Elektronische Briefbeförderung

neulich habe ich mal wieder gestaunt: darüber, dass man über die Post nun auch elektronische Briefe verschicken kann.

Vielleicht habe ich da ja mal wieder etwas nicht verstanden, habe ich mir so gedacht.

Ich also sofort reingeklickt – wollte doch wissen, was das für ein Angebot sein soll. Sie registrieren sich bei der Post. Dann bekommen Sie eine Kennung, die so aussieht: „vorname.nachname.irgendeinezahl@epost.de“. Kurzer Sinn: Viel ist beim E-Post-Brief nicht anders, als bei der E-Mail. Aber es kostet soviel wie die Beförderung eines Papierbriefs bei der Post. Und ist auch teurer als ähnliche neue Angebote anderer Anbieter.

Besitzt der Empfänger keine E-Post-E-Mailadresse, druckt die Post das elektronisch versandte Schreiben gegen Aufpreis von 10 Cent aus, steckt es in einen Umschlag und liefert das Schriftstück binnen 24 Stunden in den Hausbriefkasten. Schön für die Unternehmenskunden – die sparen so vielleicht ja Logistikkosten und Papier.

Wie bei der herkömmlichen E-Mail auch, wollen viele Leute nun unbedingt eine solche Adresse haben. Die Post berichtet über einen Ansturm auf die neuen @-Adressen – gleich zu Beginn mehr als 30.000 Leute. Ich habe mich noch nicht registriert. Obwohl die Adressen nichts kostet.

Zum Glück. Tauchen doch seit einigen Tagen vermehrt Berichte über das Kleingedruckte auf. Etwa, dass Sie als registrierter Nutzer jeden Tag Ihren Posteingang kontrollieren müssen. Jeden Tag. Auch im Urlaub oder wenn Sie krank sind. Dazu verpflichten Sie sich nämlich laut AGB, wenn Sie eine ePost-Adresse beantragen, berichtet der Journalist Richard Gutjahr in seinem Blog, für das er das Vertragswerk mal mit zwei Rechtsanwälten genauer durchgelesen hat. Er stellt fest: „Bei manchen Passagen geht richtig die Post ab.“

Jetzt verstehe ich auch erst, worin der Reiz für Unternehmen und vor allem Behörden eigentlich liegt: Sie können so sicher stellen, dass Ihre Mitteilung oder Ihr Bescheid beim Empfänger angekommen sind.

Checken Sie mal Ihren Posteingang nicht und verpassen so womöglich eine wichtige Frist, ist das Ihr Pech. Rechtlich gilt der Brief als zugestellt. Übrigens brauchen Sicherheitsbehörden und Geheimdienste nach Angaben des Blogs daten-speicherung.de auch keine gerichtliche Anordnung mehr, um an ihre Nutzerdaten zu kommen.

Wie gesagt, wirklich verstanden habe ich nicht, mit was die ePost Nutzer wie Sie und mich da eigentlich ködern will. Ich werde mir jedenfalls die Behördenpost lieber weiter ausgedruckt in den Hausbriefkasten einwerfen lassen – egal, von welchem Briefbeförderer.

aus: Newsletter Steuern und Bilanzierung bei BWRMed!a vom 10.08.2010, Archiv: http://www.bwr-media.de/newsletter/sub/archiv.html