GEZ

die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist hierzulande ungefähr so beliebt wie das Finanzamt. Sie ahnen warum: Beide wollen unser Geld. Klar.

Wie dringend, das zeigte kürzlich ein hübscher Faux-pas. Da hatte die GEZ Briefe an einen vermeintlichen Schwarzseher verschickt. Herrn Adam Ries, wohnhaft im sächsischen Annaberg-Buchholz. Der solle seine Rundfunk- und Fernsehgebühren bezahlen und seine Rundfunkteilnehmernummer bekannt geben, forderte die Einzugsstelle auf. Nun ist der Mann bereits vor 450 Jahren verstorben. Er war Mathematiker, Sie kennen ihn vielleicht aus dem sprichwörtlichen „Nach Adam Riese“. Die Leiterin des Adam Ries Museums, Annegret Münch, informierte die Einzugsstelle darüber. Seither kein Brief mehr.

Deutsche Behörden – ja, eine solche ist die GEZ – nehmen es da dankenswerterweise sehr genau. Auch vor dem Finanzamt endet die Steuerpflicht mit dem Tod. Das Bundesreisekostengesetz besagt: „Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet“. Und auch die Bundeswehr erkennt an: „Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.“

Gut, andernorts bekommen Verstorbene noch Sozialleistungen gewährt. So schickte das Sozialamt im österreichischen Graz einer Frau noch vier Jahre nach deren Ableben pünktlich die zu Lebzeiten beantragte, wegen ihrer Gehbehinderung kostenlose, Autobahnvignette. Nachdem die Eltern der Toten diesen Irrtum mehrfach erfolglos aufgeklärt hatten, wurden sie schmallippig und gingen an die Öffentlichkeit. Ein Abteilungsleiter des Bundessozialamtes in Graz räumte daraufhin einer Zeitung gegenüber ein, solche Fehler passierten leider immer wieder. „An sich wäre das am Computer in einer halben Minute erledigt“, schob er nach und schuf Abhilfe.

Doch so einfach ist die Sache wohl auch wieder nicht. Jedenfalls geht auch in Südafrika diesbezüglich oft etwas schief. So oft, dass die landeseigene Innenbehörde seit kurzem ihren Bürgern anbietet, über das Internet, per SMS oder auch telefonisch zu prüfen, ob ihnen amtlicherseits noch Vitalfunktionen zugeschrieben werden. Um diesen „Alive Status Verification Self-Help Service“ nutzen zu können, brauchen Sie eine gültige südafrikanische ID-Nummer. Und – falls Sie als tot gelten – ausreichend Zeit und Nerven für den anschließenden Papierkrieg.

An dieser Stelle fällt mir ein hübsches Zitat ein, das ich vor einigen Jahren gelesen habe: „Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau rausfindet, wozu das Universum da ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch noch etwas Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt.“ Das steht im zweiten Teil der fünfteiligen Romantrilogie „Per Anhalter durch die Galaxis“. Und weiter: „Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist.“

Gar nicht bizarr war dagegen offenbar der Grund, dass eine Bayerin nun eine Urlaubspostkarte von einem ehemaligen Arbeitskollegen aus dessen Österreich-Urlaub bekam. Die mittlerweile nach Schweden ausgewanderte und berentete Frau erinnerte sich schon gar nicht mehr an den Kollegen. Immerhin war die Karte auch 48 Jahre unterwegs gewesen – sie wird wohl irgendwo liegengeblieben sein. Bei der deutschen Post jedenfalls offenbar nicht. Die beeilte sich zu erklären, bei ihr habe die Karte nur maximal drei Tage gelegen.

„Zeit ist eine Illusion“, auch das schreibt Douglas Adams im Anhalter, „die Mittagszeit erst recht.“
Keine Illusion ist dagegen der Abgabetermin für Ihre Steuererklärung. Doch auch dieser Termin lässt sich dehnen. Wie, das erfahren Sie in dieser Newsletter-Ausgabe. Also, um es abermals mit dem Anhalter zu sagen: „Keine Panik!
aus: Newsletter Steuern und Bilanzierung bei BWRMed!a vom 31.03.2009, Archiv: http://www.bwr-media.de/newsletter/sub/archiv.html