Allein und hinterblieben

Neulich hab ich mit einem meiner häufigen Telefon-Gesprächspartner mal wieder über dies und das gesprochen. Auch mal nutzwertige Themen – die liegen ja quasi auf der Straße, hat mein Ausbilder in der Lehrredaktion, Professor Volker Wolff, damals gesagt.

Sei es der Einspruch gegen die Steuererklärung oder die Grundsteuererklärung. Auch wie die früheren Erziehungszeiten dann mal in der Rente berücksichtigt werden. Immer wieder mal Thema bei irgendwem, vermutlich für jeden Nutzwertjournalisten und jede Nutzwertjournalistin. Dann kamen wir auf die Hinterbliebenenversorgung.

Je nach Versterbekonstellation kann die zu höchst unterschiedlichen Versorgungsergebnissen führen. Bleibt beispielsweise eine Witwe eines gesetzlich rentenversicherten Ehemannes zurück, der vor ihr verstirbt, kann aus seiner guten über 2000-Euro-Rente eine vernünftige Hinterbliebenenabsicherung von immerhin noch 1200 Euro werden. Verstirbt indes sie zuerst, dann hat er ihr zwar vorher diesen Betrag über das ja auch in der Sozialversicherung geltende Ehegattensplitting für ihre Hinterbliebenenversorgung übertragen. Bekommt davon umgekehrt im Fall ihres Todes aber nur ungefähr 100 Euro.

Haben dann über Lebensleistung gesprochen und wie die anerkannt wird. Und kamen darüber auf die Versorgung Hinterbliebener von Beamten – die weitaus üppiger ist. Und von dort dann gleich zu dem Fakt, dass wir als Alleinerziehende diese üppige Versorgung mit unserem Mehrbetrag an Steuern verhältnismäßig stärker mitfinanzieren, als die Betroffenen selbst.

Denn wir zahlen mehr, gerechnet auf die Zahl der zu versorgenden Familienmitglieder. Da liegt vieles im Argen. Das ist auch schon seit vielen Jahren immer wieder mal mein Thema. Bisweilen sogar in meinen Träumen vor Jahren mal.

Das Thema ist alt und war auch zum Zeitpunkt dieses Interviews im Deutschlandfunk und Zeit-Artikels alt.

Und es kommt auch überhaupt nicht aus dem Quark.

Das Bundesverfassungsgericht hat einen von vielen Alleinerziehenden hoffnungsvoll erwarteten Antrag im Rekordtempo abgelehnt. Nach wie vor ist es so: Verstirbt ein Ehegatte, solange es noch Kinder zu versorgen gibt, ist es ist mit der Versorgung nicht weit her – da schlägt der Fiskus steuerlich zu und das laut den obersten Verfassungsrichtern rechtmäßig.

Kein Ding, unehelichen Kindern mehr vom Haushaltsbudget für die gleiche Zahl Leute abzuzwacken…

Kinder kosten nicht weniger als ein Erwachsener. Der Vergleich einer Alleinerziehenden mit zwei Kinder und eines Paares mit einem Kind, hinkt daher nicht. Und da zeigt die Tabelle beispielsweise für 48.000 Euro (4000 Euro Monatsbrutto) laut Grundtabelle mit 10.609 Euro besteuert und nach Splittingtabelle mit 6014 Euro. Selbstverständlich gehört dann da das Kindergeld in die Rechnung mit rein – da ja Teil des einkommensteuerlichen Ausgleichs. Der Alleinverdiener mit 1 Kind u25 bekommt derzeit 3000 Euro Kindergeld pro Jahr – macht 3014 Euro Steuerlast. Aber auch mit zweimal 3000 Euro Kindergeld unter dem Strich bleibt die oder der Alleinerziehende auf einer steuerlichen Mehrbelastung von 1625 Euro pro Jahr sitzen.
Und so wird das weitergehen. Alle paar Jahre wieder wird eine Alleinerziehende oder ein Alleinerziehender vor den obersten Gerichtshof ziehen – und hoffen, dass dann Jahre später neue Richter und Richterinnen das Urteil zu fällen haben. Kürzlich Story im Ersten.

Immerhin: Der Gap ist in der Pandemie schon kleiner geworden. Denn der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hat sich im ersten Pandemiejahr erstmals seit Jahrzehnten erhöht – von 2000 Euro jährlich plus 200 für jedes weitere Kind auf gut 4000 plus 200 Euro jährlich. Was allerdings nicht mal die Hälfte vom für die Finanzierung der Familienwohnung ja ganz hilfreichen zweiten Grundfreibetrags, den Verheiratete mit oder ohne Kinder haben, aber Alleinerziehende nicht und im Gegensatz zum Grund- und Splittingbetrag auch seither nicht erhöht wurde und den gewonnenen Vorteil so auch längst wieder annagt.

Was der richtige Zaunpfahl wäre?

Weitermachen und hoffen, dass auch mal Richter und Richterinnen in die entscheidenden Senate kommen, die rechnen können und gesellschaftliche Realitäten einkalkulieren wollen?

Zum Glück gibt‘s Musik.

Ukulele Orchestra: The good, the bad and the ugly

Mach‘s oder machen Sie‘s gut.

Viele Grüße

Midia Nuri