrmacher

Der österreichischen Zeitung „Freie Presse“ ist der Schirrmacher-Artikel (Lady Godiva berichtete hier) gleich eine lose Folge von Entgegnungen wert. Andreas Khol, 2002 bis 2006 Erster Präsident des Nationalrats. Bezeichnet sich selbst stolz als (Wert-)Konservativen und war lange Zeit Kolumnist der „Freien Presse“.

Die Marktwirtschaft habe nicht nur die Reichen reicher gemacht, sondern auch die Ärmeren, hält Khol Schirrmacher und Moore entgegen. Der Wohlstand sei heute breiter und internationaler verteilt, als je zuvor. „Was Schirrmacher und Moore zu Recht feststellen, hat mit links und rechts nichts zu tun“, ist er überzeugt. „Es ist der Verzicht darauf, Schuldige zur Rechenschaft zu ziehen“, kritisiert auch Khol. Sehe man von verurteilten Betrügern und Veruntreuern ab, so blieben jene, die das System der Sozialen Marktwirtschaft missbraucht, die Krisen verursacht, ihre Banken an die Wand gefahren haben, bisher ungeschoren, hält Khol fest. „Ebenso Verantwortliche für die Euro-Krise: Wie konnten die Brüsseler Stellen die betrügerischen griechischen Angaben durchlassen?“, fragt er sich. „War da Bestechung im Spiel? Wer hängt den Katzen endlich die Schelle um: den Schuldenmachern in den Euroländern, die sich über die Maastricht-Kriterien straffrei hinwegsetzen können? Wer zieht Gerhard Schröder und Jacques Chirac zur Verantwortung, die durchgesetzt haben, dass die drei Prozent Schuldenbremse im EU-Verfassungsrecht nicht beachtet, der Vertrag ständig gebrochen wird? Wo blieben EU-Kommission, Gerichtshof und Parlament?“

Khol gibt Schirrmacher Recht darin, das Bürgertum, das seine Werte und Lebensvorstellungen von den gierigen Wenigen missbraucht sehe, müsse in sich selbst die Fähigkeit zur Gesellschaftskritik wiederfinden – und so der sozialen Marktwirtschaft und dem Recht zum Durchbruch verhelfen.