Rentenlösung à la brasiliana

haben Sie eigentlich schon von Brasiliens Rentenproblem gehört?

Eigentlich ganz spannend. Sorgt doch bei denen ein pharmazeutisches Produkt für immense Probleme. Völlig unerwartet. Aber nicht etwa dadurch, dass es die Lebenserwartung so sehr steigere. Sondern indem es das Alter der Rentner auf ein unerwartet jugendliches Alter herabsetzt.

Die Rede ist von Viagra. Was man als Sozialpolitiker nicht alles bedenken muss – da habe ich auch gestaunt…

Jedenfalls soll das durch Viagra beförderte Phänomen, dass sich ältere Männer gern mit jungen Frauen umgeben, die brasilianische Rentenkasse zunehmend in Schwierigkeiten bringen. „Paulo Tafner, Autor einer Studie der Nationalen Versicherungsanstalt spricht von einer „schweren Herausforderung für die Zukunft unseres Landes“. Die besteht darin, dass 64 Prozent der geschiedenen Männer über 50 Jahren beim zweiten Mal eine weitaus jüngere Frau ehelichen. Bei den 60-bis 64-Jährigen sind es sogar noch mehr: Von ihnen heiraten sogar 69 Prozent eine 30-Jährige oder noch jüngere Partnerin.

Und all diese vielen grünen Witwen haben dann alle einmal mit etwa 40 Jahren einen lebenslangen Anspruch auf Witwenrente… Statt der für das brasilianische Rentensystem kalkulierten im Schnitt 15 Jahre, liegen die grünen Witwen also der Rentenkasse gut und gerne 35 Jahre auf der Tasche.

Da musste ich an eine Annonce denken, die aus irgendeiner Tageszeitung dieser Republik vor ein paar Wochen ihren Weg in den Hohlspiegel des Spiegel gefunden hatte. Mit der Anzeige hatte eine junge Krankenschwester sehr unverblümt einen senilen Knacker gesucht: „zwecks Versorgungs-Ehe – No Sex“, stand da. Auch eine Strategie, sein Rentenproblem zu lösen, habe ich da gedacht. Womöglich ist das aber auch schon ein neuer Trend, der sich demnächst nicht mehr nur im Hohl-Spiegel findet, sondern in den Wirtschaftsteilen unserer Medien…

Gerade alternde Beamte sollten derzeit beste Karten auf dem Heiratsmarkt haben.

Auch hier ist die Hinterbliebenenversorgung schließlich – noch – ganz gut. Auch wenn sie immerhin an eine Mindesthaltbarkeitsdauer der Ehe gebunden ist.

aus: Newsletter Steuern und Bilanzierung bei BWRMed!a vom 16.03.2010, Archiv: http://www.bwr-media.de/newsletter/sub/archiv.html