Gefängnis

wo wir kürzlich beim Thema Räuber waren. Ich weiß nicht, ob ich mal erwähnt habe, dass ich Räuberpistolen sammele.

Also nicht etwa Waffen, sondern Berichte von gescheiterten Räubern.

Irgendwie besonders gescheiterten Räubern. So wie dem, dem kürzlich die Inkontinenz-Windel über dem Kopf zum Verhängnis wurde …
Bei manchen Geschichten reißt es mich einfach hin und her – zwischen Gelächter, Unglauben und Mitleid. Manchmal frage ich mich auch einfach, was die Täter eigentlich geritten hat. Zum Beispiel die beiden Männer aus Düsseldorf, die sich da vor einigen Monaten für ihren Bruch ausgerechnet ein Fachgeschäft für Sicherheitsausrüstung ausgesucht haben, ausgerechnet gegenüber dem Polizeipräsidium. Der Beamte, der das von seinem Schreibtisch aus beobachtet hat, wird gestaunt haben, nehme ich an.

Ob er wohl geglaubt hat, die Kollegen wollten ihn hochnehmen?

Jedenfalls schlug er Alarm. Die Festnahme war dann leicht. Auch gut fand ich diese niederländischen Einbrecher, die im Frühjahr dieses Jahres gleich zweimal hintereinander in das Gefängnis in Hoorn – gut 40 Kilometer nordöstlich von Amsterdam – eingebrochen sind und Insassen auf Freigang ihre Fernseher geklaut haben.

Immerhin sind sie dort ja noch absichtlich in den Knast eingestiegen.

Ungefähr zur selben Zeit ist das einem amerikanischen Autofahrer und seinem Beifahrer aus Versehen passiert, nachdem sie sich nach einem Verkehrsdelikt von Cleveland aus eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert hatten. Der Zaun muss den beiden Männern irgendwie rettend erschienen sein … Auch hier hatten die Ordnungshüter leichtes Spiel.

By the way – wussten Sie eigentlich, dass ein Gefängnisausbruch hierzulande nicht strafbar ist? Ja, darüber habe ich mich auch gewundert, als ich es erfahren habe. Die Begründung ist philosophisch schön: Auf das Wesentliche reduziert, bestehe das Delikt aus dem Verfolgen des urmenschlichen Freiheitsdrangs. Und der sei eben nicht strafbar. Sehr wohl strafbar ist allerdings der Schaden für Menschen oder an Dingen, der dabei entsteht.

Gut, und eine Strafe steht natürlich – praktisch nebenbei – auch noch drauf: Mit der vorzeitigen Haftentlassung wegen guten Betragens wird es dann sicher nichts mehr.

aus: Newsletter Steuern und Bilanzierung bei BWRMed!a vom 14.09.2010, Archiv: http://www.bwr-media.de/newsletter/sub/archiv.html