Spinat

das vielleicht erste Functional Food war der Spinat.

Schon der raubeinige Comic-Seemann Popeye schüttete sich im Comic von Ende der 20er Jahre des vergangenen Jahrhunderts vor jeder Prügelei um seine Liebste, Olivia, eine Dose Spinat in den Mund. Woraufhin seine überdimensionalen Unterarme weiter anschwollen – und er Widersacher besser verdreschen konnte.

Vor ein paar Tagen wäre Popeye-Erfinder Elzie Crisler Segar 115 Jahre alt geworden. Bei seiner berühmtesten Geschichte stand ihm ein kleiner Kommafehler zur Seite. Von dem haben Sie bestimmt schon gehört. Bei einer Studie zum Nährwert von Spinat aus dem Jahr 1870 hatte schlicht jemand beim Eisengehalt vertan. Statt 29 Milligramm Eisen auf 100 Gramm Spinat enthält die grüne Pampe tatsächlich nur 0,29 Milligramm Eisen.

Ein leidvoller Unterschied, zumindest wenn Sie mit Spinatmahlzeiten gequält wurden.

Ich mag Spinat, vor allem wenn er gut gewürzt ist. Und auch sonst möchte ich gegen den Kommafehler, der jetzt der italienischen Postbank unterlief, nicht tauschen. Nachdem irgendwer im zentralen Rechner bei der italienischen Postbank ein Update vorgenommen hatte, ignorierte der Rechner bei Überweisungen fortan die Kommata.

Aus 115,00 Euro Überweisung wurden so leicht mal 11.500 Euro.

Mein Konto wäre damit auch heillos überzogen. Kein Bargeld mehr an den Automaten, kein Zahlen mit EC-Karte. Ein Riesenansturm in den Callcentern der italienischen Post. Wohl ein Glück, denn so klärte sich der Kommafehler diesmal schneller auf, als der beim Spinat seinerzeit. Das dauerte damals ganze 67 Jahre. Popeye war da schon seit zehn Jahren auf Spinat. Ein Jahr später verstarb Popeyes Papa. Spinat schüttet der nun nach wie vor in sich hinein.

Welche Folgen Kommafehler haben können, darüber musste ich bisher ja glücklicherweise nie nachdenken. Sie sollten sie jedenfalls besser nicht unterschätzen, das kann ich Ihnen sagen.

Einen Kioskbesitzer aus Burscheid bei Köln stürzte ein Kommafehler an der falschen Stelle in Existenznöte. Der Unglückliche hatte vor wenigen Monaten 5036 Euro an das Versandhaus Quelle überwiesen hatte – statt der eigentlich geforderten 50,36 Euro. Quelle sicherte ihm zwar telefonisch zu, das versehentlich zuviel überwiesene Geld zu erstatten. Aber das ging wohl im Insolvenztrubel unter. Aus der Insolvenzmasse sieht der Mann mit Glück vielleicht fünf Prozent der Summe.

Ein solcher Fehler tut wirklich weh.

Also passen Sie bloß schön auf die Kommata auf – spätestens nun, da die Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert haben. Nach denen sind die Finanzinstitute nun nicht mehr verpflichtet zu prüfen, ob die Bankleitzahl stimmt und das angegebene Konto auch dem genannten Empfänger gehört. Haben Sie hier mal einen Zahlendreher drin, haftet die Bank also nicht, urteilte das Amtsgericht München vor ein paar Wochen (Az.: 222 C 5471/07). Noch viel mehr wird das wohl für Kommafehler gelten. Wie sollte die Bank hier auch Fehler bemerken?

aus: Newsletter Steuern und Bilanzierung bei BWRMed!a vom 10.12.2009, Archiv: http://www.bwr-media.de/newsletter/sub/archiv.html