Centschwere Bescheide

Keynessche Löcher lauern überall, auch und gerade in Amtsstuben und ehemaligen Amtsstuben. Nehmen Sie zum Beispiel die Meldung vom Bund der Steuerzahler Hessen zum Thema „Bescheide über Cent-Beträge“.
Darin steht, dass sich bei dem Verband sich immer wieder Bürger melden, die von ihrer Kommune einen Bescheid über eine Steuer-, Gebühren- oder Beitragsforderungen bekommen haben: über Centbeträge.

Einerseits freuen sich die Leute bestimmt, dass hier nicht 40 Euro statt der sagen wir 40 Cent gefordert sind.

Andererseits fragen sie sich eben auch zurecht: Was ist an Gebühren-, Beitrags- und Steuerforderung nötig, um allein die Kosten für diesen Cent-Bescheid wieder hereinzuholen?

Gute Frage.

Selbst bei einem exzellenten Großkundenrabatt dürfte abzüglich der Kosten für Papier und Briefumschlag nicht mehr viel übrig sein – wenn überhaupt.

Was bringt es, was kostet es? So rechnet man in der Kameralistik nicht. Vor Jahren habe ich mal eine Vorlesung „Einführung in die Volkswirtschaftslehre“ besucht. Der Professor hat sich damals fasziniert über das Kunststück gegeben, dass in der Kameralistik eben immer soviel Geld da ist, wie gerade notwendig. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Und dass die Preise so hoch sind wie die Kosten. Wobei die Kosten eben natürlich völlig willkürlich sind. Ist ja auch klar: „Schließlich werden die Preise für die erbrachten bürokratischen Leistungen ja auch nicht am Markt erbracht, sondern von Beamten, und sind somit zu Marktpreisen nicht bewertbar“, hat der Volkswirtschafts-Prof damals gesagt.

Trotzdem: Irgendwer zahlt die überteuerten Preise natürlich. Ja, auch die für sinnlose Gebührenbescheide.

Nochmal der Bund der Steuerzahler: „Dabei gibt es für Städte, Gemeinden und Landkreise die rechtliche Möglichkeit, innerhalb bestimmter Grenzen auf das Einfordern von geringen Beträgen zu verzichten. Für einen solchen Verzicht sprechen gute Gründe: nicht nur die Bürger werden entlastet, sondern auch die Verwaltung“, schreibt der Verband. Und bittet Bürger um weitere Beispiele.

Wer sich also selbst mal über einen Cent-Bescheid geärgert hat, kann eine Kopie davon mailen an: presse-hessen@steuerzahler.de oder per Fax schicken an: 0611/9921911. Auch die Postadresse funktioniert: Bund der Steuerzahler Hessen e.V., Bahnhofstraße 35, 65185 Wiesbaden.